Prozess: 23-Jähriger wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu Geldstrafe verurteilt

Obwohl Richter Albrecht Trick den Angeklagten der zweifachen vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig befand, ging der Prozess für den 23-Jährigen aus Glatten noch einmal glimpflich aus: 30 Tagessätze zu je zehn Euro muss er leisten.

Horb/Glatten. Zufrieden dürfte der Verteidiger des Angeklagten mit diesem Urteil des Horber Amtsgerichts trotzdem nicht sein, denn er hatte in seinem Plädoyer zuvor einen Freispruch gefordert. Für den Verteidiger, der zuvor noch einmal die Einstellung des Verfahrens angeregt hatte, stand fest, dass die Beweisaufnahme zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen war: Die Zweifel, die an den in der Anklage geschilderten Vorkommnissen bestanden hätten, "konnten nicht beseitigt werden".

Der Vorfall, der sich im Juni 2018 in Glatten ereignet hatte und bei dem der Angeklagte zwei Frauen geschlagen haben soll, teilte sich in zwei einzelne Auseinandersetzungen: Zuerst – das sahen alle am Prozess beteiligten Parteien als erwiesen an – habe der 23-Jährige eine junge Frau aus Sulz, dies am ersten Prozesstag selbst schilderte, in den Brustbereich geschlagen. Der Verteidiger forderte, diesen Vorfall als Bagatelldelikt zu werten, der keine Strafe nach sich zieht.

In Bezug auf die zweite Auseinandersetzung, bei welcher der Angeklagte eine zweite junge Frau ins Gesicht geschlagen haben soll, herrschte auch nach zwei weiteren Zeugen, welche das Gericht am zweiten Prozesstag hörte, noch Unklarheit. Bereits am ersten Prozesstag hatten zwei Zeugen geschildert, dass nicht der Angeklagte die Geschädigte zu Boden gerissen habe, sondern andersherum. Das bestätigte auch ein 21-Jähriger aus Glatten. Doch wie schon am ersten Prozesstag stand Richter Trick diesen Schilderungen misstrauisch gegenüber – vor allem, weil der Zeuge sich nicht mehr an die anschließende Auseinandersetzung auf dem Boden erinnern konnte. Bei dieser soll der Angeklagte über der Geschädigten gekniet und sie mit der Faust in Gesicht geschlagen haben.

In seinem Plädoyer stellte der Staatsanwalt fest: "Ein Teil der Zeugen steht im Lager des Angeklagten, ein anderer Teil im Lager der Geschädigten." So stellte sich die Situation nach dem zweiten Teil der Bestandsaufnahme ähnlich dar wie am Ende des ersten Prozesstages: Schon damals stand Aussage gegen Aussage, sodass am Ende die Glaubwürdigkeit der Zeugen eine große Rolle spielte. Während Trick die Aussage der 23-jährigen Geschädigten als "sehr plausibel" bewertete, konstatierte er den Zeugen, die eher im Lager des Angeklagten zu verorten waren, dass sie an einer "sagenhaften partiellen Wahrnehmung leiden".

Schlussendlich kam Trick – genau wie die Staatsanwaltschaft – zu dem Ergebnis, dass der Vorfall sich wohl zum größten Teil so ereignet hatte wie er in der Anklageschrift geschildert ist. Beim Strafmaß zeigte der Richter sich allerdings gnädig: Weil der Angeklagte noch nie zuvor straffällig geworden war und momentan – während er sich in Böblingen zum technischen Fachwirt weiterbildet – nur ein geringes Taschengeld zur Verfügung hat, beließ Trick es bei einer Gesamtstrafe von 300 Euro. Der Staatsanwalt hatte zuvor eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro gefordert, denn auch er meinte: "Über eine Freiheitsstrafe ist hier überhaupt nicht nachzudenken."