Die Vermieterin stellte plötzlich Miete für eine Wohnung in Rechnung, in der weder Manfred Seiz noch seine Tochter je gewohnt haben. Foto: Schwarzwälder-Bote

Vater versucht vergeblich, für Tochter eine bezahlbare Bleibe zu finden: Bald steht er vor Gericht.

Horb - "Ich hätte den Mietvertrag nie unterschreiben dürfen. Ich war zu gutgläubig." Jetzt kommen auf Manfred Seiz Kosten zu, die er nicht bezahlen kann. Und das nur, weil er seiner Tochter helfen wollte, eine kleine Wohnung zu mieten.

Auf dem Brief vom Anwalt der Gegenseite prangen vier fett gedruckte Absätze: bezahlen, bezahlen, bezahlen. Welche Summe nach dem Gerichtsprozess in Horb unterm Strich stehen wird, das wagt Manfred Seiz (Name von der Redaktion geändert) gar nicht auszurechnen. Er wird es sich ohnehin nicht leisten können. "Von meinen 1500 Euro netto, von denen ich noch Schulden abzahlen muss, bleibt nichts übrig."

Fürs Sozialamt rund 50 Euro zu teuer

50 Euro monatlich hätte er gerade noch abknapsen können: für seine 21-jährige Tochter, damit sie eine anständige Wohnung bekommt. Die Tochter ist Hartz-IV-Empfängerin. Nach einem Beziehungsstreit wohnungslos geworden, hatte sie in Horb nach einer Wohnung gesucht. In einem Ortsteil fand sie eine zur Miete ausgeschriebene Zwei-Zimmer-Wohnung: 57 Quadratmeter, 340 Euro Kaltmiete plus 80 Euro Nebenkosten. Keine Luxuswohnung, aber fürs Sozialamt rund 50 Euro zu teuer. Manfred Seiz wollte seiner Tochter trotzdem ermöglichen, die Wohnung zu mieten. "Ich dachte, ich zahle einfach die 50 Euro dazu, damit sie die Wohnung bekommt." Wenn's nur so einfach gewesen wäre.

Der Mietvertrag wurde unterschrieben, "aber ich sagte, dass er erst wirksam werden kann, wenn das Sozialamt oder die Wohngeldstelle grünes Licht für die Übernahme der Kosten gibt." Die Vermieterin habe dem zugestimmt. Der Vertrag trete erst in Kraft, wenn das Amt die Kostenübernahme zusage.

Doch das Sozialamt und die Agentur für Arbeit lehnten das ab. Seiz, der glaubte, nun auch aus dem Mietvertragsverhältnis herauszukommen, sah sich bitter enttäuscht: Die Vermieterin pochte auf dem unterschriebenen Vertrag. Dann stellte sie plötzlich Miete für eine Wohnung in Rechnung, in der weder Manfred Seiz noch seine Tochter je gewohnt haben. "Wir waren nur ein Mal da. Beim Besichtigungstermin."

Doch für Seiz kommt's vielleicht noch dicker. Er muss sich nun vor Gericht verantworten und froh sein, nicht noch wegen Sozialbetrugs belangt zu werden. Denn das Gesetz kennt keine Spielräume – auch 50 Euro können 50 Euro zu viel sein.

"Wenn er seine Tochter mit Geld unterstützt, vermehrt das ja ihre Einnahmen und würde eine Kürzung der Leistungen zur Folge haben", so die Information vom Amt. "Und wer weiß, ob er diese Leistung angegeben hätte."

Was im Sozialgesetz durchaus Sinn hat – sonst könnte ja jeder, der Hartz IV bezieht, nach Belieben Geldgeschenke annehmen, ohne auf die Sozialleistung zu verzichten –, wird in der Familie Seiz jetzt zum bitteren Lehrstück über das Verhalten von Vermietern, Behörden und Anwälten.

Demnächst wird er in Horb vor Gericht stehen, und ihm ist jetzt schon Angst und Bange. "Große Chancen rechne ich mir nicht aus."

Das Sozialamt betrügen, Leistungen kassieren und Miete prellen? Auf solche Ideen wäre Seiz nicht gekommen. Er wollte eigentlich nur eine anständige, kleine Wohnung für seine Tochter finden.