Der Streit um das Waldner-Areal in Horb geht weiter - vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe. Foto: Hopp

Antragsteller: "Bauvorhaben ist rücksichtslos". Entscheid aus Karlsruhe wird bis Jahresmitte erwartet.

Horb - Der Ärger um die umstrittenen Pläne fürs Waldner-Areal hört nicht auf: Jetzt gibt es ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Es soll verhindern, dass mit dem Bau begonnen wird, bevor über einen Widerspruch entschieden ist.

Das Rathaus hatte die Baugenehmigung für den Neubau für altengerechtes Wohnen erteilt. Anwohner wie Christian Bok hatten dagegen Widerspruch eingelegt. Ihnen ist der geplante Bau zu hoch und zu massiv.

Das Rathaus hatte bisher erklärt, dass es die Widersprüche bearbeitet und sie an das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde weiterleitet. Jetzt sagt Uwe Herzel, Sprecher des Regierungspräsidiums: "In der Angelegenheit wurde der Widerspruch von der Stadt Horb dem Regierungspräsidium noch nicht vorgelegt, die Vorlage des Widerspruchs ist aber angekündigt."

Und weiter: "Derzeit ist noch ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe anhängig (Antragsgegner ist die Stadt Horb). Wie bei Widerspruchsverfahren üblich, bei denen das VG bereits im einstweiligen Rechtsschutz mit der Angelegenheit befasst ist, werden wir die Entscheidung des VG abwarten, bevor wir den Widerspruch bearbeiten. Wir gehen davon aus, dass die Vorlage des Widerspruchs zeitnah nach der Entscheidung des VG erfolgen wird."

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt: "Beim Verwaltungsgericht ist in der genannten Angelegenheit ein Eilverfahren anhängig (11K 677/18). Der Antragsteller will damit erreichen, dass die von der Stadt Horb erteilte Baugenehmigung vom Bauherrn bis zur Entscheidung über seinen Widerspruch oder eine nachfolgende Klage vorerst nicht ausgenutzt werden kann, was ansonsten rechtlich möglich wäre. Der Antragsteller macht geltend, das Bauvorhaben sei ihm gegenüber rücksichtslos. Das Verfahren ist noch nicht entscheidungsreif, mit einer Entscheidung ist im Laufe des ersten Halbjahres 2018 zu rechnen."

Das Waldner-Areal. Schon bei der ersten Vorstellung im Städtebau- und Sanierungsausschuss im Herbst 2014 gab es Ärger. Nicht nur Gerhard Munding (CDU) kam das Gebäude zu massiv vor. Mehrere Bürger – unter anderem Thomas Bauer, sachkundiger Einwohner im Städtebau- und Sanierungsausschuss – hatten Einspruch beim Regierungspräsidium eingelegt. Das stoppte im Februar 2015 die Pläne. Begründung unter anderem: Zu viele Verstöße gegen die Stadtgestaltungssatzung. Die wurde daraufhin geändert.

Im März 2017 wurden die neuen Pläne im Städtebau- und Sanierungsausschuss präsentiert. 36 Wohnungen. Der Investor verkündete damals, dass man das Gebäude um 50 Zentimeter gekürzt habe, die Attika-Brüstungen um 30 Zentimeter gedrückt.

Im November hatte das Rathaus in Horb die Baugenehmigung erteilt. Eine Stadtsprecherin damals: "Die vorgebrachten Einwendungen wurden abgewogen und als unbegründet zurückgewiesen. Die Nachbarn, welche Einwendungen gegen das Bauvorhaben vorgebracht haben, wurden entsprechend informiert."

Jetzt führt die Baustopp-Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe dazu, dass vielleicht bis Sommer nichts passiert.

Die Stadtverwaltung teilt dazu mit: "Der anwaltliche Vertreter der Nachbarn des Waldner-Areals hat beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Die Stadtverwaltung ist derzeit dabei, die angeforderte Stellungnahme hierzu abzugeben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird wie üblich nach dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zum Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung über die erhobenen Widersprüche entscheiden. Wann dies sein wird, kann noch nicht abgeschätzt werden."