Kommunales: Vereinsgemeinschaft bekommt Rechtssicherheit

Horb/Dießen. In der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats informierte Ortsvorsteher Fridolin Weckerle sein Gremium über den Sachstand der Verhandlungen zur Übernahme des Versorgungsraums der Vereinsgemeinschaft (VG) Dießen.

Weckerle führte aus, dass es Wunsch der VG war, hier Rechtssicherheit bezüglich der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Raums herzustellen. In Vertretung und im Auftrag der VG habe Frank Rapp ein Abbruch-/Baugesuch zur Erstellung eines Versorgungsraumes für Festaktivitäten im Bereich der ehemaligen Schule (Kindergarten) bei der Stadt Horb eingereicht. Weckerle bestätigte, dass die Vorgehensweise bereits mit dem Fachbereich (FB) 5 erörtert wurde und nun auch mit dem FB 1 der Stadt abgeklärt werden müsse.

Es werde vereinbart, dass die VG Dießen für alle Abbruch-, Umbau- und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Versorgungsraumes aufkommt. Gleiches gelte auch für jene Kosten, die in Zusammenhang damit im Kindergarten Leimenparadies anfallen. Der Versorgungsraum soll nach Fertigstellung analog der Verfahrensweise vom Festpavillon der Stadt übereignet werden. Die VG sei Eigentümer allen Inventars und trage die Kosten für eventuelle Ersatzbeschaffungen. Die Stadt/Ortschaft trage die reinen Unterhaltskosten des Raumes, nicht jedoch die anfallenden Strom- und Wasserkosten der Feste.