Der Zebrastreifen beim alten Talheimer Rathaus soll erhalten bleiben – und auch an den Parkplätzen rechts dahinter soll sich am besten gar nichts ändern. Das wollen die Talheimer Ortschaftsräte, aber verkehrsplanerisch könnte das problematisch werden. Foto: Morlok

Kniffelige Diskussion: Stellplatz-Nutzung muss eingeschränkt werden, falls alter Fußgängerüberweg erhalten wird.

Horb-Talheim - Soll der Fußgängerüberweg am alten Rathaus weg, um dort die Parksituation zu verbessern, oder soll man den Zebrastreifen behalten? Mit dieser Frage musste sich der Talheimer Ortschaftsrat bei seiner Sitzung beschäftigen.

Hintergrund dieser Fragestellung war, dass die Ortsverwaltung nach der Verkehrsschau vom 5. Dezember 2018 gebeten wurde zu prüfen, ob dieser Fußgängerüberweg am alten Rathaus weiterhin erforderlich ist, nachdem sich im Gebäude seit geraumer Zeit weder Schulräume befinden, noch eine andere Nutzung vorhanden ist, die regelmäßig fußläufig erreicht werden muss.

Die Verkehrsschau empfahl, den Überweg aufzuheben und wies gleichzeitig auf einen Umstand hin: Falls der Fußgängerüberweg als unverzichtbar bewertet wird, muss die Nutzbarkeit der Stellplätze so weit eingeschränkt werden, dass eine ausreichende Sicht auf die wartenden Fußgänger gewährleistet ist und Fußgänger auf dem Weg zum Fußgängerüberweg nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. So die Ausgangslage aus Sicht der Verkehrsschau.

Der Fußgängerüberweg wird jedoch sehr oft von den Schulkindern sowie den Kirchgängern benutzt. Doch trotz dieser Nutzungsfrequenz ist die Verkehrsdichte durch den Ort zu keiner Zeit so hoch, dass unbedingt ein Zebrastreifen an anderer Stelle genehmigt werden würde. Lediglich der bestehende Fußgängerüberweg hat Bestandsschutz.

Zu entscheiden war unter diesen Voraussetzungen im ersten Schritt, ob auf den Fußgängerüberweg verzichtet werden kann. Ortsvorsteher Anton Ade wies darauf hin, dass es im Rahmen des Sanierungsprogrammes möglich wäre, das alte Rathaus zu modernisieren und günstigen Mietwohnraum zu schaffen. Er zeigte damit einen weiteren Grund auf, den Überweg zu erhalten.

Im zweiten Schritt war zu entscheiden, ob die Parkraumgestaltung geändert wird oder nicht. Wenn ja, war zu entscheiden, ob die Parkplätze längsseits angeordnet werden oder ob die kürzeren Parkplätze durch Poller oder Markierungen eingeschränkt werden.

Zu bedenken war für diese Entscheidung auch, dass bei einer Reduzierung der Parkplätze verstärkt Fahrzeuge auf der Fahrbahn abgestellt werden. Und dort, in der Laurentius-Straße, geht es im ganzen Straßenverlauf sowieso schon eng zu. Wenn man hier im Kurvenbereich noch mehr Autos auf der Straße hätte, würde man den Gefahrenbereich erhöhen, gab Ade zu bedenken. Er selbst ist der Meinung, dass niemand, der dort wohnt, sein Auto an eine sichere, dafür weit entfernte Stelle stellt. "Geparkt wird in Wohnungsnähe", so seine Erfahrung.

Egon Klink war ebenfalls davon überzeugt, dass man an der Parksituation nichts ändern dürfe, war aber dafür, dass man den Fußgängerüberweg aufgibt. "Wenn nicht, dann sitzen wir in einem Jahr wieder hier und diskutieren über das Thema, dass die Leute auf der Straße laufen müssen bevor sie den Fußgängerüberweg nutzen können."

Er war jedoch das einzige Ratsmitglied, das sich gegen den Fußgängerüberweg aussprach. Alle anderen votierten dafür, dass alles so bleibt wie es ist. Ein für Horb gängiges Entscheidungsmodell, das schon oft zum Erfolg führte: "Wir machet nix und schauen mal, was draus wird", so das Credo zum Abstimmungsergebnis dieses recht heiklen Themas.