Nach dem Urteil zum Mord an Michael Riecher fehlt weiterhin die schriftliche Begründung. Foto: dpa

Immer noch liegt keine Urteilsbegründung vor. Ausweisungverfahren von Iyad B. gestartet.

Horb-Nordstetten - Das ungewöhnliche Urteil im Mordfall Michael Riecher. Mohammed O. und Iyad B. wurde wegen räuberischer Erpressung verurteilt, weil das Gericht nicht feststellen konnte, wer der Mörder ist. Klar, dass Nebenklage und Staatsanwaltschaft dagegen Einspruch einlegen wollen. Doch die schriftliche Begründung ist immer noch nicht da.

Am 8. Januar fiel das lange erwartete Urteil im Mordfall Riecher. Der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer erklärte, warum es nicht zur Mord-Verurteilung gereicht hatte: "Es bleibt, so unbefriedigend es sein mag: Eine gemeinschaftliche räuberischer Erpressung der beiden Angeklagten liegt vor."

Oberstaatsanwalt Christoph Kalkschmid und Nebenkläger-Anwalt Knut Rössler hatten gleich nach dem Urteil erklärt, dass sie Revision einlegen wollen. Doch dafür benötigen die Juristen die schriftliche Urteilsbegründung.

Nebenklage-Anwalt Knut Rössler: "Alles, was mündlich im Gericht bei der Urteilsbegründung gesagt wurde, gilt juristisch als Schall und Rauch. Entscheidend ist, was schriftlich in der Urteilsbegründung niedergelegt wird."

"Bis heute nichts geschehen"

Doch die ist beim Nebenklage-Vertreter bis Montag, 11 Uhr, nicht eingegangen. Rössler: "Klar ist, dass bis heute noch nichts geschehen ist. Ich finde das schon ungewöhnlich. In der Regel dauert eine Urteilsbegründung einen Monat. Dass die schriftliche Begründung bis heute nicht eingegangen ist, könnte dafür sprechen, dass die juristische Würdigung schwieriger ist als es mündlich begründet wurde. Der Faktor Stress dürfte eigentlich gerade keine Rolle spielen. "Seit der Corona-Krise ist auch der Gerichtsbetrieb massiv eingeschränkt. Die Schwurgerichtskammer dürfte also mehr Zeit als sonst haben für die Begründung."

Merkwürdig. Was ist das los? Thomas Geiger, Sprecher des Landgerichts Rottweil: "Die Frist zur Urteilsabsetzung ist nach der Strafprozessordnung abhängig von der Verhandlungsdauer. Regelmäßig ist es so, dass je länger ein Verfahren dauert, desto umfangreicher war die Beweisaufnahme und desto schwieriger ist die Begründung. Die Frist im Verfahren ›Riecher‹ endet am Mittwoch." Gemeint ist Mittwoch, der 8. April 2020.

Noch keine Ausweisungsentscheidung getroffen

Merkwürdigkeit Nummer Zwei. Gegen den verurteilten Iyad B. ist das Verfahren zur möglichen Abschiebung (Ausweisung) schon eingeleitet, bei Mohammed O. noch nicht. Lisa Schlager, Sprecherin des für B. zuständigen Regierungspräsidiums Stuttgart: "Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist aktuell ein Ausweisungsverfahren gegen Iyad B. anhängig. Das Verfahren ist noch in Bearbeitung. Erst nach Abschluss einer eingehenden Prüfung kann eine abschließende Beurteilung getroffen werden."

Ganz anders die Lage beim syrischen Flüchtling Mohammed O. Clara Reuß, Sprecherin des hierfür zuständigen RP Karlsruhe: "Das Urteil gegen Mohammed O. liegt noch nicht vor. Eine Ausweisungsentscheidung kann erst getroffen werden, wenn ein rechtskräftiges Urteil schriftlich vorliegt."

Nebenkläger Rössler: "Es ist offensichtlich, dass die Behörden wohl davon ausgehen, dass O. der Mörder ist und Iyad nur eine untergeordnete Rolle beim Tatgeschehen gespielt hat. Sonst wäre es schwer erklärlich, dass das Ausweisungsverfahren gegen Iyad B. schon gestartet wurde und das gegen O. nicht."

Kommt es zum Zivilprozess?

Rössler hatte angekündigt, dass die Hinterbliebenen des ermordeten Immobilienunternehmers Michael Riecher überlegen, wie im Fall O.J Simpson vorzugehen. Auch dort gab es vom US-Strafgericht keine Verurteilung wegen Mordes. Die Hinterbliebenen der Opfer setzten dann vor dem Zivilgericht das Mordurteil durch.

Rössler: "Diese Absicht der Hinterbliebenen von Michael Riecher besteht weiter. Allerdings haben wir besprochen, dass wir zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Ohne die macht es keinen Sinn, einen Zivilprozess zu führen!"

Mehr zum Mord in Nordstetten auf unserer Themenseite.