Rottweil/Horb - Der Mordprozess um den US-Amerikaner und ehemaligen Football-Star O. J. Simpson machte weltweit Schlagzeilen. Ähnlich wie im Riecher-Mordprozess wurde er vom Strafgericht nicht wegen Mordes an seiner Ex-Frau und ihrem neuen Freund verurteilt, sondern wegen Raubes und Geiselnahme. Erst das Zivilgericht verurteilte ihn wegen Mordes. Das strebt jetzt auch Nebenkläger Knut Rössler an.

Die Angehörigen des ermordeten Immobilienunternehmers Michael Riecher (57) zeigten sich enttäuscht über die Verurteilung von Mohammed O. und Iyad B.. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil hatten beide wegen räuberischer Erpressung verurteilt. Nicht wegen Tötung oder Mordes.

Doch sie wollen weiter "für Gerechtigkeit kämpfen". Knut Rössler, Nebenkläger und Vertreter der älteren Schwester des Opfers: "Wir werden heute (gemeint: der Tag nach dem Urteil, Anm. d. Red.) noch Revision gegen das Urteil einlegen. Dazu erwägen wir, eine zivilrechtliche Klage gegen beide Angeklagten einzureichen. Das Ziel: Das Zivilgericht soll feststellen, dass beide für den Tod von Michael Riecher verantwortlich sind. Ich denke, das wäre eine Möglichkeit, für die Angehörigen, eine gewisse Befriedung zu bekommen!"

Entscheidung noch offen

Wird nach dem Strafurteil gegen die beiden Angeklagten Urteil eine Abschiebung automatisch geprüft?

Rechtsanwalt Rössler: "Das ist eine Überlegung. Die Entscheidung ist noch offen. Das müssen die Hinterbliebenen entscheiden!"

Fakt ist, so der Nebenkläger: Es würde bei dieser Klage nicht um die Höhe des Schmerzensgeld gehen. Anders als im Fall O.J. Simpson. Vor dem US-Zivilgericht in Santa Monica wurde der ehemalige Footballspieler für schuldig am Tod seiner Ex-Frau und deren Bekannten gesprochen. Und zu einem Schadensersatz in Höhe von 33,5 Millionen Euro an die Hinterbliebenen verurteilt.

Rechtsanwalt Rössler: "In Deutschland besteht juristisch nur die Möglichkeit, Schmerzensgeld einzuklagen. Das bemisst sich nach dem ›Schmerz‹, welches das Opfer erlitten hat. Hier sieht das deutsche Recht nur ein geringes Schmerzensgeld vor."

Auf jeden Fall versuchen die Angehörigen, das Urteil anzufechten. Mit der Revision. Für Rechtsanwalt Knut Rössler dreht es sich dabei um die Verurteilung von Iyad und die sogenannte "Garantenstellung".

Das Gericht hatte als eines der "alternativen Tatsachengrundlagen" das Polizeigeständnis sowie die Erklärung des staatenlosen Palästinensers in der Hauptverhandlung zu Grunde gelegt. Nach dieser möglichen Variante habe sich Mohammed O. bei der Rückkehr in den Wohnbereich des Opfers plötzlich auf Riecher gestürzt, ihn angegriffen und zu Boden gebracht. Iyad B. will – so seine Einlassung – dann erschrocken und perplex zugesehen und nicht eingegriffen haben.

Bei der sogenannten "Garantenpflicht" geht es um Unterlassungsdelikte. Vereinfacht gesagt, bedeutet das: Wenn jemand wie B. durch seinen Überfall für Gefahr sorgte, hatte er dafür zu sorgen ("garantieren"), dass der Erfolg des Angriffs von Mohammed O. nicht eintritt.

Rössler erklärt: "Das Gericht hat diese Garantenstellung von Iyad B. verneint. Wir sehen das anders. Der Angeklagte hat die Situation durch seinen Angeklagten mit geschaffen. In diesem Szenario, welches das Gericht für das Urteil zu Grunde legt, hat sich Iyad B. zum Tod durch Unterlassung nach unserer Meinung schuldig gemacht. Es gibt auch Urteile, die das so sehen."

Und der Nebenkläger sagt zum Urteil: "Es ist schon sehr ungewöhnlich, dass beide die räuberische Erpressung von Michael Riecher vorbereitet haben, dass das Opfer dann tot ist und dass das Gericht diesen Tod niemandem zuordnen kann!"

Bundesgerichtshof muss über Revision entscheiden

Der Bundesgerichtshof muss laut Rössler über die Revision entscheiden. Falls es für die Nebenkläger entscheidet, kann dieser Fall wieder vor einer anderen Kammer des Landgerichts Rottweil oder möglicherweise auch in Stuttgart verhandelt werden.

Wird dort der Mammutprozess wieder komplett aufgerollt, falls es zur Revision kommt? Rössler: "Nein. Dazu ist keine Beweisaufnahme notwendig. Es ginge dann darum, eine andere Strafe zu finden."

Auch die Staatsanwaltschaft kündigte einen Tag nach dem Urteil an, Revision einzulegen. "Wenn die schriftliche Urteilsbegründung eintrifft, wird Oberstaatsanwalt Kalkschmid diese überprüfen. Er hat eine Frist für seine Begründung von einem Monat. Es ist aber noch nicht klar, ob das Urteil angreifbar ist", erklärt Frank Grundke, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil. Nur wenn Rechtsfehler zu finden seien, würde die Revision weiter verfolgt werden.

Die Staatsanwaltschaft hält weiter an der Einschätzung, die Kalkschmid in seinem Plädoyer dargelegt hat, fest. Der Oberstaatsanwalt hatte für Mohammed O. lebenslänglich bei besonderer Schwere der Schuld wegen Mordes aus Heimtücke gefordert. Für Iyad B. beantragte er eine Strafe von zehn Jahren und sechs Monaten wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Totschlag durch Unterlassung. Es gebe sehr gute Gründe für die rechtliche Würdigung der Staatsanwaltschaft.

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Werden die Angeklagten nach dem Urteil abgeschoben?

Von Jürgen Lück

Rottweil/Horb - In seinem Urteil gegen Mohammed O. und Iyad B. im Riecher-Prozess sprach der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer auch von den ausländerrechtlichen Konsequenzen für die syrischen Flüchtling und den staatenlosen Palästinenser.

Nebenklage-Anwalt Knut Rössler, der auch Verwaltungsrecht macht, geht davon aus, dass sich die Frage der Abschiebung bald stellen könnte. Schmeißt der deutsche Staat die beiden raus?

Carsten Dehner, Sprecher des Innenministeriums Baden-Württemberg: "Zum konkreten Einzelfall äußern wir uns aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht."

Wird nach dem Strafurteil gegen die beiden Angeklagten Urteil eine Abschiebung automatisch geprüft?

Die Ausländerbehörden prüfen sowohl während des strafgerichtlichen Verfahrens als auch im Anschluss daran von Amts wegen, welche aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im konkreten Einzelfall möglich sind. Dazu gehört auch die Frage, ob ein bestehender Aufenthaltstitel widerrufen wird, eine Ausweisungsverfügung ergeht oder eine Aufenthaltsbeendigung erfolgen kann.

Iyad B. hatte zuletzt nur eine Gestattungsgenehmigung der Stadt Ludwigsburg. Kann er sofort abgeschoben werden?

Eine Aufenthaltsgestattung wird während des laufenden Asylverfahrens ausgestellt. Solange ein Ausländer im Besitz einer Aufenthaltsgestattung ist, ist eine Abschiebung nicht möglich.

Spielt es eine Rolle, dass Mohammed O. nach islamischen Recht verheiratet ist und seine Vaterschaft seiner Tochter vom Amt anerkannt wurde?

Familiäre Bindungen im Bundesgebiet können ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis darstellen. Es kommt jedoch stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Ob und inwieweit in der Folgezeit aufenthaltsbeendende Maßnahmen möglich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere muss die Identität geklärt und die Abschiebung in den jeweiligen Zielstaat möglich sein.

Ist die Abschiebung wahrscheinlicher, wenn Mohammed O. vom Gericht zu lebenslang bei besonderer Schwere der Schuld als Mörder – wie vom Staatsanwalt plädiert – verurteilt worden wäre?

In der Regel hat das konkrete Strafmaß keine Auswirkungen auf die Wahrscheinlichkeit einer Abschiebung.

Doch was bedeuten diese Ausführungen im konkreten Fall?

Iyad B. scheint aufgrund seines Aufenthaltsstatus aktuell vor Abschiebung sicher zu sein. Da er dazu auch noch staatenlos ist, würde sich die Abschiebung auch schwierig gestalten und gilt als rechtlich kritisch.

Mohammed O. ist anerkannter Flüchtling. Die Bundesinnenministerkonferenz hatte im Dezember 2019 beschlossen: Wer sich einer schweren Straftat schuldig gemacht hat, soll auch nach Syrien abgeschoben werden. Das soll in diesem Jahr umgesetzt werden, ist aber noch keine aktuelle Rechtslage.

Doch ist räuberische Erpressung eine schwere Straftat? Sie wird zumindest im Strafmaß genauso bewertet wie Raub, was als schwere Straftat gilt. Allerdings hatte im Mai 2019 der Europäische Gerichtshof festgelegt: Der Status als Flüchtling schützt selbst bei schweren Straftaten vor einer Abschiebung. Außerdem könnte die familiäre Situation vor Ort für O. positiv ausgelegt werden.