Vielzahl der Fälle und Vorstrafen geben Ausschlag. Hehler kommt mit Geldbuße davon.

Böblingen/Nagold/Horb - Nur zwei Tage benötigte das Stuttgarter Landgericht, um eine der umfangreichsten Diebstahlserien von Transport-Gitterboxen im gesamten Landkreis Böblingen, Calw, Nagold bis in den Kreis Freudenstadt aufzuklären und fünf Mitglieder der Diebesbande, die einen Schaden von über 120 000 Euro verursachten, zu Haftstrafen zwischen einem und knapp vier Jahren zu verurteilen.

Die Diebstahlserie hatte im September 2011 begonnen und endete am 31. Juli vergangenen Jahres in Gärtringen. Dort saß nämlich jener 28-jährige Kraftfahrer, der das Diebesgut jeweils angekauft und seinerseits wieder an die Automobilindustrie mit Gewinn verkauft hatte. Transportgitter-Boxen werden hauptsächlich für den weltweiten Versand sperriger Teile wie Fahrzeugmotoren und Getriebe verwendet. Allein auf den Gewerbegebieten Böblingen-Hulb und Mötzingen sind Logistikzentren angesiedelt, die über 100 000 solcher Boxen auf Vorrat bereithalten.

Dort einzubrechen und die Boxen zu stehlen, hatten allerdings die fünf 28- bis 40-jährigen Diebe angesichts der Sicherheitsvorkehrungen nicht gewagt. Dafür holten sie sich in nächtlichen Aktionen mit einem 40-Tonner-LkW das Diebesgut aus Firmen-Areals in Heimsheim, Pforzheim, Horb, Gärtringen, Grafenau und im gesamten Nagolder Raum bis hin nach Dornstetten und Bad Teinach (wir berichteten).

41 Einzeltaten hatte die Staatsanwaltschaft angeklagt. Geblieben ist jetzt nach einer Verfahrensabsprache der 5. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts noch die Hälfte. Der Rest ist eingestellt worden, da die zu erwartenden Strafen nicht mehr ins Gewicht fallen würden, meint das Gericht. Zudem hatten alle fünf Angeklagten, von denen zwei aus Gärtringen, einer aus Herrenberg und einer aus Horb stammen, umfassende Geständnisse vor Gericht abgegeben, auch in der Hoffnung auf milde Bewährungsstrafen.

Dem konnten die Richter aber nur in einem Fall Rechnung tragen, nämlich gegen den 28-jährigen Hehler, der in Gärtringen neben einem Transportgeschäft ein Unternehmen betreibt, in dem mit Transport-Gitterboxen gehandelt wird. Bei ihm lag nur der Tatbestand einer gewerbsmäßigen Hehlerei vor, den die Strafkammer mit einem Jahr auf Bewährung plus einer zusätzlichen Geldbuße in Höhe von 5000 Euro sühnte.

Die Übrigen, allen voran der hauptangeklagte 31-jährige Lkw-Fahrer aus dem Kreis Ludwigsburg, sind angesichts der Vielzahl der Diebstähle und auch wegen ihrer teils einschlägigen Vorstrafen zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und drei Jahren und acht Monaten (Hauptbeschuldigter) verurteilt worden. In einem noch gesonderten Verfahren wird die Stuttgarter Staatsanwaltschaft weitere Mitglieder der Diebesbande vor einer anderen Stuttgarter Strafkammer zur Anklage bringen.