Bauprojekte: Eigentümer möchte private Grünfläche in Wohnbaufläche abklären – Stadt soll nun erläutern

Horb-Altheim. Zwei Bebauungsplanänderungen und der vom Ortschaftsrat im August abgelehnten Bauantrag über den Bau von drei sogenannten Tiny-Häusern beschäftigten das Altheimer Gremium im Wesentlichen bei seiner jüngsten Sitzung.

Am "Talberg" möchte ein Eigentümer eine bislang als private Grünfläche genutzte Fläche nun im Zuge einer innerörtlichen Nachverdichtung in 794 Quadratmeter Wohnbaufläche umwandeln. Bereits vor einem Jahr wurde dieser Wunsch in nichtöffentlicher Sitzung vorbesprochen, doch landete er erst jetzt wieder im Ortschaftsrat. Dieses Mal in öffentlicher Sitzung, erinnerte Ortsvorsteherin Sylvia Becht.

Im Grunde genommen war man von Seiten des Ortschaftsrates für diese Bebauungsplanänderung, doch wurde Rat Friedemann Schindele bei dem Zusatz: "Der Antragsteller zahlt die Kosten für diese Bebauungsplanänderungen" stutzig. "Was ist mit den Erschließungskosten und wie verträgt sich diese Umwandlung mit dem Horber Modell?", wollte er wissen.

Beim Horber Modell ist es so, dass Baugrundstücke zuerst in den Besitz der Stadt Horb gehen und von dort aus, nach der Erschließung, zu marktüblichen Preisen an die Interessenten zurück veräußert werden. Schindele erinnerte sich daran, dass dieses Grundstück bereits im ersten Bebauungsplan als Wohnbaufläche vorgesehen war, jedoch auf Antrag des Eigentümers herausgenommen wurde. Das Horber Modell wird hier anscheinend elegant umgangen, so der Verdacht des Gremiums. Rätin Uschi Becht vertrat die Meinung, dass diese Praxis keine Schule machen sollte.

Die Räte votierten zwar einstimmig für die Bebauungsplanänderung zur Wohnbaufläche, doch die Kostenfrage wollen sie von der Stadt genauer erläutert haben.

Einfacher dagegen die Lage bei der Bebauungsplanänderung "Im Laiber II". Dort möchte ein Grundstücksbesitzer ein weiteres Haus samt Garage auf sein Grundstück (zwischen Krokus- und Geranienstraße) setzen, doch passt der geplante Neubau nicht ins vorhandene Baufenster. Da sich von Seiten der Stadtplaner keine Beeinträchtigung des städtebaulichen Gesamtbildes erkennen lässt und es sich ebenfalls um eine innerörtlichen Nachverdichtung handelt, stimmte der Ortschaftsrat mit zwei Enthaltungen diesem Vorhaben zu.

Abgelehnt hatten sie bereits im August 2019 den Bauantrag von drei sogenannten Tiny-Häusern an der Ecke "Alte Steige", direkt an der Hauptstraße von Horb kommend. Ihre Ablehnung begründete der Ortschaftsrat damals mit den Argumenten, dass das Vorhaben an dieser recht exponierten Stelle das Ortsbild stört, dass die Abstandsflächen innerhalb des Gr undstücks nicht gewährleistet werden, dass ausreichende Parkflächen bereitgestellt sein müssen, da das Parken auf den Feldwegen nicht geduldet wird, dass die Häuser innerhalb des Grundstücks nicht verschoben oder umgesetzt werden dürfen und dass das Thema Lärmbelästigung auch eine Rolle spielt.

Das Stadtbauamt sah die Sache anders. Aus ihrer Sicht ist der Bauantrag grundsätzlich zulässig und die Antragstellerin hat ein Anrecht auf eine Baugenehmigung. Zum Argument, dass die Feldwege zugeparkt werden könnten, schrieb das Bauamt, dass dies nicht Sache der Baubehörde, sondern allerhöchsten die der Verkehrsüberwachung sei.