Mit dem Zusatz divers wird die Stadt weiterhin ihre Stellen ausschreiben. Dafür stimmt der Gemeinderat. Foto: Straub Foto: Schwarzwälder Bote

Stellenschreibung: Gemeinderat bestätigt Zusatz "divers"

Horb (jl). Muss in den Stellenanzeigen der Stadt neben "männlich" und "weiblich" jetzt auch "divers" stehen? Die Unabhängige Liste Horb (ULH) hatte per Antrag gefordert, "divers" zu streichen. Begründung: "Auch ohne den Zusatz ›divers‹ wird bei der Vergabe von Stellen niemand diskriminiert." Weiter heißt es: "Es ist unbestritten, dass aufgrund genetischer Unregelmäßigkeiten eine klare Zuordnung von Menschen zum männlichen oder weiblichen Geschlecht in sehr seltenen Fällen mit Schwierigkeiten verbunden ist" (wir berichteten).

Im Gemeinderat legte Rodolfo Panetta (ULH) nach: "Es ist noch kein Gesetz dazu verabschiedet. Wenn das kommt, müsste sich jeder Metzgermeister in der Privatwirtschaft zum Affen machen. Wie unsere Gemeinden es mit ihren Gender-Tanten jetzt schon tun. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn immer mehr Leute sagen: In was für einem Narrenstaat leben wir eigentlich?"

Oberbürgermeister Peter Rosenberger (CDU): "Den Begriff Gender-Tanten weise ich zurück. Das ist eine Beleidigung. Man muss unterscheiden, was die öffentliche Hand zu tun hat und was die private."

Joachim Patig, Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung: "Das Bundesverfassungsgericht hat so geurteilt. Damit hat diese Vorschrift Gesetzescharakter. Laut Grundgesetz muss der Zugang in öffentliche Ämter – also auch Stellen bei der Stadtverwaltung – diskriminierungsfrei sein. Für die Privatwirtschaft gilt das nicht."

SPD-Fraktionschef Thomas Mattes: "Es überrascht mich nicht unbedingt, dass einige Mitglieder des Gemeinderats eine rückwärtsgewandte Politik vertreten. Für diese Regelung ist der Gemeinderat aber nicht zuständig." CDU-Fraktionschef Michael Keßler: "Das Anderssein muss man akzeptieren, auch wenn es den eigenen Vorstellungshorizont übersteigen sollte. Ich wehre mich auch gegen die Formulierung der genetischen Unregelmäßigkeiten im ULH-Antrag." Bei zwei Gegenstimmen wurde der ULH-Antrag abgelehnt.