Wegen eines Päckchens Marihuana wurde der Dealer in Horb von zwei Kunden angegriffen. Foto: eight8 – stock.adobe.com

Zwei Männer wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Dealer wird geschlagen und getreten.

Horb/Rottweil - Es sollte ein "chilliger" Abend am Neckarufer in Horb werden, nur ein bisschen Marihuana fehlte – weil sich zwei junge Männer aber beim "Geschäft" betrogen fühlten, versuchten sie, den Dealer zu bestehlen, und schreckten dabei auch nicht vor Gewalt zurück.

Ursprünglich ging es am Tatabend im Juli 2017 um einen Fux, einen kleinen Beutel mit etwa zwei Gramm Marihuana, dann eskalierte die Situation. Im Rottweiler Amtsgericht standen die Vorwürfe des Raubes und der gefährlichen Körperverletzung im Raum.

Angeklagt waren zwei Männer, die mit Freunden an jenem Abend am Neckar "gechillt" und reichlich Alkohol konsumiert hatten – der eine 23, der andere 21 Jahre alt und beide aus dem Kreis Freudenstadt. Letzterer wollte von einem 20-jährigen Dealer am Horber Flößerwasen einen Fux erwerben – 25 Euro hatte er im Vorfeld bezahlt –, als sein Freund feststellte, dass der Verkäufer offenbar etwas vom Stoff abgezwackt hatte. Er habe ihn aufgefordert, einen weiteren Fux zum Mengenvergleich vorzuweisen, sagte der 23-jährige Angeklagte aus. Als der Dealer ihm einen anderen Fux zeigte, habe er sich diesen geschnappt.

Laut Aussage sei das Ziel gewesen, ihn im Neckar zu entsorgen. "Ich habe gehört, dass er auch etwas an Minderjährige verkauft, und wollte es ihm deshalb wegnehmen", sagte der 23-Jährige vor Gericht. Der Angeklagte gab zu, dem Geschädigten "eine Kopfnuss und Backpfeifen" verpasst zu haben, nachdem er "frech" geworden sei.

Auch habe er versucht, dem Dealer den Rucksack zu entreißen – mit der Vermutung, dass sich darin noch mehr "Gras" befinde. Vergeblich – der Geschädigte floh zur Flößersteg, verfolgt von den Angeklagten. Daraufhin soll ihm der 21-jährige Angeklagte ein Bein gestellt haben, so dass der Dealer stürzte und den Rucksack in Seitenlage an seinen Bauch presste. Dann sei auf ihn eingeschlagen und auch -getreten worden, sagte der 20-Jährige aus. Den Rucksack konnten die Angeklagten ihm aber nicht entreißen, daher wurde aus der Anklage des Raubs ein versuchter gemeinschaftlicher Raub.

Nachdem der 23-jährige Angeklagte bei der Vernehmung durch die Polizei seinen 21-jährigen Freund beschuldigt hatte, den Dealer getreten zu haben, konnte er sich nun vor Gericht nicht mehr erinnern, wer die Tritte ausgeführt hatte. Der Geschädigte schilderte die Situation am Flößerwasen als unangenehm. Mehrmals habe er aus der Situation herausgewollt, während er durch den 23-Jährigen bloßgestellt worden sei.

Als Passanten dazu kamen, ließen die Angeklagten von ihrem Opfer ab. Durch die Schläge und Tritte habe er wochenlang Kopfschmerzen gehabt, schilderte er. Schlimmer sei jedoch die psychische Belastung gewesen. "Ich stand unter Stress und hatte später noch Angst, rauszugehen", sagte der Dealer aus. Das bestätigte auch der Polizeibeamte, der die Ermittlungen geführt hatte. Der 20-Jährige habe psychisch angeschlagen und panisch gewirkt.

Die restlichen Zeugen, Freunde der Angeklagten und der Fahrer des Dealers, hüllten sich überwiegend in Schweigen und wurden alle – zumindest nach Aussage – von Erinnerungslücken geplagt. Zugunsten der Angeklagten wurde ihre Geständigkeit ausgelegt.

Für den 23-Jährigen war es jedoch nicht die erste gefährliche Körperverletzung. Bei dem 21-jährigen Angeklagten wurde das Jugendstrafrecht angewandt, da er noch recht unselbstständig sei und seine bisherigen Vergehen, beispielsweise Fahren ohne Fahrerlaubnis, typische Jugendverfehlungen seien, so die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe. Der Alkoholkonsum gepaart mit einem "Loch" nach dem Abbruch der Ausbildung hätten die Tat begünstigt. Schädliche Neigungen seien nicht festzustellen. Fußtritte gegen den Geschädigten hätten sich nicht bestätigt, meinte die Staatsanwältin. Sein Verteidiger ergänzte, dass es sich um ein "jugendtypisches Geschehen" gehandelt habe und sein Mandant nun wieder "in der Spur" laufe.

Der 21-Jährige wurde somit lediglich verwarnt unter den Auflagen einer Geldstrafe von 600 Euro, Gesprächen mit der Fachstelle für Sucht und Urinproben zur Überprüfung der Drogenfreiheit. Den 23-Jährigen traf es, auch aufgrund seiner einschlägigen Vorstrafen, heftiger. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung (drei Jahre), verurteilt sowie zu einer Geldstrafe von 900 Euro und Beratungsgesprächen mit der Fachstelle Sucht.

Dass beide Angeklagten den Rucksack stehlen wollten, um Minderjährige zu schützen, nahm die Richterin ihnen nicht ab. "Man wollte sich einfach nicht veräppeln lassen und sich den Rest holen."