Der junge Mann muss seiner ehemaligen Freundin Schmerzensgeld zahlen. (Symbolbild) Foto: dpa

20-Jähriger dreht nach Beziehungs-Aus durch, stalkt seine ehemalige Partnerin und wirft Glas mit Salzsäure. 

Horb - Echt mies, was ein 20-Jähriger nach dem Aus mit seiner Ex-Freundin getrieben hat: Er hängte Akt-Bilder von ihr an der Bushaltestelle in einem kleinen Ort in Horb auf. Draufgeklebt das Wort "Hure" und ihre Handy-Nummer. Der Stalker (20) musste jetzt vors Amtsgericht.

Der Azubi wirkt eigentlich ruhig und gelassen für sein Alter, trägt Camouflage-Hose und weißes T-Shirt. Weiß sich auszudrücken. Doch als Ostermontag 2019 seine damalige Freundin Schluss machte, drehte er durch: Er bewarf sie bei einem Dorffest mit dem Weizenglas. Überall im Dorf – an Bushaltestelle, Stromkästen und Telefonmasten – hingen Akt-Bilder der Frau. Als sie mit ihrem Hund Gassi ging, stand er plötzlich da, warf ein Marmeladenglas mit Salzsäure zum Hund und sagte: "Pass auf, was jetzt mit deinem Hund passiert!", erzählt die Frau.

Richter Albrecht Trick: "Wir werden versuchen, die Scherben der Beziehung strafrechtlich aufzufegen!"

Angeklagt ist der Ex-Partner wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Verstoßes gegen das Gewaltschutz-Gesetzes. Seine ehemalige Freundin hatte vor dem Familiengericht einen Vergleich erzielt. Er durfte ihr nicht näher als 500 Meter kommen. Doch das störte den jungen Mann nicht.

Der Polizist, der in dem Fall ermittelt hat, sagt: "So etwas ist bei uns nicht alltäglich. Wir haben bei ihm eine Wohnungsdurchsuchung gemacht, als die ersten Bilder an der Bushaltestelle aufgehängt wurden. Mit Klebebuchstaben und dem Wort Hure."

Klebebuchstaben hat die Polizei nicht gefunden. Aber das Handy beschlagnahmt. Im Ordner Downloads ein Ordner mit dem Titel "6". Darin sechs Bilder. Der Polizist: "Das waren Fotos von ihr in Unterwäsche und eines oben ohne."

Und genau diese sechs Bilder fanden die Ermittler immer wieder im ganzen Dorf.

Krass: Auch der Großmutter der Frau wurden diese Fotos ins Altenheim geschickt. Im braunen Umschlag. Auch die Mutter bekam auf ihrem Arbeitsplatz die Aktfotos ihrer Tochter (heute 18) zugesandt.

Richter Trick: "Wie kommt es dazu, dass diese Bilder in der Öffentlichkeit auftauchen?"

Angeklagter: "Ich hatte die Bilder. Wir waren in einer Beziehung. Vielleicht hat sie die Bilder anderen geschickt."

Richter Trick: "Wer soll die Bilder denn sonst in die Öffentlichkeit bringen. Der einzige, der einen Hass auf sie hat, sind ja wohl Sie, oder?"

Angeklagter: "Ich weiß es nicht."

Der Richter hält ihm dann einen Whats-App-Chat vor. Seine Ex-Freundin hatte damals geschrieben: "Ich wollte nur eine Erklärung, warum du das mit den Bildern gemacht hast." Der 20-Jährige antwortete um 0.55 Uhr: "Mir bringt das viel!"

Seine Erklärung: "Nachdem wir Schluss gemacht haben, haben wir uns weiter getroffen. Wir haben uns gesagt, dass wir uns lieben und alles gemacht, was man in Beziehungen so macht."

Richter Trick: "Was war da mit der Salzsäure? Ihre ehemalige Freundin hat ein Foto von ihnen gemacht!" Angeklagter: "Ich wollte mit ihr reden. Die Salzsäure habe ich ausgeleert!"

Drohung mit Salzsäure

Die 18-Jährige schildert es anders: "Er stand bei der Hütte. Er hatte das Glas in der Hand. Er warf es vor meinen Hund und sagte: ›Pass auf, was mit deinem Hund passiert.‹ Ich habe nur gesagt: Lass es doch einfach. Es ist gut."

Der Polizist bestätigt, dass die Flüssigkeit Salzsäure war. Im Auto des Angeklagten hätte man eine Liter-Flasche gefunden. Und Marmeladengläser. Seine Ausrede: "Ich arbeite damit."

Am 13. Juli – also über vier Wochen nach dem Salzsäure-Vorfall – schrieben sich beide wieder über Whats-App. Der 20-Jährige tippte damals die Worte: "Diese Anordnung (Vergleich vor dem Familiengericht, Anm d. Red.) interessiert mich sowas von Null!"

Richter Trick wollte wissen, was der Anlass dafür war. Der Angeklagte: "Ich war sowas von auf 180! Weil mich ein Bekannter von ihr überfallen und zusammengeschlagen hat. Er kam auf mich zu, brüllte rum, schlug auf mich ein. Die Brille hat er mir kaputt geschlagen, das T-Shirt zerrissen! Die Sache hat mich echt mitgenommen."

Und was sagt die junge Frau dazu? "Davon wusste ich nichts." Richter Trick will natürlich auch wissen, ob sie die Aktfotos jemanden anders weitergeleitet hat. "Das Bikini-Foto habe ich ihm geschickt. Die anderen Fotos hat er mit dem Handy gemacht. Die hatte ich nie. Ich habe ihn nach dem Aus gebeten, sie zu löschen."

Dann ist die Beweisaufnahme zu Ende. Die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe schildert ihren Eindruck: "Es war eine On-Off-Beziehung über einen längeren Zeitraum. Die richtige Abkühlung der Beziehung liegt noch nicht vor. Das Verhalten des Angeklagten ist dem sehr jugendlichen Alter beider zuzuschreiben."

Dann plädiert der Staatsanwalt: "Der Angeklagte kam mit der Trennung nicht zurecht." Er fordert eine Verwarnung und die Zahlung von 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein sowie 500 Euro Schmerzensgeld für die junge Frau. Der Angeklagte das letzte Wort: "Ich brauche nichts mehr zu sagen. Dann ist alles gut!"

Dann spricht Richter Trick sein Urteil: Schuldig. Der junge Mann muss 750 Euro in monatlichen 75 Euro-Raten an seine ehemalige Freundin zahlen. Er bezeichnet das Verhalten gegenüber ihr als "unter der Gürtellinie". "Salzsäure? Was soll das? Da spricht Unreife aus diesem Tun." Dann hebt Trick den Zeigefinger: "Jetzt ist es gut. Sonst gehen Sie in den Arrest. Sie haben ihr übel mitgespielt, in dem Sie die Bilder im Dorf aufgehängt haben. Da sprechen alle drüber. So den anderen schlecht zu machen, ist eine ganz miese Tour. Ganz mies!"