Die Stadt Horb will das Glücksspiel in Horb eindämmen / Neue Satzung soll Manipulation am Gerät verhindern
Von Lena Straub
Horb. Das Glücksspiel ist wohl fast so alt wie die Menschheit selbst. Vor allem das Spiel an den Automaten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Die Stadt Horb hat nun eine neue Vergnügungssteuersatzung beschlossen, um der Manipulation entgegenzuwirken.
Man sitzt vor dem Automaten und wirft eine Münze nach der anderen ein. Man wartet auf den großen Gewinn. Der kann auf sich warten lassen und vor Manipulation kann der Spieler sich nicht schützen, da muss er auf das Wort des Automatenaufstellers vertrauen.
Vor einigen Monaten ist ein solcher Automatenaufsteller durch das Amtsgericht Horb wegen Fälschungen, die er am Gerät vorgenommen hatte, verurteilt worden. Jetzt hat der Gemeinderat am Dienstag der Neufassung der Vergnügunsteuersatzung zugestimmt.
Im letzten Jahr trotz weniger Automaten mehr Geld verzockt
Die Entwicklung des Glücksspiels zeigt sich vor allem gut durch die Daten der betriebenen Automaten und die Einnahmen, die die Stadt Horb durch die Vergnügungssteuer hat: Im Jahr 2011 gab es in Horb 114 Geldspielgeräte. Ein Jahr später waren es bereits 141, nachdem zwei neue Spielhallen eröffnet hatten (beide auf dem Hohenberg). 2013 waren es dann wieder weniger Geräte, allerdings nahmen die Steuereinnahmen weiterhin zu – von 502 000 auf 589 000 Euro. Das zeigt, dass trotz weniger Spielautomaten mehr Geld verzockt wurde.
Deshalb wird nun das System umgestellt und gleichzeitig die Steuer auf 4,8 Prozent auf den Spieleinsatz erhöht (nach alter Rechnung wären das 17,6 Prozent). Ab 1. Januar des nächsten Jahres wird nur noch das tatsächliche Vergnügen des Spielers besteuert. Also das, was er an Geld benutzt, um zu spielen. Zuvor war es eine Mischung aus dem Geld was eingeworfen wurde und dem Geld was schon in der Kasse des Automaten war. Auf den Auslesestreifen der Automaten war dann nicht herauszulesen, was der Spieler wirklich gespielt hatte, und die Manipulation für den Automatenaufsteller war einfach. Das führte auch zur Entscheidung einer neuen Satzung. Damit eine bessere Kontrolle gewährleistet werden kann.
Claudia Singer von der Stadt Horb, die für die Vergnügungssteuer zuständig ist erklärt: "Bei der Vergnügungssteuer handelt es sich um eine Präventionssteuer. Nachdem wir 2010 die Steuer drastisch erhöht haben, konnte kein Effekt erzielt werden." Im Gegenteil, es wurde sogar noch mehr gespielt, wie aus den Zahlen deutlich wird. Claudia Singer sagt, dass es sich bei diesem Schritt auch nicht um den letzten handele. Man würde im nächsten Jahr nun die Entwicklung beobachten, "im besten Fall wird es weniger", so Singer.
Der Stadt Horb sei wichtig, vor allem den Beginn des Automatenspiels zu verhindern und hauptsächlich Jugendliche zu schützen. "Deshalb muss der Betrieb in den Gaststätten eingedämmt werden, denn dort haben auch oft unter 18-Jährige Zutritt", sagt Claudia Singer. Ein wichtiger Punkt sei deswegen das Landesglückspielgesetz, das ab dem 1. Januar gilt und Gaststätten das Aufstellen von nur noch zwei Automaten (davor waren es bis zu drei) erlaubt.