Die Abkürzung "A.C.A.B." steht für "all cops are bastards", zu deutsch "Alle Polizisten sind Bastarde". Foto: M-SUR-stoke.adobe.com

Aufschrift "A.C.A.B." wird bei Polizeikontrolle als Beleidigung gesehen. Kein Freispruch. Mit Kommentar

Horb - Nasse Haare, Mütze auf und ab ins Auto: Für eine 30-jährige Frau hatte das eine Anzeige und später eine Gerichtsverhandlung zur Folge. Ein kurioses Kapitel in der Geschichte des Horber Amtsgerichts.

Die junge Frau war im Herbst vergangenen Jahres am helllichten Tag in eine Polizeikontrolle in der Region geraten. Sie zeigte ihre Papiere, und alles schien in bester Ordnung. Doch als sie schon fast wieder losfahren wollte, sprach sie einer der Beamten noch einmal an, weil ihm etwas aufgefallen war. Denn die Autofahrerin hatte eine Mütze mit einem Aufnäher auf: "A.C.A.B.". Die Abkürzung bedeutet: "all cops are bastards", zu deutsch "Alle Polizisten sind Bastarde".

Angeklagte entschuldigt sich sofort

Der Patch, auf deutsch Aufnäher, dieser Mütze sollte ihr in der Kontrolle zum Verhängnis werden. "Den Patch finde ich aber nicht lustig", erklärte der Polizist und fragte seinen Kollegen: "Hey, sag mal, ist das schon eine Beleidigung?" Der andere antwortete: "Warte, ich rufe mal schnell die Staatsanwaltschaft an." Er ging zum Polizeiauto und griff zum Telefon. Kurze Zeit später lautete die Antwort: "Ja, das können wir anzeigen." Die Angeklagte bot den Polizisten sogar an, den Aufnäher abzutrennen und entschuldigte sich sofort. Doch die Anzeige konnte sie nicht mehr verhindern.

Nun also sitzt die 30-Jährige im Saal des Horber Amtsgerichts, zusammen mit ihrem Rechtsanwalt. Beide fest entschlossen, dass sie die Anzeige nicht akzeptieren wollen. Die Erzieherin erzählt dem Richter offen und freundlich, wie es zu diesem Vorfall kam. Sie sei an jenem Vormittag mit nassen Haaren aus dem Haus gegangen und habe sich wahllos eine Mütze genommen, bevor sie sich mit ihrem Kind auf den Weg machte. "Ich musste erst einmal überlegen, welchen Aufnäher er überhaupt meinte", so die Angeklagte. Sie gibt allerdings zu, von der Bedeutung der Abkürzung gewusst zu haben.

Beleidigung nicht beabsichtigt

Richter Albrecht Trick fragt die Angeklagte: "Woher hatten Sie denn die Mütze?" Die junge Frau antwortet: "Die habe ich mir mir 19 oder 20 gekauft. Damals war ich noch anders, in der Punker-Szene." Eine persönliche Beleidigung habe sie nicht beabsichtigt. Die Mütze habe sie sofort auf die Rückbank geworfen.

Doch ist die Verwendung der Abkürzung "A.C.A.B." tatsächlich eine Beleidigung? Das Bundesverfassungsgericht hat dazu bereits ein Urteil gesprochen und sagt: Polizisten werden dadurch nicht persönlich beleidigt.

Schon mehrfach gab es Vorfälle mit dieser Abkürzung, die vor Gericht landeten. Auf dem G7-Gipfel in Elmau im Jahre 2015 beispielsweise war ein mehrfach vorbestrafter Aktivist wegen seiner Tätowierung mit den Buchstaben "A.C.A.B." angezeigt worden. Er erhielt einen Freispruch. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Tätowierung nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet sei. Die Buchstabenfolge allein falle unter Meinungsfreiheit. Ähnlich lief es für einen Fußballfan, der die Abkürzung auf einer Hose trug. Auch er wurde vom Bundesverfassungsgericht freigesprochen.

Landete die 30-jährige Frau also zu Unrecht auf der Anklagebank? Der Richter erklärte: "Ich werde sie nicht freisprechen." Wer so eine Mütze trägt, müsse von der Bedeutung wissen. Er wirft ihr vor: "Als die wilden Zeiten vorbei waren, haben Sie sie nicht entsorgt." Ihr Verteidiger plädierte auf Freispruch, da keine merkliche Absicht einer Beleidigung vorhanden sei, und da die Angeklagte sich entschuldigt habe.

Richter Trick schlug daraufhin einen Kompromiss vor: Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten trägt der Staat, die Frau muss ihren Anwalt bezahlen. Darauf ging die junge Frau ein. Sie verließ mit einem Schmunzeln den Gerichtssaal. Auf dem Kopf trug sie eine ockerfarbene Mütze mit einem schwarzen Patch – ganz ohne Botschaft und Abkürzung.

Kommentar: Unnötig

Von Florian Ganswind

Die Aktenberge türmen sich, die Gerichtssäle sind gut gefüllt, die Richter stöhnen über zu viel Arbeit. Da fragt man sich, was der "Mützen-Prozess" vor dem Horber Amtsgericht sollte?

Das Bundesverfassungsgericht hat längst eine Antwort gegeben, dass die Abkürzung "A.C.A.B." – "all cops are bastards", auf deutsch "Alle Polizisten sind Bastarde" – von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und Polizisten damit nicht persönlich beleidigt werden. Dennoch kam es zur Verhandlung gegen eine Frau, die schnell in ihren Schrank zur Mütze griff und das Exemplar aus "wilden Zeiten" erwischte.

Einen Freispruch gab es dennoch nicht. Amtsrichter Albrecht Trick sah darin durchaus eine Beleidigung und widersprach damit den höchsten deutschen Richtern. Was am Ende bleibt: eine Einstellung des Verfahrens, Kosten für den Staat und für die Angeklagte, die nun ihren Anwalt bezahlen muss. Wirklich unnötig!