Geschädigte Firma nennt im mutmaßlichen Lohnscheck-Betrugssystem keine Schadenshöhe / Familie freigesprochen

Von Gerd Karjoth

Horb. Freispruch, weil kein Schaden feststeht: Das Amtsgericht fällte gestern das Urteil im groß angelegten Untreue-Prozess gegen einen 57-jährigen Familienvater, seine Frau und die beiden Söhne. Doch von Untreue konnte am Ende keine Rede mehr sein: die Familie kann sogar ihre Jobs bei der vermeintlich geschädigten Firma behalten.

Der Vater war angeklagt wegen gewerbsmäßiger Untreue in 396 Fällen, seine Ehefrau und die beiden Söhnen wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Untreue. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Reinhard Ketterer kam nach dem Ende einer schwierigen Beweisaufnahme an vier Verhandlungstagen mit 26 Zeugen zum Urteil Freispruch.

Erster Staatsanwalt Frank Grundke stellt in seinem Plädoyer den Antrag auf Freispruch. Sämtliche Verteidiger der vier Angeklagten stimmten dem zu und forderten ebenfalls Freisprüche für ihre Mandanten.

Einige Fragen bleiben aber offen: Was hatte es mit dem mutmaßlichen Lohnscheck-Betrugssystem (wir berichteten) wirklich auf sich? Wer waren die möglichen Drahtzieher? Warum ist es trotz des langwierigen Ermittlungs- und aufwendigen Strafverfahrens nicht gelungen, die Vorwürfe zu erhärten?

Es wurde zwar wegen Untreue ermittelt, sie konnte aber nicht nachgewiesen werden. Was bleibt, ist die anhand von Banküberweisungen nachweisbare Steuerhinterziehung: Es wurden Schecks ausgefüllt, und Beträge liefen auf das Konto der Familienangehörigen, einschließlich des Familienvaters.

Der Betrag für geringfügig Beschäftigte (unabhängig von der Frage, ob die Arbeit erbracht wurde) wurde in den Schecks eingetragen und auf die Konten übertragen. Auch wurden zu viel gezahlte Gelder an Personen wieder bar zurückgezahlt. So sollten Steuern und Sozialabgaben gespart werden.

Auf die Frage, wer denn nun geschädigt wurde, sagte eine Zollbeamtin im Zeugenstand: "Der Steuerzahler, die Allgemeinheit, vielleicht die Auftragsfirma." Der Geschäftsführer der Reinigungsfirma konnte vor Gericht aber keinen Schadensbetrag angeben. Der entstandene Schaden wurde nicht errechnet. Von der Tragweite des Verfahrens habe er erst im Oktober erfahren.

Zu Prozessbeginn hatte ein Anwalt der Reinigungsfirma einen so genannten Adhäsionsantrag gestellt, um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Dieser wurde abgelehnt, da er unzulässig war. Richter Ketterer hatte den Streitwert im Adhäsionsverfahren auf 296 000 Euro festgesetzt.

Ketterer zählte die ungerechtfertigten Lohnzahlungen von 2006 bis 2009 auf. Im Fall des Hauptangeklagten 33 Fälle, bei der Ehefrau 47, bei dem einem Sohn 96 und beim anderen 91 Fälle. In 83 Fällen wurden von einer Familie Gelder zurücküberwiesen. Ketterer: "Das System der Firma war, dass man die Geringfügigkeitsgrenze einhalten wollte." Rechnerisch gesehen sind wohl nur dem Hauptangeklagten Nachteile entstanden – was allerdings ebenfalls nicht nachweisbar war. Fest steht, dass die Familie im erheblichen Maße gearbeitet hat.

Was bleibt, sind Zweifel, ob ein Teil der Lohnschecks gerechtfertigt war. Doch wie in dem Verfahren herauskam, waren offenbar alle Arbeitnehmer mit ihrem Lohn zufrieden. Zufrieden sind anscheinend auch die Firma und die als Mitarbeiter eingestellte Familie. Der Geschäftsführer sagte: "Ich sehe keinen Entlassungsgrund."