Horb (lm). Die Betreiber der von der Schließung bedrohten Spielhalle in

Horb (lm). Die Betreiber der von der Schließung bedrohten Spielhalle in der Hahnerstraße auf dem Hohenberg können zunächst aufatmen: Weil drei Verfassungsbeschwerden gegen das Landesglücksspielgesetz beim Staatsgerichtshof Baden-Württemberg vorliegen, wird die Auflösung des Horber Casinos in nächster Zeit wohl nicht erzwungen.

Eigentlich hätte die Spielhalle laut Gesetz schon zum 1. Juli geschlossen werden müssen, doch der Geschäftsführer der Betreiberfirma Extra-Games, Martin Mooßbrucker, war per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe dagegen vorgegangen. Die Stadt Horb hatte zugestimmt, die Schließung bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht zu erzwingen. Nun sagte Mooßbrucker auf Anfrage, das Verfahren beim Verwaltungsgericht ruhe. Grund dafür sind die genannten Verfassungsbeschwerden auf übergeordneter Ebene, die die Rechtmäßigkeit des Landesglücksspielgesetzes an sich anzweifeln. Beschwerdeführer sind laut Staatsgerichtshof drei Unternehmen. Wann der Staatsgerichtshof eine Enscheidung fällt, sei nicht verbindlich zu sagen, heißt es auf Anfrage. Die Galgenfrist der Horber Spielhalle verlängert sich damit um unbestimmte Zeit. Das Casino ist von der Schließung bedroht, weil sie weniger als 500 Meter Abstand zu Schulen hat.