Mit einem angeblichen Gewinn werden Menschen geködert, sich an solchen "Kaffeefahrten" zu beteiligen. Foto: Archiv Foto: Archiv

Ein paar Hundert Euro geschenkt. "Dr. Lange & Partner" verspricht dies, auch einem Empfinger.

Horb/Empfingen - Ein paar Hundert Euro geschenkt. Warum nicht? "Dr. Lange & Partner" verspricht dies. Auch ein Empfinger Bürger konnte sich mit diesem Gedanken durchaus anfreunden.

Das Schreiben war so erfasst, dass der Eindruck erweckt wurde: "Man ist blöd, wenn man nicht darauf eingeht", schildert der Mann unserer Zeitung. Also, flugs registriert für die Busfahrt, in deren Verlauf einem dann das Geld übergeben werden soll. Der Umschlag für die Rückmeldung lag anbei. Alles wirkte seriös.

"Man ist blöd, wenn man nicht darauf eingeht"

Als der Empfinger allerdings nur wenige Tage nach seiner Anmeldung den Artikel im Schwarzwälder Bote vom 8. Juli liest, in dem eben genau vor dieser Firma gewarnt wird, möchte der Empfinger alles rückgängig machen. Doch er hat keine Kontaktdaten der Firma mehr. Die einzige Anschrift stand auf dem Kuvert für die Anmeldung. Auch auf einem zweiten Schreiben von "Dr. Lange und Partner", in dem ihm seine Teilnahme für eine Busfahrt, hier bezeichnet als "Bestätigung des festgesetzten Gewinnübergabetermins am 05.08.2010", bestätigt wird, findet sich keine Kontaktadresse.

Darüber hinaus wird dem Empfinger angedroht, falls er nicht teilnehme, müsse er eine Strafe von 19 Euro zahlen. Das erbost den Empfinger. Schließlich hat er keine Möglichkeit, sich abzumelden – ohne eine Adresse oder Telefonnummer der Firma. Denn ihm ist klar, dass diese Reise nicht so enden wird wie versprochen, nämlich mit der Übergabe eines hohen Gewinns. Da locken dann auch nicht mehr ein kostenloses Navigationsgerät, falls der Ehepartner mitreist, oder ein "reichhaltiges Frühstück" und der "warme Imbiss". Was also tun?

Andreas Elsner vom Betrugsdezernat der Polizeidirektion Freudenstadt sind solche Schreiben mit den versprochenen Geldsummen wohl geläufig. Er rät, erst gar nicht auf solche Briefe einzugehen. Hat man es doch getan, so gestaltet sich ein Ausweg schwierig. Soll man die Reise wider besseren Wissens antreten oder einfach fernbleiben? Immerhin wird ja wie im Fall des Empfingers eine Geldstrafe angedroht.

Ein offizielle Verhaltensmaßregel seitens der Polizei mag Elsner nicht abgeben. Als Privatmann ab, so macht Elsner deutlich, würde er es darauf ankommen lassen und nicht in den Bus steigen und auch auf künftige Schreiben nicht mehr reagieren, sondern diese lediglich archivieren. Zumeist läge die Gerichtsbarkeit solcher Unternehmen wie "Lange und Partner" im Ausland, weswegen es diese Firmen meist auf keinen Prozess ankommen lassen wollen, begründet er seine Einstellung.