Der Angeklagte wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er Cannabis angebaut hatte. (Symbolfoto) Foto: dpa

62 Hanfpflanzen von hoher Drogen-Qualität angebaut. Zehn Monate Haft auf Bewährung.

Horb - "Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" lautete die Anklage in einem Prozess vor dem Amtsgericht. Der Angeklagte hatte Cannabis angebaut. Er wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, und er muss für die Kosten des Gerichtsverfahrens aufkommen.

Am 23. Januar dieses Jahres um 8.44 Uhr fand in der Wohnung des Angeklagten, der in einem Horber Teilort wohnt, eine polizeiliche Durchsuchung statt. Der Kriminalpolizeibeamte erzählt: "Wir hatten einen vertraulichen Hinweis erhalten. Daraufhin konnten wir einen Untersuchungsbefehl für die betreffende Wohnung erwirken. In einem alten Badezimmer, das nicht mehr benutzt wurde, fanden wir 62 Marihuanapflanzen und im Nebenraum getrocknetes Marihuana sowie die Blüten davon. Die Menge belief sich insgesamt auf 500 Gramm mit einem THC-Gehalt von 29 Prozent. Also sehr hohe Qualität."

"Ich habe es für meine Frau angebaut", erklärt der Angeklagte. "Sie hatte bereits mehrere Schlaganfälle und ist schwer physisch eingeschränkt. Auch psychisch ist sie krank. Ich pflege sie rund um die Uhr. Und immer hat sie Schmerzen. Dabei nimmt sie sehr viele Schmerzmittel. Durch die Droge konnten die Schmerzen gelindert werden."

"Wie haben Sie Ihrer Frau das Marihuana verabreicht?", fragt der Richter. Der Angeklagte führt aus: "Ich habe es in Butter ausgelassen und Plätzchen gebacken."

Skeptisch wendet die Staatsanwältin ein: "Aber eine so enorme Menge kann eine Person alleine doch gar nicht konsumieren. Die Menge ihrer Pflanzen lässt vermuten, dass Sie diese auch verkauft haben."

Der Angeklagte bestreitet dies: "Ich habe es ausschließlich für meine Frau angebaut. Nicht einmal selber habe ich davon genommen. Ich muss mich ja um den Haushalt kümmern, da kann ich so etwas nicht nehmen."

Der Kriminalpolizist kann ein Handeltreiben auch nicht nachweisen: "Es wurde in der Wohnung nichts gefunden, das auf Drogendealen hinweist, keine Waage, keine große Menge an Geldscheinen und ähnliches. Außerdem ist der Angeklagte in der Drogenszene nicht bekannt."

"Wie lange bauen Sie schon an?", möchte der Richter wissen. "Seit einem Jahr", antwortet der Angeklagte. "Und haben Sie sich nie um eine legale Behandlung mit Tabletten, die THC enthalten, bemüht?"

Der Angeklagte verneint. "Es ist sehr schwer, diese genehmigt zu kriegen, und immer wenn ich es bei den Ärzten angesprochen habe, reagierten sie sehr verhalten."

Er betont immer wieder, dass seine Frau nichts damit zu tun gehabt hätte. Durch ihre schweren Behinderungen wäre sie auch nie in der Lage gewesen, die Indooranlage im zweiten Stock zu sehen. Schließlich sagt er resigniert: "Ich habe einen Fehler gemacht und den sehe ich auch ein."

Die Tatsachen, dass der Angeklagte weder bislang vorbestraft, noch in der Drogenszene bekannt ist oder eigennützig gehandelt hat, sich zudem kooperativ und einsichtig zeigte, wirkte sich positiv auf sein Urteil aus. Ein Handeltreiben konnte sich außerdem nicht bestätigen lassen. Der Besitz der hohen Menge an Marihuana, die Länge des Zeitraums, in welchem dieses angebaut wurde, und das Nichtbemühen um eine legale THC-Therapie führten schließlich zum genannten Urteil.