Von Einschränkungen betroffen: Der Real-Markt auf dem Hohenberg muss wahrscheinlich Teile seines innenstadt-relevanten Sortimentes verkleinern. Foto: Hopp

Argumente gegen neue Sortimentsregelungen. Markt sieht sich als Teil der Nahversorgung.

Horb - Das Einzelhandeskonzept zum Schutz des Innenstadthandels ist einen weiteren Schritt vorangekommen: Der Gemeinderat stimmte Bebauungplanänderungen zu, die unter anderem das Hohenberg-Sortiment beschneiden. Der Real-Markt-Führung stößt das sauer auf.

Rückblick: Die Marktuntersuchung des Büros Acocella war zu dem Schluss gekommen, dass ohne eine Stärkung des Einzelhandels in der Innenstadt Horb seine Stadt-Funktion verlieren könnte. Daraus ergab sich das politische Ziel, Einzelhandels-Sortimente in der Innenstadt zu entwickeln und auf dem Hohenberg einzuschränken. Mit der jetzt vom Rat beschlossenen Bebauungsplanänderung werden die Verkaufsflächen für "zentrenrelevante" Artikel eingeschränkt. Das sind zum Beispiel Textilien, Elektrogeräte oder Haushaltswaren.

Folge ist, dass einzelne Betriebe auf dem Hohenberg ihr Sortiment beschränken müssten. Die innenstadtrelevanten "Randsortimente" in den Hohenberg-Märkten sollen auf zehn Prozent der Verkaufsfläche, maximal 800 Quadratmeter, beschränkt werden. Einzelne Märkte haben diese Grenze überschritten. Der Real-Markt beispielsweise verkauft dieses "Randsortiment" auf 2000 Quadratmetern und muss demnach künftig massiv umplanen. Als Sonderfälle gelten die Händler für Reiter- und Pferdebedarf sowie Tierfutter.

Es sei für Reiter "nicht sinnvoll", einen Sattel unbedingt in der Innenstadt kaufen zu müssen, hieß es Ende Juni vergangenen Jahres in der von Nachtrieb & Weitel präsentierten Untersuchung (das Rottenburger Städtebauplanungsbüro war mit den Planungen beauftragt worden). Das Gleiche gelte für größere Mengen von Tiernahrung. Außerdem ist in dem Handelskonzept festgehalten, dass auf dem Hohenberg keine Vergnügungsstätten zulässig sind. Die Spielhalle mit geplantem Bowlingcenter gegenüber dem Norma-Markt fällt aber nicht unter diese Einschränkung, und auch nicht die von Karl-Heinz Fink geplante Spielhalle, denn der hatte sich die Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht erkämpft.

Das alles und noch ein paar Punkte mehr findet die Leitung des Real-Marktes ziemlich fragwürdig. Das geht aus der Liste von "Anregungen" vor, die das Unternehmen bei der Planauslegung "10. Änderung GE Hohenberg" und "5. Änderung Hahner III" geltend gemacht hatte.

Das Unternehmen ist mit den "Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung" nicht einverstanden und wendet sich gegen die Verkaufsflächen und Sortimentsbegrenzungen. "Sie führen zu einer deutlichen Beschränkung der derzeit ausgeübten Nutzungen und weiteren Nutzungsmöglichkeiten (...)."

Kunden müssten den "noch weiteren Weg zur Innenstadt" zurücklegen

Weiter argumentiert Real: "Die Sortimentsbeschränkungen führen auch nicht zu einer Verbesserung der Versorgung der umliegenden Wohnbevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs." Real sieht sich als Teil der Horber Nahversorgung, die mit den neuen Beschränkungen geschwächt werde. Die Kunden müssten dann den "noch weiteren Weg zur Innenstadt" zurücklegen. "Was dies mit einer Stärkung der Nahversorgung zu tun hat, ist uns nicht ersichtlich." Bei Real versteht man auch nicht, warum auf dem Grundstück des Marktes keine Vergügungsstätten zulässig sind, in der Nachbarschaft aber sehr wohl.

Die Stadtverwaltung weist die Vorwürfe zurück. Sie verweist auf das "Sondergebiet Freizeit- und Unterhaltungszentrum", das einen Ausschluss im restlichen Hohenberg-Gebiet begründe. Auch das Nahversorgungs-Argument von Real trifft aus Sicht der Stadt nicht zu. Die Innenstadt habe lediglich 29 Prozent der Gesamtverkaufsfläche von Horb. Der gesamte zentrale Versorgungsbereich von Horb weise zudem mit rund 5875 Quadratmetern nur geringfügig mehr Verkaufsfläche als der Real-Markt auf. Damit bestehe ein "funktionales Ungleichgewicht", das verändert werden müsse.