Geht Horb bei der Geflüchteten-Unterbringung einen Sonderweg? Nach Aussagen von Baiersbronns Bürgermeister Michael Ruf reagiert die Horber Stadtverwaltung nun deutlich.
Zwischen Horb und Baiersbronn spitzt sich die Debatte um die sogenannte Konsenslösung im Landkreis Freudenstadt zu. Nachdem Baiersbronns Bürgermeister Michael Ruf öffentlich erklärt hatte, Horb wolle die gemeinsame Regelung zur Unterbringung geflüchteter Menschen aufkündigen, weist die Große Kreisstadt die Darstellung nun entschieden zurück.
In einem ausführlichen Statement nimmt die Stadt Bezug auf die Berichterstattung vom 2. März und spricht von einem „missverständlich dargestellten Sachverhalt“. Durch die Aussagen sei der Eindruck entstanden, Horb erfülle seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht und verhalte sich unsolidarisch gegenüber anderen Kommunen. „Diesem Eindruck widerspricht die Stadtverwaltung Horb ausdrücklich.“
Verteilung nach Königsteiner Schlüssel Zur rechtlichen Ausgangslage stellt die Stadt klar: Für die vorläufige Unterbringung sei der Landkreis zuständig, für die Anschlussunterbringung die Städte und Gemeinden – verteilt nach dem Königsteiner Schlüssel. Grundlage sei unter anderem das Polizeigesetz Baden-Württemberg, wonach Kommunen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit Wohnraum bereitstellen müssen.
„Keine gesetzliche Pflichtaufgabe“
Die sogenannte Konsenslösung sei in den Jahren 2015/2016 entstanden, als zahlreiche Kommunen ihre Verpflichtungen nicht vollständig hätten erfüllen können. Der Landkreis habe daraufhin Wohnraum – häufig ehemalige touristische Unterkünfte – über die vorläufige Unterbringung hinaus weiter genutzt. Diese Praxis sei jedoch „keine gesetzliche Pflichtaufgabe des Landkreises“.
Millionenbelastung für die Kommunen Finanziell habe das Modell erhebliche Folgen. Laut Stadt verursacht es ein Defizit von rund 2,9 Millionen Euro jährlich, das über die Kreisumlage von allen Kommunen getragen wird. Der Anteil Horbs liege bei 21,84 Prozent – das entspreche rund 604 360 Euro pro Jahr, zusätzlich zu den eigenen Aufwendungen der Stadt.
Horb nennt eigene Investitionen Horb betont, die gesetzlichen Verpflichtungen „in vollem Umfang“ zu erfüllen. Neben einem Integrationsmanagement mit drei Vollzeitstellen habe die Stadt Gebäude erworben und angemietet, Wohnraum für rund 120 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft in der Florianstraße geschaffen sowie zeitweise eine Schulsporthalle zur Verfügung gestellt. „Allein im investiven Bereich wurden hierfür über sechs Millionen Euro aufgewendet.“ Zwar gebe es teilweise Erstattungen über das Jobcenter, doch Unterbringungsgebühren ließen sich zunehmend nicht vollständig realisieren – eine zusätzliche Belastung für den Haushalt.
Keine vom Landkreis angemietete Unterkunft in Horb
Ein weiterer Punkt: Die vom Landkreis angemieteten Unterkünfte lägen nicht auf Horber Gemarkung. Die dort untergebrachten Personen würden Horb daher nicht auf das eigene Kontingent angerechnet, entsprechende Landeszuweisungen flössen der Stadt nicht zu.
Prüfung einer eigenen Lösung Vor diesem Hintergrund prüfe die Verwaltung, „ob eine eigenständige Organisation der Unterbringung bei gleichwertigem oder verbessertem Angebot wirtschaftlicher wäre“. Diese Überlegungen seien verwaltungsintern sowie im kollegialen Austausch mit Bürgermeisterkollegen geführt worden. „Mit Irritation wird zur Kenntnis genommen, dass diese internen Überlegungen in öffentlicher Sitzung dargestellt wurden und dabei zumindest der Eindruck entstehen konnte, die Große Kreisstadt Horb a. N. komme ihren Verpflichtungen nicht nach.“
Deutlich wird die Stadt auch in der Bewertung: „Der Vorwurf mangelnder Solidarität entbehrt daher jeder Grundlage.“ Abschließend heißt es: „Würden sämtliche Städte und Gemeinden des Landkreises ihre gesetzlichen Verpflichtungen in vergleichbarer Weise erfüllen, wäre das landesweit von allen anderen Kreisen abweichende Modell der Konsenslösung – das auch seitens des Innenministeriums Baden-Württemberg im vergangenen Jahr kritisch bewertet wurde – nicht erforderlich.“