Aussicht auf Erfolg: Die Bürgerinitiative "Waldjuwel" kämpft seit Monaten gegen die Windpark-Pläne in Rexingen. Foto: Hopp

Flächennutzungsplan wird nicht genehmigt. NABU-Sprecher Lambert Straub: "Ich bin einfach nur glücklich".

Horb - Die Bombe platzte gestern um 8.11 Uhr. Ein Fax erreichte das Rathaus. Vom Regierungspräsidium Karlsruhe. Der erste Satz: "Dem Teilflächennutzungsplan Windenergie (...) wird die notwendige Genehmigung versagt."

NABU-Sprecher Lambert Straub zeigt sich erleichtert: "Ich bin einfach nur glücklich. Ich bin froh, dass im Regierungspräsidium jemand sitzt, der den Artenschutz zu würdigen weiß. Und dazu haben wir jede Menge geliefert." Eckard Göttler von der Bürgerinitiative "Waldjuwel Horb": "Das ist wirklich eine gute Nachricht." Und Rexingens Ortsvorsteherin Birgit Sayer sagt: "Ich glaube es erst, wenn ich es schwarz auf weiß sehe."

Stadtplaner Klein hatte den Flächennutzungsplan entworfen: "Der Flächennutzungsplan wird vor allem aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Weil die Rotmilandichte im Großen Hau so hoch sei, dass eine Genehmigung nach § 44 Naturschutzgesetz nicht erteilt werden könne. Die Planung sei damit vollzugsunfähig. Als zweiter Punkt würden laut Klein landschaftsschutzrechliche Bedenken angegeben. Die Stadt wollte den Teil, der Landschaftschutzgebiet ist, umwidmen lassen. "Das RP hat uns selbst empfohlen, dies zu beantragen", so der Stadtplaner Nun werde das Vorgehen kritisiert.

Offenbar, so erklären Klein, Joachim Patig und Rosenberger, gebe es zwei neue Stellungnahmen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) und der oberen Naturschutzbehörde, die die Stadt aber nicht kenne. Bei der letzten Abfrage in der vergangenen Woche wurden neue Erkenntnisse bezüglich Artenschutz der LUBW verneint, so Stadtplaner Klein.

Bereits am 1. August, so gab OB Rosenberger zu, habe man Signale aus dem RP bekommen, dass es Schwierigkeiten mit der Genehmigung des Flächennutzungsplanes geben könnte: "Damals wurde uns das Signal gegeben, dass sich das RP gegen den Flächennutzungsplan entscheiden könnte. Dazu bekamen wir die Nachricht, dass das zuständige Ministerium von Verkehrsminister Winfried Hermann die Fristverlängerung für die Bearbeitung abgelehnt hatte." Das RP hatte wegen des laufenden Petitionsverfahrens eine dreimonatige Fristverlängerung beantragt (wir berichteten).

Und jetzt die Absage. Rosenberger: "Das ist sehr ärgerlich. Damit wird deutlich, dass sich die grün-rote Landesregierung ein bisschen von der Windkraft abwendet. Und das am Beispiel Horb exerziert."

Was ärgert die Horber Rathausspitze so? Rosenberger: "Der Windpark war der wichtigste Baustein zur klimaneutralen Kommune. Dabei geht es über 20 Jahre auch um Millionen Euro Einnahmen für die Stadt."

Er und Stadtplaner Peter Klein waren bisher davon ausgegangen, dass die bisher vorgelegten Gutachten zum Artenschutz für den Flächennutzungsplan ausreichen. Klein: "Alle Schritte – auch die Bewertung der vorliegenden Gutachten – wurden mit dem RP abgesprochen. Die Idee, Teile des Landschaftsschutzgebiet durch eine Umzonierung am Großen Hau kompatibel zur Windkraft zu machen, wurde uns vom RP vorgeschlagen."

Umso erstaunter ist Klein jetzt, dass beim jetzigen Flächennutzungsplan, der sozusagen eine "Grobkonzeption" sein soll, schon durch das RP sozusagen die Details einer konkreten Baugenehmigung für jeden einzelnen Windrad-Standort durchgeprüft und bewertet wurden.

Dass auf einmal strengere Artenschutzregeln schon für den Flächennutzungsplan angelegt werden, dass hat, so Klein und Rosenberger unisono, bisher niemand im RP erkennen lassen. Klein: "Auf unsere Anfragen hieß es immer: Es gibt zum Artenschutz keine neuen Erkenntnisse."

Den Stadtplaner wundert auch, dass Fotos und Sichtungen, die aus dem Kreise der "Waldjuwel" Windparkgegner kommen und nicht "wissenschaftlich" seien, jetzt in die Bewertung mit einfließen würden. OB Rosenberger kritisiert, dass es das ursprüngliche Ziel der grün-roten Landesregierung gewesen sei, durch die Übertragung der Planungshoheit für Windkraft auf die Kommunen den Aufbau zu beschleunigen. Und jetzt werde dies durch die Hintertür durch das RP wieder zu gemacht.

Hat Umweltminister Franz Untersteller inzwischen klarere interne Richtlinien für die Windpark-Planung vorgegeben? Bei seinem Besuch in Horb bei Deger hatte er einige Andeutungen gemacht. Zu Bürgermeister Jan Zeitler, der damals Werbung für den Windpark machte, sagte er: "Wenn da der Artenschutz nicht dazwischenfunkt, kann das was werden." Gleichzeitig hatte er angekündigt, durch eine umfassende Kartierung und andere Maßnahmen klarere Planungsgrundlagen auch für Investoren zu schaffen. Doch die Kartierung für die Landkreise Freudenstadt und Calw findet gar nicht statt, da es bei der Ausschreibung ein Vergabeproblem gegeben hat. So wird im ganzen Land untersucht – nur in dieser Region (bisher) nicht.

OB Rosenberger kündigte gestern an, Rechtsmittel zu prüfen: "Innerhalb von einem Monat müsste man Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einlegen. Das prüfen wir in Ruhe." Notfalls könne er dies allein per Einentscheidung machen. Aufgrund der Ferienzeit sei es eher unwahrscheinlich, dass das zuständige Gremium, der Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft, rechtzeitig zusammentreten könne." Die Stadt muss, um die Windpark-Pläne vor Gericht ziehen und dem RP Fehler nachweisen können.

Kippt der Windpark-Investor schon jetzt den Windpark? MVV-Sprecher Roland Kress: "Die Entscheidung des Regierungspräsidiums, über die uns die Stadt Horb informiert hat, nehmen wir zur Kenntnis, ohne sie bereits heute bewerten zu können."

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Vor dem Sieg

Von Florian Ganswind

Man soll bekanntlich nicht zu früh feiern, doch die Bürgerinitiative und der NABU Horb können die Sektflaschen zumindest schon einmal kalt stellen. Das Regierungspräsidium stoppt den Windpark Großer Hau. Die Stadt ist zurecht überrascht, hat doch das RP bisher nichts dergleichen in den vergangenen Monaten signalisiert. Dass die Entscheidung des RP bisher nicht nachvollziehbar ist, stimmt allerdings auf den ersten Blick nicht. Die Beweggründe für das Nein werden in der Stellungnahme sehr wohl genannt. Das städtische Gutachten sei nicht ausreichend: ein höherer Rotmilan-Bestand, Mängel in der Raumnutzungsanalyse. Die Stadt muss nun inhaltliche Fehler nachweisen. Folgt die Landesanstalt für Umwelt seinen eigenen Richtlinien nicht? Muss sie das überhaupt? Der Windpark rückt in weite Ferne – und bald könnten die Korken knallen.