Siegfried Kauder. Foto: SB-Archiv

Vergebliches Warten auf Siegfried Kauder. Ohne Entschuldigung nicht vor Gericht erschienen.

Horb - Siegfried Kauder, MdB für Schwarzwald, Baar und Kinzigtal in Berlin und seit 1978 Rechtsanwalt in Villingen-Schwenningen hatte einen Verhandlungstermin in Horb – und kam nicht. Das hatte ein paar Irritationen zur Folge.

Verwunderung herrschte am letzten Donnerstagmorgen um 8.30 Uhr im Gerichtssaal des Amtsgerichts Horb. Richter Reinhard Geiser, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Rottweil und Rechtsanwalt Gunter Rohrbeck als Nebenklagevertreter warteten vergeblich auf den Angeklagten und seinen Verteidiger – Siegfried Kauder.

Sie waren ohne Entschuldigung nicht erschienen. Richter Geiser wartete 15 Minuten und erklärte den Strafbefehl als rechtskräftig. Der Angeklagte hatte einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten und mit seinem Anwalt Einspruch eingelegt.

Der Angeklagte hatte im Sommer vergangenen Jahres einem Gastwirt in Lützenhardt mit einem Bierkrug schwere Gesichtsverletzungen zugefügt. Warum der Angeklagte und sein Verteidiger Einspruch gegen den Strafbefehl einlegten und jetzt nicht erschienen, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, da nicht öffentlich verhandelt wurde.

Genauso unklar ist, wie es zu den Verletzungen kam. Fest steht nur, dass der nicht erschienene Angeklagte der Verursacher war. Rohrbeck als Vertreter des Gastwirtes war wegen des Nichterscheinens von Kauder und seinem Mandanten irritiert, denn er hatte nach eigenem Bekunden am Abend zuvor noch mit Kauder telefoniert und sei davon ausgegangen, dass die Verhandlung stattfinden werde.

In der Verhandlung hätte auch über Schmerzensgeldforderungen im Rahmen eines weiteren Verfahrens verhandelt werden sollen. Zivilrechtliche Ansprüche hätten in dem Strafverfahren geltend gemacht werden können.

Dieses ist jetzt nicht der Fall, und es muss zu einer zivilrechtlichen Regelung in einem Rechtsstreit kommen.