Junger Mann wegen Kopfstoß und Ohrfeigen vor Gericht. "Er hat Größenprobleme".
Horb - Vorsätzliche Körperverletzung in drei Fällen lautete die Anklage gegen einen 19-jährigen Azubi vor dem Jugendgericht in Horb. Geschehen war alles beim Abi-Ball im Sommer in der Hohenberghalle.
In einer Pause ging eine Gruppe von Besuchern zum Rauchen vor die Halle. Hier trafen sie auf den Angeklagten und aus "spaßigen" Bemerkungen ("He, Kleiner, Süßer") wurden gegenseitige Pöbeleien. Alle Beteiligten standen nach eigenen Angaben leicht unter Alkoholeinwirkung, wollen beschwipst gewesen sein. Beim Angeklagten waren es 0,9 Promille.
Der Angeklagte fühlte sich verbal angegriffen, versetzte einem seiner Widersacher einen Kopfstoß und seinen zwei Begleitern Ohrfeigen. Die Ohrfeigen gestand der Angeklagte vor Gericht. Von einem Kopfstoß wollte er nichts wissen.
Doch die Beweisaufnahme mit etlichen Zeugenvernehmungen ergab das Gegenteil. Es kam zu dem Kopfstoß, der zwar äußerst gefährlich ist und schlimme Folgen haben kann, aber in diesem Fall glücklicherweise glimpflich verlief. Auch die Folgen der Ohrfeigen waren nicht so schlimm.
"Er hat Größenprobleme"
Für den Angeklagten war das aber keineswegs folgenlos, denn er war schon zweimal wegen Körperverletzungsdelikten bekannt. So überlegten sich Richter Reinhard Geiser, der Vertreter der Staatsanwaltschaft und Anke Peh von der Jugendgerichtshilfe, wie mit dem Angeklagten zu verfahren sei. Die Ursache für die Handlungen des Angeklagten lagen in einem Komplex des Angeklagten wegen seiner angeblichen Kleinwüchsigkeit begründet, so die Feststellung von Peh in einem persönliche Gespräch mit ihm. "Er hat Größenprobleme, fühlt sich zu klein." Bestätigung fand diese Feststellung auch in den anderen Gerichtsverfahren.
Das Geständnis des Angeklagten, seine Reue, die geringen Folgen seiner Taten und seine Entschuldigungen,auch erneut im Gerichtssaal, führten zu einem verhältnismäßig moderaten Urteil. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen wurde er zu einem Freizeitarrest an einem Wochenende und einer Geldauflage von 300 Euro verurteilt.