Ein Frischling sucht Kontakt zu seiner Mutter. Ein idyllisches Bild, doch der Schaden, der von Wildschweinen angerichtet wird, ist laut Jägerschaft immens. Foto: Zucci

Jäger, Landwirte und Verwaltung über Kostenfrage uneinig. Neue Jagdpachtverträge ab 1. April.

Horb - Immer, wenn es um die Aushandlung der neuen Jagdpachtverträge geht, steht Konflikt ins Haus: Wie wird die Haftung für die Wildschäden aufgeteilt? Die Jäger wehren sich gegen höhere Belastungen, doch Landwirtschaft und Forst bitten zur Kasse.

Ein kleiner Blick in die Welt der Jagdverwaltung ist nötig, wenn man die Hintergründe des Streits verstehen will: In 28 Landkreisen Baden-Württembergs werden gemeinschaftliche Jagdbezirke von "Jagdgenossen" selbst verwaltet. Rund 380 solcher selbstverwalteten Jagdgenossenschaften gibt es im Land – auch Horb hat eine. Verwaltet wird sie im Rathaus, Mitglieder sind laut Satzung "alle Grundstücksbesitzer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke". Das sind also die Stadt selbst als Waldbesitzerin, das Forstamt, Privatwaldbesitzer und Landwirte. Wildschäden muss laut Gesetz die Jagdgenossenschaft ersetzen. Der Jagdpächter, also der Jäger, kann den Ersatz des Wildschadens teilweise oder ganz übernehmen.

Jäger wollen Risiko minimieren

In Horb sind die Schäden jedoch "gedeckelt", das heißt, die Jäger müssen nur bis zu einer bestimmten Grenze für die Schäden aufkommen. Alles was darüber hinaus anfällt, geht auf Kosten der Genossenschaft, die es aus den Erlösen der Jagdpacht begleichen muss.

Also ergibt sich folgender Konflikt: Die Jäger wollen das Risiko, durch Wildschaden in Anspruch genommen zu werden, minimieren, während die Landwirte und Waldbesitzer die Jäger stärker in die Pflicht nehmen wollen. In Horb sollte das ausgehandelt werden. Und zwar vor der Neuverpachtung des Jagdbezirks, für den die Pachtverträge am 31. März enden.

Vorgespräche zwischen Jägern und Vertretern der Jagdgenossenschaft (Landwirte, Forstleute, Privatwaldbesitzer sowie Vertreter von Ortschaftsräten und dem Gemeinderat) brachten im Dezember kein Ergebnis. Die Verwaltung hatte unter anderem den Vorschlag gemacht, eine Rücklage in dreifacher Höhe des Jagdpachtbetrages einzurichten. "Damit soll der exponentiell angestiegenen Zahl des Schwarzwildes und dem Risiko von unverhältnismäßig hohen Wildschäden Rechnung getragen werden."

Weiter vorgeschlagen wurde eine Begrenzung der Haftung für Wildschäden in der Landwirtschaft. Für Schäden im Wald sollen die Jäger wie bisher voll aufkommen, "da das Risiko hier überschaubar ist und die Waldflächen die für die Jagd wertvollen Flächen sind", heißt es im Bericht der Verwaltung.

Haftungsbegrenzung für den Wald

Gerade diesen Punkt sehen die Jäger jedoch anders. Sie fordern auch für den Wald eine Haftungsbegrenzung. Ihr Argument: Sie können die Wildschäden im Wald nicht oder nur eingeschränkt kalkulieren, weil diese von der Stadt Horb als größter Waldbesitzerin bisher nicht oder nur wenig erhoben und bei den Jägern geltend gemacht wurden. Die Verwaltung hat den Kompromiss vorgeschlagen, die Jagdpachtverträge auf neun Jahre abzuschließen und nach zwei Jahren die Regelung des Wildschadens zu überprüfen. "Darauf wollten die Jäger allerdings auch nicht eingehen", heißt es im Bericht.

Fazit: den Jägern wurde der Vorschlag gemacht, die Verträge um ein Jahr zu verlängern und in dieser Zeit die Wildschäden zu erheben und zu berechnen. Bei einem weiteren Treffen sprachen sich die Jäger gegen die Vertragsverlängerung aus und machten einen Vorschlag, der eine leichte Pachterhöhung vorsieht. Die Jäger signalisierten Bereitschaft, jährlich jeweils 300 Euro für Wildschäden im Wald und auf dem Feld zu bezahlen.

Dieser Betrag, so die Stadtverwaltung, "ist so niedrig gewählt, dass er kaum als Anreiz für die Vermeidung von Wildschäden angesehen werden kann." Weiter heißt es: "Der niedrige Deckelbetrag würde auch allen Empfehlungen aus der Fachwelt widersprechen, die dazu raten, wenn schon Wildschadensdeckelung, dann nur mit einem hohen Deckelbetrag." Dies sei ein "Instrument des Verpächters, um den Jäger zu intensiver Bejagung zu animieren." Auch die Vertreter der Landwirtschaft stimmten dem Vorschlag der Jäger nicht zu.

Trotzdem wurde am Ende ein Kompromiss gefunden, der eher dem Vorschlag der Jäger Rechnung trägt. Der Jagdpachtzins wird leicht erhöht, und die Schadenserstattungen für Wald und Feld bleiben begrenzt. Die Erhebung von tatsächlich durch Wild entstandenen Schäden im Wald würde sich, so war von Fachleuten zu hören, als zu aufwendig und ungenau entpuppen.

Das Ergebnis: Die Gemeinderäte stimmten zu; die neuen Jagdpachtverträge können ab 1. April in Kraft treten.