Betrieb steht vor dem Aus. Stadt setzt Vorgaben des neuen Landesglücksspielgesetzes um.
Horb - Die Betreiber der Spielhallen in der Hahnerstraße müssen voraussichtlich zum 1. Juli 2013 schließen.
Die Stadt Horb hat den Betreibern, der Extra Games Entertainment GmbH aus Pfullendorf, eine Genehmigung zum Weiterbetrieb versagt, wie von Wolfgang Kronenbitter, Leiter des Ordnungsamts Horb, auf Anfrage zu erfahren ist.
Die Stadt setzt damit die Vorgaben des neuen Landesglücksspielgesetzes um, das seit Beginn dieses Jahres in Kraft ist und für Kontroversen zwischen Spielhallenbetreibern und Kommunen führt. Demnach müssen Spielhallen mindestens 500 Meter Luftlinie voneinander entfernt sein. Der Abstand des relativ neuen Spielcenters in der Hahnerstraße zu einer bestehenden Spielhalle im Rauhen Grund beträgt aber nur rund 300 Meter Luftlinie.
Die Firma Extra Games habe nun beim Verwaltungsgericht Karlsruhe juristische Schritte gegen die Stadt Horb eingeleitet, wie Kronenbitter sagt. Eine Bestätigung seitens des Verwaltungsgerichtes oder der Betreiberfirma ist auf Anfrage wegen der Ferienzeit nicht zu erhalten.
Hallenvermieter Fink kritisiert "enorme Verschwendung"
Kronenbitter gibt sich optimistisch: "Ich erwarte, dass unsere Entscheidung vor Gericht aufrecht erhalten wird." Was er eher fürchtet: Dass infolge einer solchen Klage, die noch gegen andere Städte im Land geführt werden dürfte, das Glücksspielgesetz wieder geändert wird.
Der Vermieter der Immobilie auf dem Hohenberg, Karl-Heinz Fink, ist über das neue Gesetz verärgert. Er beklagte in einem früheren Gespräch mit unserer Zeitung eine enorme Ressourcenverschwendung, wenn die Spielhalle nach kurzer Betriebszeit wieder geschlossen werden muss, alle Einbauten wieder rausgerissen werden müssen. Zu diesem Vorwurf will sich Kronenbitter inhaltlich nicht äußern. Er sagt nur so viel: "Mit diesen Konsequenzen hat sich der Landesgesetzgeber befasst, wir als Kommune sind nur die Ausführenden. Es steht uns nicht anheim, die Landesgesetzgebung zu prüfen."
Wenn das Verwaltungsgericht die juristischen Schritte der Spielhallenbetreiber abweist, sehe sich die Stadt gezwungen, die Schließung ab dem 1. Juli durchzusetzen. Das Repertoire, das Kronenbitter zur Verfügung steht, reicht von Zwangsgeldern bis zum letzen Schritt: einer Versiegelung der Eingangstür.