"Verbreitung jugendpornografischer Schriften": Mit dieser Straftat musste sich das Amtsgericht Horb beschäftigen. Foto: © SZ-Designs / Fotolia.com

18-Jähriger gibt Sex-Aufnahme an Bekannte weiter, die Opfer erpresst. Bild macht Runde in Klasse.

Horb - "Schäbig, das war mehr als schäbig was sie da gemacht haben", las Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick am Dienstagnachmittag einem heute 19-Jährigen die Leviten.

Der junge Mann, der in einem Horber Teilort eine ganze Etage im elterlichen Haus bewohnt und sich die Miete dafür vom Staat bezahlen lässt, schickte im Dezember letzten Jahres ein Video-Clip an seine Freundin, die sich kurz zuvor von ihm getrennt hatte. Darauf waren sie gemeinsam beim einvernehmlichen Sex zu sehen.

Forderungen oder eine Begründung, warum er diesen Clip schickte, gab es damals nicht, doch die Androhung, dass er das Videomaterial verbreiten würde, stand im Raum. Das Mädchen war zum Zeitpunkt dieser Aufnahme gerade mal 15 Jahre alt, und die Vorstellung, dass sie in der ganzen Schule so zu sehen sei, verunsicherte sie sehr. Dies berichtete die ermittelnde Kommissarin des Horber Reviers im Zeugenstand.

Als das Mädchen dann die zweite Botschaft dieser Art per Handy erhielt, vertraute sie sich ihren Eltern an. Gemeinsam gingen sie dann zur Polizei, um die Sache anzeigten. Der Angeklagte wurde daraufhin besucht, man fand bei ihm jedoch auf dem Handy keine Bilder oder Filme mehr, die das geschädigte Mädchen nackt zeigten. "Ich habe alles gelöscht", log der damals 18-Jährige die Polizisten an, die keinen Hausdurchsuchungsbeschluss von der Staatsanwaltschaft Rottweil bekamen. Ein Fehler, wie sich im Februar 2016 herausstellte. Erneut trat der Angeklagte in Aktion. Er verschickte an eine gemeinsame Bekannte auf deren Wunsch eine sogenannte Snap-Chat-Datei, die den nackten Unterleib des Mädchens zeigte. Bei den Snap-Chat-Dateien handelt es sich um ein Format, das sich angeblich nach wenigen Stunden selbst löscht. Die gemeinsame Bekannte machte deshalb vorsichtshalber einen Screen-Shot, um das pornografische Bild so für sich zu konservieren. Erschwerend kam hier hinzu, dass der Angeklagte dieses Bild vor dem Versenden auch noch mit einem schmutzigen Text versehen hatte.

Die heute 17-jährige Empfängerin, die mit dem Angeklagten zwei, drei Jahre zuvor liiert war, nutzte diese Aufnahme dann, um die Geschädigte zu erpressen. "Wenn du mich in der Schule noch mal blöd anmachst, dann geht das Bild von dir an die ganze Klasse", drohte sie per Whats App.

Das Bild, das der Staatsanwalt als "Abbildung einer nicht bekleideten Person, auf der das Geschlechtliche im Vordergrund steht" beschrieb, machte später tatsächlich die Runde in der Klasse, und als der Vorsitzende das Mädchen im Zeugenstand fragte, wie sie darauf reagiert hätte, gab sie an, dass sie geleugnet hätte, dass ihr Unterleib auf dem Bild zu sehen sei.

Ein Argument, das der Anwalt des jungen Mannes nutzte, der behauptete, dass man auf dem Bild nichts Spezifisches sehen könne, was einen Irrtum ausschließt. "Das kann das Bild einer X-beliebigen Frau sein", versuchte er die Vorwürfe gegen seinen Mandanten abzuschwächen. "Ja glauben Sie denn, ich erkenne mich nicht selbst auf so einem Bild?", ärgerte sich die junge Frau über die Ausführungen des Anwalts. "Das bin ich, und im Hintergrund sind die Konturen meines Zimmers zu erkennen."

Der Angeklagte selbst habe sich zwar beiläufig bei ihr entschuldigt, erklärte die "Darstellerin" (Zitat Staatsanwalt), doch im Gerichtssaal konnte dieser sich weder zu einem Geständnis noch zu einer offiziellen Entschuldigung durchringen.

Was sich in den 90 Minuten der Gerichtsverhandlung ausbreitete, war ein Konstrukt aus verschmähter Jugendliebe, pubertären Vorstellungen des Angeklagten und den Gefahren, die das Internet mit sich bringt. "Schickt man so ein Bild übers Internet an eine andere Person, dann riskiert man eine nicht mehr kontrollierbare Verbreitung", so Trick, der betonte, dass man im Chat das Bild nicht zeigt, sondern es aus der Hand gibt. "Jegliche Gewalt über das Bild ist dann weg."

Für diesen miesen Stil verdonnerte Richter Trick den Angeklagten zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit und erteilte ihm nach Jugendrecht einen Verweis. Da der Bursche arbeitslos ist, mit wenig Aussicht auf einen Job, werden die Kosten für diese Gerichtsverhandlung von der Allgemeinheit übernommen, so eine leicht bittere Note zum Abschluss dieses Verfahrens.