Das erste Tiny-Haus in Altheim steht, der Aufstellort für das zweite ist vorbereitet – ein Umstand, mit dem die Altheimer scheinbar leben müssen. Foto: Morlok

Ortschaftsrat hatte sich gegen Projekt in Altheim ausgesprochen. Stadtbauamt gibt Freigabe.

Horb-Altheim - Obwohl der Ortschaftsrat bereits im August 2019 den Bauantrag von drei sogenannten Tiny-Häusern an der Ecke "Alte Steige", direkt an der Hauptstraße von Horb kommend, abgelehnt hatte, steht das erste Haus bereits, und die Stellfläche für Haus Nummer Zwei ist auch schon eingeebnet.

Ihre Ablehnung begründete der Ortschaftsrat damals mit den Argumenten, dass das Vorhaben an dieser recht exponierten Stelle das Ortsbild stört, dass die Abstandsflächen innerhalb des Grundstücks nicht gewährleistet werden, dass ausreichende Parkflächen bereitgestellt sein müssen, da das Parken auf den Feldwegen nicht geduldet wird, dass die Häuser innerhalb des Grundstücks nicht verschoben oder umgesetzt werden dürfen und dass das Thema Lärmbelästigung eine wesentliche Rolle spielt.

Stadtbauamt gibt Freigabe

Das Stadtbauamt sah die Sache anders. Aus ihrer Sicht ist der Bauantrag grundsätzlich zulässig und die Antragstellerin hat ein Anrecht auf eine Baugenehmigung. Zum Argument, dass die Feldwege zugeparkt werden könnten, schrieb das Bauamt, dass dies nicht Sache der Baubehörde, sondern allerhöchstens die der Verkehrsüberwachung sei. In der jüngsten Ortschaftsrats Sitzung kam dieses Thema wieder zur Sprache. Rat Jürgen Dettling findet es unbefriedigend, dass man die Baugenehmigung trotz des Vetos der Ortschaftsräte erteilte. "Es untergräbt unsere Meinung und ich finde es schade, dass die Argumentation des Ortschaftsrates nicht akzeptiert wird", sagte er in Richtung Peter Klein, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung, der letztendlich mit für diese Genehmigung zuständig war und ist.

Nun sei ihm zu Ohren gekommen, dass die Leute, denen diese transportablen Kleinst-Häuser gehören, nicht dort wohnen würden, sondern die Häuser vermieten wollen, warf Rat Friedemann Schindele in die Diskussion ein. "Wir wollen dort oben keinen Campingplatz, bei dem auch Lärm zu erwarten ist", so sein diesbezügliches Statement.

Baugenehmigung besteht

Trotz allem Widerstand von Seiten des Gremiums steht die Tatsache, dass eine Baugenehmigung für drei baugleiche Häuser, die natürlich, wie jedes andere Haus, auch vermietet werden können, besteht.

Gerhard Fassnacht, als Stadtrat mit am Ratstisch sitzend, gab zu bedenken, dass die Befürchtung, dass auf dem Grundstück mit einem stetigen Wechsel der fahrbaren Tiny-Häuser zu rechnen sei, gering wäre. "Die müssen die Häuser ins Wasser stellen, die Anschlüsse legen und der oberste Aufbau muss runter. Ich glaube daher nicht, dass alle paar Wochen jemand kommt, der sein fahrbares Haus dort hinstellt. Der Aufwand ist viel zu groß."

Rat Frank Weimer erklärte wie bereits vor einem Jahr: "Wenn das dritte Haus steht, gibt es keine Parkplätze mehr." Und dass sich dann die Polizei drum kümmern solle, wie vom Stadtplanungsamt mitgeteilt, das sei keine Basis.