Das für das Jahr 1261 erstmals belegte Horber Stadtsiegel zeigt als Bild die dreilatzige Kriegsfahne der Pfalzgrafen von Tübingen. Foto: Schwarzwälder Bote

Geschichte: Horbs Stadtrechtsprivilegien, Teil 2: Vor 750 Jahren wurden den Horber Bürgern Frieden und Freiheit zugesagt

Horb. Das pfalzgräfliche Stadtrechtsprivileg von 1270 richtete sich an die "incolas sive cives municipii sive villae districtus nostri Horwe" (Einwohner oder Bürger der Stadt oder unseres Stadtbezirks Horb). Dies ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass Horb in jenem Jahr ein ausgebildetes städtisches Leben vorzuweisen hatte.

Das älteste Horber Stadtsiegel ist erstmals für das Jahr 1261 belegt. Mit dem angehängten "sigillis honorabilium civium seu civitatis in Horwe" (Siegel der ehrenwerten Bürger oder Bürgerschaft in Horb) wurde eine Besitzübertragung an eine Laienschwester namens Irmentrud beurkundet.

Das Siegel zeigte als Wappen das dreilatzige Gonfanon der Pfalzgrafen von Tübingen mit der Umschrift "SIGILLUM CIVITATIS DE HORWE". Ein gewisser Konrad Herter wurde in einer Urkunde vier Jahre später als "civis in Horvve" (Bürger in Horb) bezeichnet.

Nachdem Pfalzgraf Hugo IV. 1267 verstorben war, verzichtete ein Jahr darauf sein ältester Sohn Rudolf, der wie sein jüngerer Bruder Hugo V. aus der ersten Ehe mit einer Gräfin von Dillingen stammte, bei seinem Eintritt in den Deutschorden auf alle weltlichen Ämter samt Besitzungen. Zudem verkaufte er das Pfalzgrafenamt an den Markgrafen Heinrich von Burgau.

Sein Bruder Hugo und die beiden Halbbrüder Otto und Ludwig, die aus der zweiten Ehe mit Gräfin Beatrix von Eberstein hervorgegangen waren, führten den Pfalzgrafentitel deshalb nur noch ehrenhalber.

Am vierten Sonntag im Juni des Jahres 1270 versammelten sich die drei Gebrüder Hugo, Otto und Ludwig zusammen mit ihrem Großvater Graf Otto I. von Eberstein, ihrem Onkel und Vormund Graf Rudolf dem Scherer sowie mit weiteren Verwandten, Ministerialen und Ratgebern im Kloster Reichenbach.

Bürgerschaft trägt dazu bei, dem Geldmangel abzuhelfen

Pfalzgraf Hugo V., genannt der Horber, steckte offensichtlich in Geldverlegenheiten. Die Bürger von Horb hatten ihrem Stadtherren mit einer nicht genannten Summe finanziell geholfen, den Rückkauf von Gütern zu ermöglichen, die der verstorbene Vater verpfändet hatte.

Da die Bürgerschaft von Horb dazu beigetragen hatte, dem Geldmangel abzuhelfen, wurden ihr mit dieser Urkunde einige Privilegien zugesichert. So versprach Pfalzgraf Hugo V. mit Zustimmung seiner Verwandten aus besonderer Zuneigung zu den Einwohnern von Horb, dass sich die Bürger seiner Stadt stets eines völligen Friedens und sicherer Freiheit erfreuen sollten. Mit einem körperlichen Eid bekräftigte Hugo die Versicherung, dass er und seine Erben von den einzelnen Bewohnern oder der Stadt nicht mehr fordern werden als die bei der Stadtgründung festgesetzte Summe der Stadtsteuer in Höhe von 80 Pfund Tübinger Münze, die je hälftig im Frühjahr und im Herbst zu entrichten war.

Unbeschadet der einzelnen Gülten, Zinsen sowie anderer Einkünfte aus Mühlen, Zöllen und der Abgaben, die den Pfalzgrafen als Gerichtsherren zustanden, sollten keinerlei weiteren Forderungen erhoben werden, es sei denn, die Bürger erbieten sich dazu aus Zuneigung und freiem Willen.

Da nach Aussage der Bibel jedes geteilte Reich wüst werde, sollte die Stadt Horb mit den zugehörigen Häusern und Bewohnern für alle Zeit ungeteilt bleiben und nur einem von den drei Brüdern oder einem unter ihren Erben zufallen.

Mit dieser Forderung erwiesen sich die Horber offenkundig als äußerst bibelfest. Sie beriefen sich dabei auf das Matthäusevangelium Kapitel 12, 25: "Jesus kannte aber ihre Gedanken und sprach zu ihnen: Jedes Reich, das mit sich selbst uneins ist, wird verwüstet; und jede Stadt oder jedes Haus, das mit sich selbst uneins ist, wird nicht bestehen."

Durch viele Erbteilungen auch Tübinger geschwächt

An diesen göttlichen Ratschlag hätten sich die Pfalzgrafen von Tübingen besser von Anfang an gehalten, denn die durch vielfache Erbteilungen geschwächten Tübinger wurden als einstige Parteigänger der Staufer in deren Niedergang mit einbezogen und das ehemals so mächtige Hochadelsgeschlecht wurde links und rechts des oberen Neckars letztlich von den Grafen von Württemberg verdrängt, die 1342 Burg und Stadt Tübingen erwerben konnten.

Graf Burkhard IV. von Hohenberg kam 1302 durch seine Heirat mit Luitgard von Tübingen in den Besitz der Stadt Horb, nachdem seine drei Schwäger aus der Horber Linie und deren Base Elisabeth von Eberstein ohne Leibeserben verstorben waren. Dadurch blieb den Horbern ein württembergisches Schicksal erspart und zumindest die Höhe der Stadtsteuer blieb unter den nachfolgenden hohenbergischen beziehungsweise habsburgischen Stadtherren unverändert.

Im Kloster Kirchberg findet sich links vom Hochaltar der Johanniskirche eine Grabplatte mit dem Wappenschild der Pfalzgrafen von Tübingen und der fünfblättrigen Rose der Grafen von Eberstein. Im März 1270 beurkundeten Hugo und Otto als "iuniores comites dicti de Tuwingen", dass sie zu ihrer und ihrer Voreltern Seelenheil dem 1237 gegründeten Dominikanerinnenkloster ihren Hof zu Öschelbronn übergeben hatten, weil sich dort eine Grablege ihrer Vorfahren befand und weil ihre leibliche Schwester Kunigund dort selbst Klosterfrau war.

Grabstein im Kloster Kirchberg gedenkt an Pfalzgraf Hugo IV.

Christian Tubingius, der letzte katholische Abt des von den Pfalzgrafen von Tübingen gegründeten Benediktinerklosters Blaubeuren, erwähnt in seiner 1520 begonnenen Blaubeurer Chronik diese Kirchberger Grabplatte, auf der das Vieh herumlaufe. Dies dürfte wohl der Grund dafür sein, dass sich die Umschrift nur teilweise erhalten hat. Danach fanden unter diesem Stein Pfalzgraf Hugo V. von Tübingen, genannt der Horber, und seine Mutter Gräfin Beatrix von Eberstein ihre letzte Ruhestätte. Die Grabplatte ließ die verwitwete Gräfin Elisabeth von Eberstein errichten, als ihre Schwägerin Beatrix im Jahr 1295 verstarb. Elisabeth und Hugo V. hatten den Pfalzgrafen Rudolf I. von Tübingen als gemeinsamen Urgroßvater.

Nach einer Notiz, die sich bei den Schriften über die Grafen von Eberstein im Staatsarchiv Stuttgart fand, wurde dieses "Epitaphium in Monasterio Kilberg" bereits 1293 von besagter Elisabeth errichtet und danach soll aber nicht Hugos Mutter (lat. mater sua), sondern Hugos zweite Gemahlin Beatrix von Eberstein (lat. uxor sua) begraben liegen. Das würde bedeuten, dass der Grabstein im Kloster Kirchberg nicht dem Andenken an Pfalzgraf Hugo V., sondern dem Andenken an seinen Vater Pfalzgraf Hugo IV. galt.