Bürgerinitiative sieht Ortschafrat Götz als befangen an. Stadt: es gibt keine Anhaltspunkte.
Horb-Talheim - Montagabend vor dem Rathaus in Talheim: Die BI gegen Talheim 21 hat zum kostenlosen Glühweintrinken eingeladen.
Und der Vorplatz ist voll. Die Stimmung ist gut. Die Mitglieder der BI verteilen den frisch gedruckten Aufkleber "Talheim 21" mit rotem Strich durch. Das Ortsausgangsschild-Logo, bekannt von den Wutbürgern aus Stuttgart.
Und die BI ist erstaunlich guter Laune. Denn sie hoffen, dass ein angeblicher Formfehler dazu führt, dass Talheim 21 endgültig begraben wird.
Sprecher Dietmar Meintel: "Ratsmitglied Harald Götz hat sich bei der Ortschaftsratsitzung nicht nur als Bauunternehmer geoutet. Er hat auch die geheime Abstimmung beantragt." Die BI ist sich sicher, dass dieser Antrag auf geheime Abstimmung zum schlechten Ergebnis geführt hat.
Am 16. Oktober hatte das Ergebnis von sechs zu sechs Stimmen bei einer ungültigen Stimme dazu geführt, dass der Ortschaftsrat formal die Wiederauffüllung des Steinbruchs ablehnt. Der Gemeinderat hatte argumentiert, dass diese Stimmenpatt keine eindeutige Ablehnung sei und ebenfalls mit 15 zu 15 Stimmen dafür gesorgt, dass das Rathaus jetzt mit Steinbruchunternehmer Armin Kaltenbach weiter verhandeln soll (wir berichteten)
Götz (FD/FW)hat auch in der geheimen Abstimmung im Ortschaftsrat mitgestimmt. Vorher hatte er ein Statement abgegeben: "Ich habe ein Baugeschäft. Ich weiß um die Lage. Es gibt nirgends mehr Deponien, wo man auffüllen kann. Allerdings gibt es an diesem Ort viele Kurven, es gibt viel Verkehr und Krach. Es gibt Begegnungsverkehr. Ich bin nicht dafür und ich nicht dagegen. Ich weiß nicht, wie ich mich entscheide."
Götz stimmte mit ab, Warum sieht die BI nun einen Formfehler? Meintel: "Die Firma Kaltenbach ist der größte Betonlieferant im Umkreis. Dazu will sie in Talheim eine Auffülldeponie schaffen. Es ist schwer vorstellbar, dass es keinen geschäftlichen Zusammenhang zwischen Bauunternehmer, Betonlieferant und Baudeponie-Betreiber geben sollte. Deshalb dürfte eine Befangenheit dieses Ortschaftsrats gegeben sein."
Bauunternehmer Götz weist diese Behauptung entschieden zurück: "Jeder, der in Talheim baut, muss seinen Schotter vom Kaltenbach holen. Natürlich beziehe ich meinen Beton bei Kaltenbach. Das ist für mich aber so unrentabel, dass ich vorhabe, mein Baugeschäft demnächst zu schließen."
Götz weist darauf hin, dass es eine Konzentration in der Raumschaft Horb gegeben habe. Der Bauunternehmer: "Kaltenbach hat mich geärgert, als er die Betonmischanlage in Horb dicht gemacht hat. Seitdem hole ich mein Material in Dornstetten. Dadurch habe ich längere Anfahrtswege und muss den Beton anders behandeln. Und das ist sau-unrentabel. Ich gehe nicht freiwillig zum Kaltenbach."
Er hält die Versuche, ihm Befangenheit zu unterstellen, für unlauter: "Wenn die sagen, ich bin befangen, sollte die Bürgerinitiative aufpassen, was sie tut. Ich bin auch gegen den Steinbruch."
Die Bürgerinitiative beharrt dennoch auf einer Klärung der Vorwürfe. Leider könne sie selber keinen Antrag auf Feststellung der Befangenheit von Harald Götz nicht stellen.
Die Frage der Befangenheit ist in Paragraf 18 der Gemeindeordnung Baden Württemberg geregelt. Demnach dürfen Befangene nicht einmal an der Beratung teilnehmen. Sei dies doch so, so die Argumentation der Bürgerinitiative gegen Talheim 21, dann sei das ganze Verfahren – also Beratung und Abstimmung – nicht mehr zu heilen.
Meintel: "Nach Rücksprache auch mit unserem Rechtsanwalt sind wir der Auffassung, dass das Verfahren rund bei einer Befangenheit des Ortschaftsrates Götz um Talheim 21 erledigt ist und nicht mehr zu heilen ist." Das heiße konkret, dass über Talheim 21 weder im Ortschaftsrat noch im Gemeinderat noch einmal abgestimmt werden darf.
Was ist dran an der Befangenheit vom Talheimer Ortschaftsrat Harald Götz? Was sagt die Stadtverwaltung dazu?
Joachim Patig, Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung im Rathaus Horb: "In §18 Gemeindeordnung (Ausschluss wegen Befangenheit) ist geregelt, dass „der ehrenamtlich tätige Bürger (..) weder beratend noch entscheidend mitwirken (darf), wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst (…) einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann." Die Frage einer möglichen Befangenheit kann dabei nicht allgemein, sondern nur aufgrund einer wertenden Betrachtungsweise der Verhältnisse des Einzelfalls vom dafür zuständigen Gremium entschieden werden. Der Verwaltung sind keine konkreten Anhaltspunkte bekannt, die auf eine mögliche Befangenheit des von Ihnen angesprochenen Ortschaftsrats hindeuten."
Die Bürgerinitiative hofft jedenfalls, dass die umstrittene Steinbruchauffüllung nicht kommt. In seiner Rede vor dem Glühweinstand sagte Meintel: "Wir sind guter Dinge, dass dieser Kelch an uns vorübergeht."