Auch an der Altheimer Straße soll eine Flüchtlingsunterkunft zur "vorläufigen Unterbringung" errichtet werden. Foto: Hopp

Wer wird wo warum einquartiert? Fragen und Antworten zur Unterbringung von Asylbewerbern in Horb.

Horb - Die Nachricht, dass nicht nur auf dem Hohenberg, sondern auch an der Altheimer Straße Unterkünfte für Flüchtlinge gebaut werden sollen, könnte altbekannte Fragen laut werden lassen. Zum Beispiel, warum leer stehende Gewerberäume nicht für diesen Zweck genutzt werden. Wir klären auf.

Viele Asylbewerber sind bereits in Horb untergebracht. Dennoch ist klar, dass der Platz für jene, die noch kommen werden, nicht ausreichen wird. Um der Lage Herr zu werden, sollen deshalb auf dem Hohenberg und an der Altheimer Straße Unterkünfte gebaut werden.

Doch warum eigentlich? Gibt es in Horb nicht genügend leer stehende Wohn- oder Gewerbeflächen, die die Stadt nutzen könnte, um Asylbewerber kostengünstig un-terzubringen? Und welche Rolle spielt die Stadtverwaltung überhaupt bei der derzeitigen Unterbringung? Wir haben recherchiert und geben Antworten.

Gibt es Überlegungen vonseiten der Stadt, leer stehende Gebäude als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen?

Bürgermeisterreferent Christian Volk erklärt: "Es ist absehbar, dass bei dem prognostizierten Erfordernis der Anschlussunterbringung die Kapazität in bestehenden städtischen Immobilien nicht ausreichen wird. Um ausreichend Immobilien vorhalten zu können, zieht die Stadtverwaltung sowohl die Möglichkeit, Gebäude oder Wohnungen anzumieten, als auch den Erwerb von Immobilien in Betracht." Die Stadt muss aber lediglich Wohnraum für die Anschlussunterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung stellen.

Kommen für die Unterbringung von Flüchtlingen auch ehemalige Industriegebäude in Frage?

Gewerbeimmobilien, so der Bürgermeistereferent, kommen für die Stadt nicht in Frage. Die Verwaltung sei "weiterhin an einer dezentralen, in der Fläche verteilten Unterbringung interessiert ist".

Warum sollen überhaupt Gebäude gekauft werden? Wäre es nicht besser, Räume anzumieten, da viele Asylbewerber wohl ohnehin nicht in Horb bleiben werden?

Laut Christian Volk bietet "der Erwerb einer Immobilie die Chance, im Nachgang an die Nutzung als Anschlussunterkunft eine andere Nutzung vorzusehen oder das Gebäude abzubrechen, um die Bauflächen im Sinne der Innenentwicklung einer Neubebauung zuzuführen." Deshalb seien auch Immobilien geeignet, "die nur noch einen begrenzten Zeitraum zur Wohnnutzung geeignet sind, dauerhaft aber abgebrochen werden müssen".

Wer ist momentan eigentlich in erster Linie für die Unterbringung von Flüchtlingen in Horb zuständig?

"Derzeit ist vor allem der Landkreis im Rahmen seiner Zuständigkeit bei der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftseinrichtungen und privaten Wohnungen gefragt", so Volk. Grund dafür sind rechtliche Gesichtspunkte, die ein Asylverfahren in drei Phasen gliedern. Entsprechend gibt es drei Arten der Unterbringung, für die jeweils andere Institutionen verantwortlich sind.

Welche Arten der Unterbringung gibt es und was sind die Unterschiede?

Kommen Flüchtlinge nach Deutschland, werden diese nach einem bestimmten Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Dort werden die Asylbewerber dann zunächst in Landeserstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Nur Flüchtlinge, die anerkannt sind oder eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit haben sollen von dort auf die Kommunen verteilt werden. Flüchtlinge, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, werden zur vorläufigen Unterbringung an Stadt- und Landkreise aufgeteilt. Zuständig für Wohnraum, Verwaltung und dafür notwendiges Personal sind die jeweiligen Kreise. Erst wenn ein Flüchtling anerkannt ist oder sich länger als 24 Monate offiziell registriert im Land aufhält, kommt dieser in die Anschlussunterbringung. Für diese sind die Kommunen verantwortlich. Dabei gelten in der Regel dieselben Voraussetzungen wie bei der Unterbringung Obdachloser. Die Kosten tragen die Landkreise.

Leben in Horb bereits viele Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung?

"Die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in städtischer Verantwortung ist derzeit noch von untergeordneter Bedeutung", sagt Bürgermeisterreferent Volk. Noch gebe es wenige Flüchtlinge, die die dafür erforderlichen Kriterien erfüllten.