Ein Jahr zuvor wurde Gassners Büchlein "Nützlicher Unterricht wider den Teufel zu streiten" ausgerechnet von der Hochfürstlichen Buchdruckerei des Stiftes Kempten herausgegeben. Gassners Tun wurde während der Hochzeit der Aufklärung also nicht nur als ein Verbrechen wider die Vernunft angesehen, sondern als erneute Stärkung jenes Aberglaubens, aufgrund dessen noch zuvor unzählige Menschen gefoltert und hingerichtet worden waren.
Der mit außergewöhnlichen suggestiven und hypnotischen Kräften ausgestattete Teufelsbanner fand hochmeinende Gönner wie den Kemptener Fürstabt Honorius Roth von Schreckenstein (1726 – 1785), Herzog Ludwig Eugen von Württemberg (1731 – 1795) oder Fürst Karl Albrecht II. zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst (1742 – 1796).
Gassners Befürworter kamen aus allen Lagern, schließlich gab ihm sein Erfolg und der enorme Zulauf an hilfesuchenden Patienten recht. Andererseits konnte der Dichterfürst Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832) die Faszination, die der reformierte Pfarrer, Philosoph und Schriftsteller Johann Caspar Lavater (1741 – 1801) zunächst für den gefragten Exorzisten empfand, nicht teilen.
Großes Aufsehen erregten 1775 vier Ingolstädter Professoren, als sie sich nach einem Besuch bei Gassner in Regensburg in einem ausführlichen Gutachten für den Wunderheiler aussprachen. Sie bestätigten, dass die Gassnerschen Heilerfolge nach den wichtigsten medizinischen Verfahren der damaligen Zeit nicht zu erklären seien und dass alles, was er unternimmt, allein in der Kraft des heiligen Namens Jesu zu wirken pflege.
Ein Wortführer im Kampf gegen Gassners Praktiken war in München der Theatinerpater Ferdinand Sterzinger (1721 – 1786), der als Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften mit Erfolg im sogenannten Bayerischen Hexenkrieg gegen den Hexen- und Aberglauben gekämpft hatte. Im Auftrag des bayerischen Kurfürsten Max III. Joseph (1727 -1777) und der Akademie wurde der Arzt Franz Anton Mesmer (1734 – 1815) im November 1775 nach München gerufen, um über die "geistlichen Operationen" des Exorzisten Gassner zu urteilen.
Der Arzt zeigte sich wie Gassner imstande, die Menschen in Erregung zu versetzen, sie gleichsam nach Belieben in Ohnmacht fallen zu lassen, sie wie von Sinnen in epileptische Zuckungen zu versetzen und dann ebenso geschwind wieder davon zu befreien.
Er war also in der Lage, bei seiner Behandlung von Kranken die gleichen Phänomene wie bei Gassners Exorzismen hervorzurufen, und bescheinigte diesem dabei erhebliche magnetische Fähigkeiten. Mesmer lieferte damit eine aufgeklärt und naturwissenschaftlich erscheinende Theorie, um Gassners Dämonologie zu falsifizieren. Er wies deshalb die Annahme eines Exorzismus zugunsten seiner eigenen Theorie des animalischen Magnetismus zurück.
Mesmers Gutachten setzte der "Gassnerei" ein schnelles Ende. Er konnte damals allerdings nicht wissen, dass ihm neun Jahre später in Paris durch eine ärztliche Kommission zur Untersuchung des animalischen Magnetismus ein ähnliches Urteil ereilen sollte wie Pfarrer Gassner: Nicht zu leugnende therapeutische Erfolge, aber theoretischer Unsinn. Noch im selben Monat verbot Kaiser Joseph II. aufgrund von Mesmers Gutachten Gassners Exorzismen im ganzen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.
Mit der öffentlich ausgetragenen Gassner-Mesmer-Debatte datiert der Beginn der Geschichte der Hypnose und damit auch der Geschichte der Psychotherapie. Der angebliche Teufelsbanner praktizierte im theoretischen Gewand des Exorzismus eine ausgesprochen moderne Form der Selbstkontrolltherapie.
Die Erfolge bei seinen Kuren waren nämlich in der Regel nur von kurzer Dauer. Mittels seiner ungewöhnlich starken suggestiven Kraft ließ er seine Patienten in den hypnotischen Schlaf sinken. Der Gassnersche Exorzismus enthielt die willkürliche Auslösung von Symptomen und deren willentliche Auflösung mit posthypnotischen Suggestionen. Die Behauptung Gassners und vieler Zuschauer, die Patienten seien geheilt, beruhte in der Regel nur auf Einbildung. Die damalige Unkenntnis solcher Erscheinungen verschaffte ihm den Ruf eines Wunderheilers.
Die besondere Art des Gassnerschen Exorzismus, der vom Rituale Romanum von 1614 in manchen Punkten erheblich abwich, war auch einer der wesentlichen Kritikpunkte des Klerus. Die Hirtenbriefe der Erzbischöfe von Prag und Salzburg sprachen ebenfalls ein Verbot aus und machten den Exorzisten für den Regensburger Bischof, der Gassner zwischenzeitlich an seinem Bischofssitz zum Hofkaplan mit dem Titel eines geistlichen Rats ernannt hatte, unhaltbar.
Im März 1776 musste Gassner Regensburg verlassen und trat seinen Dienst in der Pfarrei des kleinen niederbayerischen Dorfes Pondorf an. Im darauffolgenden Monat untersagte Papst Pius VI. in e inem Breve Gassner jede Heiltätigkeit, da diese auf der irrigen Meinung beruhte, dass die meisten Krankheiten und Behinderungen direkt vom Teufel verursacht würden. Als treuer Anhänger Gassners versuchte der Regensburger Bischof diesen zu rehabilitieren und ließ ihn 1777 allerdings ohne großen Erfolg noch einmal in Ellwangen exorzieren. Der erfolgreichste Teufelsaustreiber seiner Zeit wurde daraufhin rasch vergessen und verstarb zwei Jahre später in Pondorf an der Donau.
Veranlasst durch das Aufsehen und die geteilte Aufnahme, welche die Teufelsaustreibungen Gassners hervorgerufen hatten, gab Fürstabt Martin II. Gerbert im Jahr 1776 seine auf Latein verfasste "Daemonurgia theologice expensa seu de potestate daemonum in rebus humanis deque potestate in daemones a Christo ecclesiae relicta" (Theologische Erörterung der Dämonenlehre oder von der Macht der Dämonen in menschlichen Angelegenheiten und von der Macht gegen die Dämonen, die Christus der Kirche hinterlassen hat) ohne Angabe von Verfasser und Druckort heraus.
Die in der Klosterdruckerei von St. Blasien erschienene Ausgabe umfasst 232 Seiten und ist identisch mit der Disquisitio VII. des zweiten Bandes der "Vetus liturgia alemannica" (Alte alemannische Liturgie). Die siebte Untersuchung handelt im ersten Kapitel, in dem Johann Joseph Gassner Erwähnung findet, von den "vom Teufel Besessenen: verschiedenen Arten sowie schlimmen Künsten, mit welchen böse Geister zur Prüfung, Beunruhigung und Täuschung des Menschengeschlechts gebraucht werden". Das zweite Kapitel handelt von der "Beschwörung böser Geister durch die Macht der Kirche und den Ausschluss verschiedener Dämonen sowie deren Angriffsarten".
Kommentare
Artikel kommentieren
Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach sieben Tagen geschlossen.