Mit diesem Bus wollte Herzog den "Schwan" und den Sockel abtransportieren. Mit Steinen wurde das Fahrzeug "gegen unkrontolliertes Entfernen" gesichert. Foto: Ganswind

Er fordert dort die Rückgabe seiner Skulptur. Stadt will ihn nun wegen Hausfriedensbruchs anzeigen.

Horb - Der Streit zwischen Mayk Herzog und der Stadt erreicht die nächste Eskalationsstufe. Der Inhaber des Sebastian-Lotzer-Hauses soll sich unautorisiert Zutritt zum Bauhof verschafft haben. Er lieferte dabei wohl einen bemerkenswerten "Auftritt" in negativer Weise ab.

Im Horber Bauhof wird derzeit der "Schwan" gelagert – das Kunstwerk, das der Bauhof am 21. August abmontierte, nachdem Herzog dieses laut Stadtverwaltung unerlaubt auf dem "öffentlich gewidmeten" Gehwegbereich um das Haus installiert hatte. "Der gesamte Gehwegbereich um das Gebäude Neckarstraße 17 ist ein öffentlich gewidmeter Bereich. Daher spielt es auch keine Rolle, wer hier im Grundbuch eingetragen ist", erklärt ein Stadtsprecher. Herzog habe nicht einfach eine Skulptur im öffentlichen Raum aufstellen können.

Der Inhaber des Lotzer-Hauses hatte zuvor eine Frist verstreichen lassen, das Kunstwerk selbst wieder zu entfernen. Der Rückbau und die Wiederherstellung des Gehwegbereichs wurde ihm in Rechnung gestellt. Nach Begleichung könne Herzog den "Schwan" wieder beim Bauhof abholen.

Stadt bestätigt Vorfall auf Anfrage

Die Stadt handelte, aber zur späten Einsicht führte das wohl nicht. Denn zwei Tage später – wie unsere Zeitung nun erfuhr – meldete sich Herzog vor Ort beim Bauhof und forderte die Herausgabe der Skulptur sowie des rückgebauten Sockels.

Diese uns vorliegende Information bestätigt die Stadtverwaltung auf Anfrage. Die Stadt berichtet, wie es dann weiterging: "Von den Mitarbeitern des Bauhofes wurde er (Herzog, Anm.d.Red.) nach Rücksprache mit Bürgermeister Zimmermann darauf hingewiesen, dass die Aushändigung der rückgebauten Gegenstände erst nach Begleichung der im Zuge des Rückbaus entstandenen Kosten erfolgen können, worauf der Eigentümer unautorisierter Weise sich mit seinem Auto durch das betriebsbedingt offenstehende Tor Zutritt zum Bauhofgelände verschaffte."

Herzog entfernt sich zu Fuß

Die Stadt rief daraufhin die Polizei. Doch als diese kam, war von Herzog keine Spur mehr. Allerdings: Das Fahrzeug, mit dem er gekommen war, stand immer noch im Torbereich des Bauhofs. Die Stadt reagierte: "Um zu verhindern, dass ohne Begleichung der entstandenen Kosten durch die Ersatzvornahme die abgebaute Skulptur wegtransportiert wird, wurde das Eingangstor geschlossen. Der Eigentümer der Skulptur hatte sich zu diesem Zeitpunkt zu Fuß entfernt."

Herzog hatte allerdings das Fahrzeug schon beladen. "Zusammen mit der Polizei wurde durch die Heckscheibe des verschlossenen Fahrzeugs ein vom Bauhofgelände widerrechtlich entfernter Sockel, der zur Skulptur gehört, erkannt", berichtet der Stadtsprecher.

Fahrzeug nicht abgeholt

Nach Rücksprache mit der Polizei und dem juristischen Vertreter der Stadt sei beschlossen worden, "Herrn Herzog im Zuge der Abholung des Kraftfahrzeuges die Möglichkeit zu bieten, den entwendeten Gegenstand wieder herauszugeben". Das Fahrzeug sei solange "gegen unkontrolliertes Entfernen" gesichert worden.

So befindet sich im Bauhof nun nicht nur der "Schwan", sondern auch ein Fahrzeug, in dem sich der Sockel befindet. "Mit Schreiben vom 27. August wurde der Fahrzeugeigentümer gebeten, sein Kraftfahrzeug zu den üblichen Öffnungszeiten vom Betriebsgelände des Bauhofes zu entfernen. Hierfür wurde eine angemessene Frist eingeräumt." Diese sei am Freitag ausgelaufen.

Doch dabei wird es nicht bleiben: " Zudem ist eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und widerrechtlicher Aneignung eines Gegenstandes in Vorbereitung", so der Stadtsprecher.