Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter landen vor dem Horber Amtsgericht. Körperverletzung und Bedrohung lautet Anklage.
Horb - Vor dem Horber Amtsgericht mussten sich drei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung mit Bedrohung verantworten.
Dem Angeklagten 67-Jährigen wurde vorgeworfen, am Morgen des 24. Oktober 2012 den Mieter seines Hauses bedroht und gewaltvoll am Hals gepackt zu haben. Mit ihm saßen seine beiden erwachsenen Söhne auf der Anklagebank. Ihnen wurde der Vorwurf gemacht, das angebliche Opfer während des Geschehens festgehalten und mit den Worten "Wir machen dich tot!" bedroht zu haben.
Auslöser der Auseinandersetzung war der schlechte Zustand des Hauses. Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter war angespannt. Schließlich gipfelte das Ganze in der oben geschilderten Tat. Dabei hatte der Richter eine harte Nuss zu knacken. Er wusste nämlich nicht, wem er nun Glauben schenken sollte.
»Ich wollte keinen Konflikt eingehen«, beteuerte der angeklagte Vater vor Gericht. »Das Haus war in einem katastrophalen Zustand, und wir wollten die Fenster und die Türe im Obergeschoss renovieren, bevor der Winter kommt«. Die Renovierungsarbeiten seien schon seit einiger Zeit in Arbeit gewesen, an diesem Tag hätten er und seine Söhne diese lediglich weiterführen wollen. Und das obwohl der Mieter laut dem angeklagten Hausbesitzer die Mietbeträge nicht gezahlt hätte. Aus reinem Mitgefühl habe die Familie die Mieter im Haus behalten. »Das ist eine Lüge«, bestritt das angebliche Opfers. Er habe seine Miete stets bezahlt, auch wenn das Haus sich in einem unakzeptablen Zustand befunden habe. Außerdem habe der Vermieter ihm auch noch Strom abgezapft. Am Tag der Tat selbst seien außerdem keine Renovierungsarbeiten geplant gewesen. »Die drei Angeklagten sind ohne meinen Willen in meine Wohnung eingedrungen«, so der Geschädigte. »Der Vater hat mich dann gewürgt, während ich zeitgleich von allen Dreien bedroht wurde«.
Als er sich losreißen habe können, sei er ins Haus des Nachbarn geflüchtet. Von dort aus habe er dann per Telefon die Polizei verständigt. Der Staatsanwalt zweifelte an der Darstellung und fragte, wie der Mieter es denn geschafft habe, sich alleine aus dem Griff dreier Männern zu entwenden. Darauf gab es keine Antwort.
Ebenfalls die Polizei gerufen hatte nach eigener Angabe der älteste Angeklagte, nachdem der ihmzufolge nicht ganz zurechnungsfähige Nachbar des angeblichen Opfers mit einem Messer aus dem Haus gekommen sei. Dieser Aspekt des Falles war gestern aber nicht mehr Gegenstand der Verhandlung.
Laut der Frau des angeblich Geschädigten seien die Angeklagten ohne Befugnis in die Wohnung eingedrungen. »Ich hatte Angst«, so die 46-Jährige. Nach dem Übergriff auf ihren Mann hätten sich die drei Angeklagten Zutritt ins Obergeschoss verschafft. Dort, so die 46-Jährige weiter, hielten sich ihre Mutter und behinderte Schwester auf. »Die Angeklagten haben keine Renovierungsarbeiten ausgeführt«, war sie empört. »Sie haben mit einem Hammer zwei Fensterscheiben eingeschlagen und die Eingangstüre mitgenommen«. Zirka eine halbe Stunde soll sich das Trio im Obergeschoss der Wohnung aufgehalten haben. »Die Fenster wurden anschließend nicht ausgetauscht, wir haben sie mit einer Stoffplane abgedeckt«. Inzwischen seien sie ausgezogen.
Ebenfalls als Zeuge anwesend war der Polizeibeamte, der am Tag des Geschehens an den Tatort gerufen wurde. Ein großes Geschrei habe dort geherrscht, so der 44-Jährige. Das angebliche Opfer habe zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Angaben zu einer Würgeverletzung gemacht. Gegen Mittag des 14. Oktobers habe er dann aber Anzeige erstattet. Auf einem später nachgereichten ärtztlichen Attest sei ein Würgemal des äußeren Halses diagnostiziert worden.
Als einen »aus dem Ruder gelaufenen Nachbarschaftsstreit« bezeichnet Richter Achim Ruetz den Fall abschließend. Der Sachverhalt ließ sich nicht vollständig aufklären. Die Angeklagten müssen nun eine Zahlung an gemeinnützige Vereine leisten. Dafür wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. 400 Euro werden zugunsten des Kultur- und Museumsvereins Horb gehen, jeweis 250 Euro an die katholische Spitalstiftung und die Lebenshilfe Horb-Sulz.