Der 33-jährige Verurteilte muss für fünf Monate seinen Führerschein abgeben und eine Geldstrafe bezahlen. (Symbolfoto) Foto: Deck

Führerscheinsperre für 33-jährigen Verursacher. Richter schließt Unfallflucht aus.

Horb - Es war der Horror für die 76-jährige Rentnerin Susanne Rau (Name geändert): Mit ihrem roten Auto biegt sie vom Garten Dehner Richtung Bildechingen ab – nach Hause. Plötzlich kommt ihr auf ihrer Fahrbahn mit Vollgas ein Transporter entgegen.

Jetzt sitzt sie auf dem Zeugenstuhl im Amtsgericht Horb. Sagt: "Wenn der in mich reingefahren wäre, könnte ich heute hier nicht aussagen. Ich habe bis heute Angst, wenn ich im Auto sitze und jemand überholt."

Am Tag des Unfalls lenkt Susanne Rau ihr Auto auf den Grünstreifen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Ihr Wagen gerät ins Schleudern und rammt den Lastwagen, den der Transporter überholt hatte. Der Unfallfahrer fuhr einfach weiter.

Die Rentnerin: "Ich hatte Schmerzen am Brustbein und Atembeschwerden. Die Schlafstörungen haben wochenlang angedauer." Und von der Versicherung hat sie auch noch kein Geld bekommen.

Fahrlässige Gefährdung im Straßenverkehr

Jetzt sitzt sie dem Mann gegenüber, der vermutlich dieses Leid ausgelöst hat: Gabriel I. (33) aus Nagold. Angeklagt wegen fahrlässiger Gefährdung im Straßenverkehr und Unfallflucht.

Er sagt: "Ich habe nichts bemerkt, nichts gehört, nichts gesehen. Ich bin 33 Jahre alt und habe genug Verstand. Wenn ich den Unfall gesehen hätte, hätte ich angehalten."

Er war für einen regionalen Erzeuger unterwegs, Kartoffeln ausliefern. Als die Polizei bei seiner Firma wegen des Unfalls angerufen hatte, sprach ihn eine Kollegin darauf an. Die sagt vor dem Amtsgericht: "Gabriel wirkte total geschockt. Sprachlos. Er wusste nicht, was vorgefallen war."

Doch was passiert am 4. April um 14.07 Uhr zwischen Horb und Bildechingen?

Ein Azubi und eine Schülerin aus Nagold erzählen: "Wir sind Richtung Horb durch Bildechingen gefahren. Da kam der weiße Transporter vor der Bushaltestelle rausgefahren, hat uns die Vorfahrt genommen. Wir mussten kurz auf die Bremse. Sind dann hinterhergefahren." Der Azubi: "Vor uns und dem Transporter war ein Lastwagen mit Anhänger. Der Transporter fuhr am Ortsausgang ganz dicht auf den Lkw auf und zog links raus, ohne zu blinken. Als er vor dem Lkw wieder einscherte, sah ich, wie das rote Auto auf dem Grünstreifen war und dann in den Lkw geprallt ist!"

Der Transporter sei einfach weiter gefahren – in hohem Tempo Richtung Horb und dann verschwunden.

Ein offenbar ziemlich wahnsinniges Überholmanöver, erzählt der Beifahrer des überholten Lkw: "Mein Kollege hat gesagt: Jetzt wird es eng. Er ist mit dem Tempo runtergegangen. Dann habe ich gesehen, wie der Kastenwagen an uns vorbeigepfiffen ist."

Schlechte Sichtverhältnisse

Richter Albrecht Trick will wissen, wie knapp der Kastenwagen vor dem Lkw wieder eingeschert ist. Der Beifahrer: "Eine Vollbremsung haben wir nicht gemacht. Geschnitten hat der Kastenwagen uns auch nicht. Er ist wohl mit genügend Abstand vor uns eingeschert. So zwei oder drei Meter – genau weiß ich das nicht mehr."

I.s Verteidiger Oliver Ringwald versucht noch, auf die schlechten Sichtverhältnisse an diesem Tag – es hat wohl genieselt oder geregnet, abzuheben. Rentnerin Susanne Rau aus Bildechingen sagt: "Licht hatte ich nicht angemacht." Fügt energisch hinzu: "Mein Auto ist rot, den muss er gesehen haben."

Der Verteidiger überlegt noch, ob er auch den Lkw-Fahrer als Zeugen hören will. Der fehlt entschuldigt, weil er auf einer unaufschiebbaren Fortbildung ist. Verzichtet dann.

Richter Trick liest zum Schluss der Beweisaufnahme noch die Einträge im Bundeszentralregister und in Flensburg vor. Nichts.

Dann plädiert die Staatsanwaltschaft. Fordert 80 Tagessätze à 40 Euro für das Überholen und die Unfallflucht. Sowie acht Monate Führerscheinsperre.

Verteidiger Ringwald spricht von einer "irrigen Einschätzung der Situation" beim Überholen. Die Straße sei von oben übersichtlich gewesen, allerdings hätten wohl schlechte Sichtverhältnisse geherrscht. Laut den Aussagen des Beifahrers habe der Platz für das Überholen gereicht. Ringwald: "Die Straße zwischen Bildechingen und Horb geht eine Linkskurve hinunter. Deshalb ist es schlüssig, davon auszugehen, dass mein Mandant den Unfall im Rückspiegel nicht bemerkt hat. Zeugen berichten auch, dass er nach dem Überholen in unverminderter Geschwindigkeit weiter gefahren ist. Fakt ist auch: Seitdem er einen Führerschein hat, ist er anständig. Obwohl er jährlich sehr hohe Kilometerleistung hat."

Fünf Monate Führerscheinsperre und 1500 Euro Geldstrafe

Weil I. seinen Job als Fahrer gekündigt hat und jetzt weniger verdient, habe er weniger Gehalt als vorher. Deshalb plädiert der Verteidiger für höchstens 50 Tagessätze mit 30 Euro.

Dann hat der Raser das letzte Wort. Sagt: "Ich erkläre mich schuldig, obwohl ich nicht weiß, was passiert ist. Es tut mir sehr leid für den Tag."

Dann fällt Richter Albrecht Trick das Urteil. Spricht über den "kriminellen Überholvorgang". Schon vorher sei I. früh auf das Gaspedal gegangen, als er dem Nagolder Pärchen die Vorfahrt genommen hat. Trick: "Ihnen hat es gereicht. Das stimmt. Aber nur, weil die Rentnerin die Wahl hatte: Fährt sie mit ihrer kleinen Kutsche in den Graben oder kollidiert mit Ihrem Kleintransporter."

Dann wird Trick energisch, zeigt mit dem Finger auf den Angeklagten: "Da wo sie sitzen, da sitzt der, der zu 100 Prozent den Fehler begangen hat. Und dort die Rentnerin, die zu Null Prozent einen Fehler begangen hat!"

Eine Bestrafung wegen Unfallflucht sieht Trick nicht: "Der Kastenwagen ist hinten zu. Es ist nicht nachzuweisen, dass er den Unfall durch die Außen-Rückspiegel gesehen hat."

Deshalb bekommt I. jetzt fünf Monate Führerscheinsperre und muss 1500 Euro Geldstrafe bezahlen.