Eine Vergewaltigung in Horb war Thema vor dem Jugendschöffengericht Rottweil. (Symbolfoto) Foto: Antonioguillem-stock.adobe.com

Jugendschöffengericht verurteilt 20-Jährigen. Opfer nach Tat einfach liegen lassen.

Horb/Rottweil - Das Jugendschöffengericht Rottweil hat über eine Vergewaltigung verhandelt, die sich in der Nacht zum 18. August dieses Jahres in Horb ereignet hat.

Dem Angeklagten, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, wurde zur Last gelegt, ein Mädchen aus seiner Clique nach einer verbalen Auseinandersetzung, bei der es angeblich aber auch zum Austausch von Zärtlichkeiten und Küssen gekommen ist, zwei mal zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Und dies, obwohl das Mädchen gerade ihre Tage hatte.

"Der Angeklagte ist mehrfach in die Geschädigte eingedrungen, obwohl sie deutlich rief, dass sie dies nicht wolle", so der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Er sah diese Vergewaltigung als besonders schändlich und erniedrigend an, wie er betonte.

Nach Tat vor Freunden geprahlt

Nach der Tat ließ der Mann das völlig verstörte Mädchen einfach liegen, ging zurück zu seinen Freunden und prahlte dort mit seiner Tat. "Die redet jetzt nicht mehr so mit mir", soll er sinngemäß gesagt haben. Zwei Mädchen aus der Clique machten sich dann auf die Suche nach der vergewaltigten jungen Frau und fanden sie am Tatort. Sie lag hinter einer Werbetafel an einer Horber Bushaltestelle. Eine Freundin der vergewaltigten Frau zeigte die Tat beim Horber Polizeirevier an. Die Geschädigte, bei der rund ein Promille Blutalkohol festgestellt wurde, wurde zur gynäkologischen Untersuchung gebracht. Dort bestätigten sich ihre Aussagen anhand der Verletzungsmuster. Der Täter selbst wurde noch in der Tatnacht am 18. August festgenommen und in die JVA Stuttgart-Stammheim überführt.

Trotz der eindeutigen Beweislage machte er zu Anfang der Verhandlung keinerlei Angaben zum Tathergang. Er erzählte hingegen von einer Kindheit, die seiner Ansicht nach nicht wirklich prickelnd war. Der Vater gewalttätiger Alkoholiker, der die Mutter so traktierte, dass sie heute eine Schwerbeschädigung hat. Das Elternhaus war nicht intakt. Allein bis er den Hauptschulabschluss hatte, lebte die Familie in drei Bundesländern.

Nach der Schule lief es auch nicht viel besser für den Beschuldigten, der in Gangster-Rapper-Manier im Gerichtssaal saß. Nach einem Jahr flog er aus der Lehre und hielt sich fortan mit Hilfsarbeiterjobs über Wasser. "Nach diesem Abbruch der Lehre war irgendwie bei ihm die Luft raus", stellte die Vertreterin der Freudenstädter Jugendgerichtshilfe fest, die ihn schon seit 2012 kennt und betreut.

Keine guten Voraussetzungen also für den Start in ein bürgerliches Leben, dem sich der junge Mann, der in wenigen Tagen seinen 21. Geburtstag feiert, gegenübersieht.

Mädchen hinter geschlossenen Türen befragt

Dann sollte das Opfer in den Zeugenstand. Ihr Verteidiger beantragte aus Opferschutzgründen den Ausschluss der Öffentlichkeit. Zwei komplette Familienclans sowie einige Prozessbeobachter verließen daraufhin den Gerichtssaal. Wer jedoch glaubte, dass es direkt nach der Zeugenaussage der Minderjährigen mit dem öffentlichen Teil der Sitzung weitergeht, sah sich getäuscht. Fast zwei Stunden wurde hinter verschlossenen Türen an einer Verständigung gebastelt. Heraus kam, dass man einen Strafkorridor von 21 bis 27 Monaten aufmachen könne und unter Umständen eine nochmalige Bewährung in Betracht käme. Dies unter der Bedingung, dass der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis ablegt und nach Jugendstrafrecht abzuurteilen wäre.

Die Vertreterin der Freudenstädter Jugendgerichtshilfe stellte in ihrer Beurteilung des Angeklagten fest, dass er zwar gerne alles richtig machen würde, es aber einfach nicht hinbekomme. "Es gibt vieles, an dem er arbeiten muss. Vor allem die Abnabelung von der Mutter – derzeit ist er nicht fähig, sein Leben als Erwachsener eigenständig zu leben", so ihr Gesamtfazit, mit dem sie ganz klar zu einer Bewertung der Tat nach Jugendstrafrecht tendierte. Sie habe den Angeklagten zweimal in der U-Haft besucht und den Eindruck gewonnen, dass ihn diese Zeit unheimlich beeindruckt hat. "Das war und ist kein ›Pech gehabt‹ mehr, sondern ein echter Warnschuss", erklärte sie und rettete mit dieser Einschätzung den jungen Mann vor einem weiteren und zwar sehr langen Gefängnisaufenthalt, den er als Erwachsener auf jeden Fall angetreten hätte.

Die Wahlverteidigerin des Täters, der auch noch einen Pflichtverteidiger bekommen hatte, betonte, dass ihr Mandant aufgrund der Zärtlichkeit davon ausgegangen war, dass beidseitig "mehr" gewünscht war und er die Situation nicht realistisch eingeschätzt habe. Der Angeklagte selbst entschuldigte sich noch im Gerichtssaal strategisch geschickt bei seinem Opfer, das verschüchtert in der hintersten Ecke des Saals saß und Rotz und Wasser heulte.

Doch sie wurde zur Randfigur – denn das Gericht und alle maßgeblichen Verfahrensbeteiligten beschäftigten sich sorgfältig mit dem Schicksal des Angeklagten. Sein Bewährungshelfer sprach von vielen Therapieansätzen, die dann doch nicht ganz zum gewünschten Erfolg geführt haben, der Richter sprach von Erziehungsauftrag und der letzten Chance, die man dem Herrn mit den sieben Voreintragungen im Bundeszentralregister – davon drei wegen Körperverletzung – gewähren sollte.

Gericht sieht positive Sozialprognose

Zwei Jahre – die Obergrenze, bei der man eine Strafe noch zur dreijährigen Bewährung aussetzen kann – verhängte das Gericht letztendlich. Und das zur Bewährung, weil das Gericht selbst bei diesem Mann, der ständig seine Bewährungsauflagen bricht, noch eine positive Sozialprognose fand. Zwei Jahre steht er nun unter Aufsicht seines Bewährungshelfers, darf ein Antiaggressionstraining mitmachen und bekommt eine stationäre Traumatherapie bezahlt.

Auf die Auferlegung der Gerichtskosten verzichtete das Gericht. Der Mann muss ja schließlich seine Eigentumswohnung abbezahlen, die Mutter unterstützen und, falls noch Geld übrig bleibt, für seinen zweijährigen Sohn Unterhalt zahlen.

Das geschädigte Mädchen bat der Vorsitzende, sie möge für diesen Richterspruch, so schwer es auch fällt, Verständnis haben. Auf irgendwelche Forderungen oder einen Ausgleich, den ihr Anwalt eigentlich gerne im Urteil sehen wollte, ging das Gericht gar nicht erst ein. Täterschutz ja! Opferschutz? Was soll’s. Er hat sich ja entschuldigt, und man trifft sich wohl demnächst wieder zum Chillen in der Unterführung.

Am Ende des Prozesses wurden dem Täter noch im Gerichtssaal die Fußfesseln abgenommen, und was blieb, das waren die zutiefst frustrierte Familie des Opfers und eine erleichterte Schar an Angehörigen des Täters.