Der Tierschutzverein Horb warnt vor dem Einsatz von Hochzeits-Tauben. Foto: SB-Archiv

Tierschutzverein: Vögel sind völlig hilflos dem Tode geweiht. Ritual sei Tierquälerei.

Horb - Es ist August. Die Stimmung ist ausgelassen bei der Hochzeit an einem beliebten Hochzeits-Ort in Horb. Das Brautpaar ist glücklich, die Trauung lief in einem wunderschönen Rahmen. Und als großer Höhepunkt fliegen vier weiße Tauben in den Himmel. Keiner macht sich Gedanken über diesen Brauch, der auch in der Region wieder mehr in Mode kommt.

Der Tierschutzverein Horb warnt jedoch vor dem Einsatz von weißen Tauben bei der Hochzeit. Dieses Ritual sei Tierquälerei, da die Vögel nach dem Freilassen nicht überlebensfähig seien. "Die Anbieter dieser weißen Zuchttauben verschweigen, dass die Tiere außerhalb ihres Schlages nicht überlebensfähig sind und auch nicht wieder in den heimischen Schlag zurückfinden können."

Herbert Lawo, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes: "Das Fliegenlassen weißer Hochzeits-Tauben als beliebtes Spektakel im Anschluss von Trauungszeremonien ist in Wahrheit ein Aussetzen hilfloser Zuchtvögel, die in der freien Natur so gut wie keine Überlebenschance haben."

Täglich würden umgekommene oder völlig apathische, kurz vor dem Verdursten oder Verhungern stehende, weiße Zuchttauben von Tierfreunden gefunden.

Die Tiere, die ihr Leben ausschließlich im Zuchtschlag verbringen würden, könnten oft nur eingeschränkt fliegen und sich selbst nicht mit Futter versorgen. "Sie sitzen nach kurzem, orientierungslosen Herumfliegen tagelang an der gleichen Stelle, häufig an einer Pfütze oder an einem Gewässer."

"Sie sterben durch qualvolles Verhungern"

Würden sie nicht durch Zufall von Tierfreunden entdeckt und aufgenommen, sei ihr Schicksal besiegelt – "sie sterben durch qualvolles Verhungern, durch Überfahren- oder Gefressenwerden." Offensichtlich seien sich die meisten Brautpaare, die Hochzeitstauben bestellen, dessen nicht bewusst, so die Horber Tierschützer.

Laut Tierschutzverein liegt mit dem Freilassen der Hochzeitstauben ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, der mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro belegt werden kann. Anbieter von "Hochzeits-Tauben" – in der Regel handelt es sich dabei um weiße Pfauentauben – findet man in fast jedem baden-württembergischen Landkreis.

Die Rückkehr der "Hochzeitstauben" zum Anbieter häufig auch gar nicht gewünscht, so der Tierschutzverein Horb. Die Vögel hätten ihren kommerziellen Zweck erfüllt, die Zuchtvermehrung ist einfach, das Futter teuer.

Der Tierschutzverein Horb und seine Dachorganisation, der Landestierschutzverband, appellieren an die beiden evangelischen Landeskirchen Württemberg und Baden sowie die katholischen Diözesen Freiburg und Rottenburg-Stuttgart, klar Stellung gegen die Hochzeitstauben zu beziehen.

Der Tierschutzverein Horb: "Die weiße Taube ist im Christentum das offizielle Symbol für den Heiligen Geist. Für das kurze Vergnügen fliegender weißer Tauben nach der Trauung werden diese Tiere missbraucht und dem Tode ausgesetzt. Dadurch wird nicht nur die Tierschutzethik, sondern auch die christliche Ethik mit Füßen getreten."