Zeugen beschreiben Mohammed O. als zwiespältigen Menschen. Foto: Lück

Zeugin: "O. war ein guter Kollege". Ehemaliger Vermieter meint: "Nach und nach blätterte seine Fassade."

Horb - Wie war Mohammed O. in seinem Umfeld? Gleich zwei interessante Zeugen berichteten vor dem Rottweiler Landgericht, wie sich der mutmaßliche Mörder von Michael Riecher verhielt und wie er sich im Laufe der Zeit veränderte.

Während der Gerichtspausen sucht Mohammed O. gerne das Gespräch mit seinen Dolmetschern oder seinen Anwälten. Immer wieder lächelnd und grinsend scheint er zu versuchen, mit ihnen zu plaudern. So beschreiben ihn auch frühere, enge Bekannte. Und auch eine ehemalige Arbeitskollegin aus dem Betrieb in Empfingen, in dem er gearbeitet hat, bestätigt das. "Wir haben in der gleichen Abteilung gearbeitet. Am Anfang war er ein guter Kollege", erzählt sie dem Gericht. Freundlich mit seinem Umfeld und hilfsbereit sei er gewesen. Immer wieder habe O. sie von Empfingen zum Horber Bahnhof gefahren, weil sie sonst mit dem Bus hätte fahren müssen. Auf so einer Fahrt machte der Syrer auch mal einen kurzen Zwischenstopp, um seiner Arbeitskollegin das Elternhaus seines "guten Freundes" Riecher zu zeigen, in das er einziehen durfte. "Er hat immer gut von Herrn Riecher gesprochen. Er hat gesagt: ›Ich habe einen richtig guten Kumpel gefunden‹."

Der Kontakt zwischen den beiden Arbeitskollegen war so gut, dass O. sie sogar bat, ihn ab und zu morgens mit einem Anruf zu wecken. "Er hat mir manchmal in der Nacht eine Nachricht geschrieben, dass er zu spät schlafen gegangen sei. Meistens, wenn er noch in seinem zweiten Job in einem Biergarten gearbeitet hat." Auch Privates erzählte er ihr. Von seiner Flucht, vom Leben in der Türkei, wo er in einem Handyladen gearbeitet habe – "wie schwierig das Ganze für ihn war". Auch von seiner zukünftigen Frau berichtete er. "Er hat mir erzählt, dass er ein Mädchen kennengelernt habe und, dass er richtig verliebt sei."

Doch sie berichtet nicht nur Positives: "Nach seiner Hochzeit hat er sich ein bisschen verändert." Richter Karlheinz Münzer hakt nach, wie diese Veränderung aussah. "Er hatte Geldsorgen, mehr und mehr – und war immer häufiger bedrückt", antwortet die frühere Arbeitskollegin. Für was er Geld benötigt habe? "Für seine Hochzeit und für seine Familie in der Heimat. Er hat auch erzählt, dass seine Mutter operiert werden müsse."

Die Zeugin mit sehr gutem Erinnerungsvermögen – eher selten in diesem Prozess – berichtete auch vom Tag nach dem Riecher starb, Samstag, 3. November, und dem folgenden Arbeitstag, Montag, 5. November 2018. Das Profilbild von O. auf Whatsapp sei komplett schwarz gewesen. Dazu habe ein arabischer Satz im Status gestanden. "Ich habe ihn gefragt, ob er mir das übersetzen könnte. Seine Antwort: ›Gott weiß alles über uns.‹" An dem folgenden Montag sei er dann sehr "in sich versunken" gewesen – "ständig nachdenkend". Er habe auf Nachfrage geantwortet, er sei richtig betroffen, sein bester Freund sei gestorben. Als sie später erfahren habe, dass er unter Mordanklage stehe, habe sie aus Wut alles auf dem Handy von ihm gelöscht.

Enttäuscht von O. zeigt sich auch ein zweiter Zeuge: der Vermieter von O., bevor er in Riechers Elternhaus zog. Der Mediziner vermietete dem Syrer eine Einliegerwohnung – ebenfalls in der Straße in Nordstetten, wo Riecher wohnte. "Wir wurden angesprochen, ob wir nicht einen Flüchtling aufnehmen könnten, er sei Akademiker und intelligent. Er wohnte dann fast zwei Jahre bei uns", berichtet der Vermieter. Die Einrichtung habe ihm nicht so gefallen. "Das war ihm zu alt, damit war er nicht einverstanden. Er wollte immer das Neuste und Beste." Die Ein-Zimmer-Wohnung sei dann neu eingerichtet worden. "Er hat Geschmack, das muss man sagen."

Am Anfang habe das Amt die Miete für O. bezahlt. Als er dann aber eine Arbeit hatte, musste er selbst dafür aufkommen. "Er hat meiner Frau und mir dann einen Brief geschrieben. Seine Deutschlehrerin hat ihm dabei geholfen. Darin bat er uns, die Miete zu reduzieren, sonst müsse er sich eine billigere Wohnung suchen. Er müsse seiner Familie in Syrien Geld schicken." Für die kommenden zwei Monate sei ihm dann die Miete etwas reduziert worden. Außerdem hatte sich O. auch 600 Euro geliehen, die er innerhalb von zwei Monaten zurückzahlen wollte. Der Vermieter belieh dafür die Kaution.

Er habe immer wieder versucht, die Mietkosten zu drücken. "Er sagte auch zu, Haus- und Gartenarbeit zu machen. Das hat er nie in die Tat umgesetzt." Überrascht seien sie auch gewesen, als sie in einem Zeitungsbericht lasen, dass ihr Mieter angeblich immer noch in der Flüchtlingsunterkunft wohne und eine Wohnung suche. Der frühere Vermieter urteilt über O.: "Er ist ein Typ Mensch, der anfangs sehr freundlich erschien, aber nach und nach blätterte die Fassade, er wurde uns sogar unheimlich."

Der Richter fragt nach, wie er das mit dem "unheimlich" meine, ob sie auch Angst vor ihm gehabt hätten. "Nein, das nicht. Man hat das Gefühl gehabt, dass die Freundlichkeit nur vorgespielt ist. Es ging ihm immer nur um sich. Er war gierig, wünschte sich einen Porsche oder schlechtestenfalls einen BMW." Diesen negativen Eindruck wollen die Verteidiger von O. allerdings wohl nicht so stehen lassen. "Herr B., ist denn jeder, der von einem Porsche träumt, gierig?" Und ist die Einschätzung des Vermieters möglicherweise beeinflusst? "Stimmt es, dass eine Schwester von Herrn Riecher früher bei Ihnen in der Praxis arbeitete?" Der Arzt bestätigt das ("Das ist aber schon viele Jahre her"), auch dass er nach dem Tod des Unternehmers Kontakt gehabt hätte. "Ich habe Sie wegen des Todes Ihres Bruders gefragt. Aber sie wollte nicht darüber sprechen."

Übrigens: Beide Zeugen berichten, wie gut O. Deutsch spricht. Und auch wenn er Smalltalk mit seinen Anwälten betreibt, macht er das ohne Dolmetscher. Und zwischendurch verzichtet er auch mehrere Minuten auf seine Kopfhörer, über die er eigentlich die Übersetzung hört.

Mehr zum Mord in Nordstetten auf unserer Themenseite.

Mohammed O. und seine Frau

Horb (gw). Sind Mohammed O. und seine Frau überhaupt verheiratet? Wenigstens verlobt? Und wie stand und steht es um die Ehe? Vor dem Landgericht Rottweil spielt sich eine bemerkenswerte Begegnung ab. Denn die Ehefrau Y. – die dem mutmaßlichen Mörder von Michael Riecher ein Alibi gab – kommt als Zeugin. Dabei geht es auch um eine wichtige allgemeine Rechtsfrage: Wie lässt sich eine islamisch geschlossene Ehe bewerten, wenn es um das Zeugnisverweigerungsrecht geht? Denn wer verlobt oder verheiratet ist, muss sich und seinen (künftigen) Ehepartner nicht belasten und kann die Aussage verweigern. Richter Karlheinz Münzer stellt aber gleich fest: "Sie sind nach deutschem Recht nicht verheiratet." Die schüchtern wirkende, sehr leise sprechende Y. – die einen Hidschab (Kopftuch, das Haare, Ohren, Hals und Ausschnitt bedeckt) trägt – lässt die Dolmetscherin übersetzen: "Es reicht mir, wenn die Ehe im Islam geschlossen wurde."

Für den Richter ist das Munition: "Haben sie überhaupt vor, nach deutschem Recht zu heiraten?" Sie antwortet: "Doch, das habe ich vor, so Allah will, wenn sich das Problem mit O. löst." Der Richter hakt nach: "Welches Problem meinen Sie? Die Frage, ob O. verurteilt wird oder nicht? Hängt es davon ab, ob Sie heiraten?" Die Frau reagiert: "Ich denke einfach nur, dass es sinnvoll ist zu heiraten, jetzt wo wir eine Tochter haben. Für mich ist es selbstverständlich, dass ich auf ihn warten muss, weil wir ein gemeinsames Kind haben." Die Verteidiger von O. weisen darauf hin, dass auch schon ein Verlöbnis für das Zeugnisverweigerungsrecht ausreiche und dass die Rechtsprechung nicht eindeutig sei.

Der Richter scheint aber an der Glaubwürdigkeit der Aussage zu zweifeln – auch, was eine Verlobung angeht. Er hakt weiter nach, ob denn schon vor der Verhaftung von O. der Wille da gewesen sei, standesamtlich zu heiraten.

O.s Verteidiger Alexander Kubik bittet, die Erinnerung der Zeugin aufzufrischen: "War es nicht so, dass O. mit Ihnen nach Dänemark fahren wollte, weil er da nicht alle Papiere benötigte und man dort innerhalb eines Tages heiraten kann?"

Richter lässt Zeugin schwören

Die 23-Jährige kann sich plötzlich daran erinnern. Der Dolmetscher steuert bei: "Ich habe viele Freunde, die in Tondern in Dänemark geheiratet haben. Dafür ist diese Stadt bekannt."Münzer bleibt aber weiterhin hartnäckig: "Ist es nicht so, dass Ihre Beziehung im Oktober 2018 in der Krise war?" Er liest aus einer Whatsapp-Nachricht vor, in der Y. mitteilt, dass O. seine Sachen abholen könne. "Das war eine Krise, wie sie überall zwischen zwei Familien entstehen kann, wenn man plötzlich schwanger ist", antwortet die Zeugin, die sich schließlich noch einmal ausdrücklich zur Beziehung mit O. bekennt.

Und auch der Angeklagte äußert sich in diesem Fall das erste Mal selbst vor Gericht, als er nach dem Willen zur Heirat gefragt wird. Er sagt auf Deutsch "Ja". Neben den Verteidigern der beiden Angeklagten springt auch Nebenklage-Anwalt Knut Rössler bei. Er sehe hier keinen Zweifel, dass es zumindest ein Verlöbnis zwischen den beiden gebe.

Münzer greift dennoch zu einem harten Mittel: Er verlangt von der Zeugin eine "Glaubhaftmachung" per Eid. Y. muss die Wahrhaftigkeit ihrer Aussagen beschwören – sie wählt die Variante mit Religionsbekenntnis. "Wenn es sich ergibt, dass Ihre vorher gemachten Angaben nicht stimmen, dann droht ihnen eine Freiheitsstrafe von ein bis 15 Jahren."

Im Anschluss verweigert sie die Aussage und geht. Beim Herausgehen schauen sich O. und Y. an. Er lächelt und wirkt glücklich.