Regierungspräsidium: Verzögerung auch deshalb, um "Anwohnern optimalen Lärmschutz zu gewähren"

Von Jürgen Lück

Horb. Nützt der neue Hochbrückenärger den Bewohnern von Nordstetten? OB Peter Rosenberger hatte im Gemeinderat darüber informiert, dass sich die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens weiter verzögert (wir berichteten).

Jetzt kommt raus: Diese Verzögerung könnte den Nordstetter Bürgern mehr Lärmschutz bringen. Joachim Fischer, Sprecher des Regierungspräsdiums Karlsruhe: "Im Herbst 2014 wurde vom Referat Straßenplanung der Abteilung Straßenwesen und Verkehr im RP (Vorhabenträger) ein Entwurf der technischen Planung an die Planfeststellungsbehörde im RP zur Vorabstimmung übergeben. Hierzu fand auch eine Ortsbegehung von Planfeststellungsbehörde und Vorhabenträger statt. Auf Anregung der Planfeststellungsbehörde werden von Seiten des Vorhabenträgers weitere Varianten zur Ausgestaltung des Knotenpunkts in Nordstetten geprüft, um für die dortigen Anwohner einen optimalen Lärmschutz zu gewährleisten."

Die bisherigen Planungen hatte vorgesehen, dass ein Lärmschutzwall entlang der Bundesstraße nicht finanziert werden soll. Rosenberger hatte zugesagt, dass die Kommune selbst überlege, diesen Lärmschutzwand zu bauen.

Offenbar hat es jetzt noch einmal ein Umdenken im Regierungspräsidium gegeben. Überhaupt der Lärm. Auch für die übrigen Horber Bürger werden die bisherigen Lärmkartierungen offenbar noch einmal überarbeitet.

Fischer: "Zudem werden die der Planung zugrunde liegenden schalltechnischen Unterlagen nochmals überarbeitet und ergänzt, um die Bürger in Horb im Planfeststellungsverfahren umfassend über die lärmtechnischen Auswirkungen der Maßnahme informieren zu können. Des weiteren wurde auch die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosezeitraum 2030 fortgeschrieben.

Die derzeit laufenden Ausarbeitungen und Ergänzungen der Planfeststellungsunterlagen dienen mithin dazu, einen schnellen und reibungslosen Ablauf des Planfeststellungsverfahrens selbst zu ermöglichen und die Stadt Horb von den heutigen verkehrlichen Druck zu entlasten."

Der Nachteil, so Fischer: Dadurch verzögert sich das Verfahren weiter. Der RP-Sprecher: "Die Straßenbauverwaltung geht derzeit davon aus, dass diese Änderungen und Ergänzungen bis Ende Februar 2015 vorliegen werden, so dass im Anschluss daran und damit so zügig wie möglich der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt werden kann."