Ob das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen eingehalten wird, wird in der Altheimer Straße regelmäßig kontrolliert. Foto: Hopp Foto: Schwarzwälder-Bote

Verkehr: Bürger beschwert sich über Verkehrskontrollen beim Leonhardsritt / Stadt: Termin der Kontrolle steht seit Monaten fest

Wurde die Einhaltung des Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen in der Altheimer Straße absichtlich am Tag des Leonhardsritts kontrolliert? Die Stadt wehrt sich gegen den Vorwurf eines Bürgers.

Horb. Viele Besucher des Leonhardsritts am vergangenen Dienstag, dem Tag der Deutschen Einheit, wollten wohl den kürzesten Weg zur Veranstaltung nehmen – und fuhren durch die Altheimer Straße. Dort gilt allerdings sonn- und feiertags ein Fahrverbot, was in regelmäßigen Abständen kontrolliert wird. So auch am Dienstag. Nun haben einige Besucher einen Bußgeldbescheid in Höhe von 20 Euro in der Tasche, darunter auch Bekannte des Horbers Thomas Baur, der sich nun beschwert. Seiner Meinung nach könne der Termin der Kontrollen kein Zufall sein, die Stadt habe so möglichst viele "Falschfahrer" erwischen wollen.

Kontrollen unabhängig von Veranstaltungen

Im Rathaus ist man allerdings verwundert über dieses "seltsame Unrechtsbewusstsein von Einzelnen". Pressesprecher Christian Volk erklärt: "Gerade die Anwohner der Altheimer Straße bemängeln oft, dass sogar zu wenig kontrolliert wird." Weiter heißt es in der Stellungnahme der Stadt Horb, dass der Termin für die Kontrolle am 3. Oktober mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten gemeinsam mit der Polizei festgelegt worden sei. Die Einhaltung des Fahrverbots werde grundsätzlich unabhängig von Veranstaltungen in der Regel zwei- bis dreimal im Jahr kontrolliert.

Auch das Ergebnis der letzten Verkehrskontrolle in der Altheimer Straße zeigt, dass die Autofahrer nicht unnötig "belästigt" wurden: "Als Fazit können wir von Seiten der Stadtverwaltung festhalten, dass bei dieser Kontrolle am vergangenen Dienstag deutlich weniger Verstöße gegen das sonn- und feiertags Fahrverbot beanstandet werden mussten, als bei vergangenen Kontrollen", sagt Volk, und fügt hinzu: "Die Tatsache, dass viele Besucher beim Leonhardsritt teilgenommen haben und gleichzeitig sogar weniger Verstöße zu verzeichnen waren als sonst, bestätigt, dass die Kontrolle offensichtlich keinen negativen Einfluss auf die Veranstaltung hatte." Die Stadtverwaltung schätze den Leonhardsritt sehr, weshalb ihn die Stadtspitze auch regelmäßig besuche. Und schließlich gebe es etwas ganz Allgemeines zu bedenken: Veranstaltungen, egal ob städtisch oder privat, setzen das Rechtsgefüge nun einmal nicht außer Kraft.