Die Brandmeldeanlage scheint wieder zu funktionieren. Die Stadt braucht aber zuerst eine offizielle Bestätigung über deren Betriebsbereitschaft. Foto: Hopp

Brandmeldeanlage geht wieder. "Eintragung in die Architektenkammer läuft".

Horb - Im Streit um das Wohnungsverbot im Sebastian-Lotzer-Haus knickt Mayk Herzog jetzt ein. Am Donnerstag ließ er die Brandmeldeanlage wieder instand setzen.

Die Stadt hatte ein Wohnverbot für die Mieter erteilt – wegen Brandschutzmängeln. Dabei wurde vor allem die nicht funktionierende Brandmeldeanlage bemängelt (wir berichteten).

Gestern morgen um 9 Uhr waren die Fachleute im Lotzer-Haus. Laut Rapport waren sie zwischen 9 und 10.30 Uhr zu Gange. Der Auftrag: "Störungsbeseitigung BMA (Brandmeldeanlage Integral). Störung UE und FSK-Sabotage. UE nach Rücksprache mit Herrn Herzog und Feuerwehrkommandant der Stadt Horb wieder angeklemmt." Dazu wurde die Funktionsüberprüfung Alarmweiterleitung und akustische Alarmierung im Gebäude gemacht.

Was war da los? Mayk Herzog zum Schwarzwälder Boten: "Die Firma Siemens hat sich ohne unser Wissen durch die meist offene Haustür Zugang verschafft und bei deren Übertragungsanlage die Spannungsversorgung abgeklemmt."

Offenbar hat es einen Gerichtsstreit gegeben. Herzog schickte unserer Zeitung eine Kopie eines Schreibens an Baurechtsamtsleiter Wolfgang Kronenbitter, Kreisbrandmeister Frank Jahraus und Horbs Feuerwehrkommandant Markus Megerle zur Kenntnis. Inhalt: "Die Firma Siemens hat aus einem Gerichtsvergleich heraus jeden Cent bekommen. In diesem Vergleich wurde auch festgelegt, dass die Firma Siemens, die Anlage aufzuschalten hat, und einen neuen Vertrag mit uns abschließen muss. Das hat die Firma Siemens bis heute, trotz mehrfacher Nachfrage, nicht gemacht."

Wolfgang Kronenbitter hatte im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten die nicht aktivierte Brandmeldeanlage als Hauptgrund für das "Wohnverbot" benannt. Konkret, so der Rathaussprecher damals: "Bei der Baukontrolle am 21. Februar wurde festgestellt, dass mittlerweile die brandschutzrechtlichen Erfordernisse im Sebastian-Lotzer-Haus nicht mehr eingehalten sind, weshalb für die Mieter eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Aufgrund der geschilderten Umstände wurde gegenüber der Eigentümerin des Gebäudes die Nutzung der Appartements und Wohnungen mit sofortiger Wirkung untersagt." Noch schlimmer: Wenn die Mieter nicht freiwillig ausziehen, droht ein Zwangsgeld! Das kann für den Hausbesitzer zwischen 3000 und 8000 Euro liegen, so Baurecht-Amtsleiter Wolfgang Kronenbitter.

Auch in den anderen, strittigen Punkten zwischen Rathaus und Herzog will Mayk Herzog offenbar einlenken. Kronenbitter hatte gesagt, dass Herzog nicht bei der Architektenkammer gelistet sei und deshalb nicht planvorlageberechtigt sei. Herzog wehrt sich gegen diese Behauptung: "Bei einer Nutzungsänderung in einem bestehenden Gebäude benötige ich keine Mitgliedschaft in der Architektenkammer." Dazu gelte ein Teil der jetzt als "illegal" erklärten Wohnungen – nämlich drei Dachgeschosswohnungen, als Bestandsschutz. Herzog weiter: "Das erste und zweite Dachgeschoss wurden im Jahr 2006 zu Wohnzwecken genehmigt."

Herzog will sich jetzt auch die Architektenzulassung holen. Er schreibt: "Die Eintragung in die Architektenkammer läuft. Gesundheitlich konnte ich einen Termin am 10. Februar 2017 mit dem Eintragungsausschuss nicht wahrnehmen."

Trotzdem will Herzog jetzt offenbar einlenken. Auf die Frage, wie er jetzt weiter reagiert, schreibt er: "Zwangsräumung verhindern. Die notwendigen Genehmigungen einholen und einen neuen Bauantrag stellen über drei Appartements auf dem Flachdach im Mühlgässle."

Fakt ist: Mit dem angedrohten Wohnverbot durch das Rathaus droht dem Immobilienbesitzer ein kompletter Ausfall der monatlichen Kaltmieten. Laut einer Anzeige auf einer Online-Plattform für Immobilien verlangt Herzog für ein 18 Quadratmeter Apartment 230 Euro Kaltmiete. Insgesamt befinden sich wohl 23 Wohnungen im Lotzer-Haus.

Hochgerechnet würden Herzog monatlich bis zu 5000 Euro Einnahmen durch das Wohnverbot entfallen.

Fakt ist jedenfalls: Die Stadt bleibt weiter hart. Rathaussprecher Christian Volk: "Es gibt derzeit keine weiteren oder neuen Erkenntnisse, die Grund dafür wären, die derzeit festgesetzten Maßnahmen der Baurechtsbehörde zu stoppen."

Und was ist mit der Brandmeldeanlage, die offenbar wieder funktioniert? Der Stadtsprecher: "Hinsichtlich der Brandmeldeanlage dürfen wir anmerken, dass diese generell nach den jeweils gültigen Vorschriften, Normen und Richtlinien zu errichten, erweitern, ändern und zu betreiben sind. Eine sogenannte Einrichterbestätigung über die Betriebsbereitschaft der Brandmeldeanlage muss vorliegen. Ebenso ein entsprechender Wartungsvertrag für die Brandmeldeanlage und aktuelle Feuerwehrpläne und Laufkarten. Dies ist in den Aufschaltbedingungen des Landratsamtes Freudenstadt geregelt. Entsprechende Unterlagen liegen derzeit jedoch nicht vor."

Herzog sollte auch endlich den Architektennachweis erbringen, so der Rathaussprecher: "Des Weiteren ist für die Einreichung von Bauunterlagen ein Eintrag in die Architekten- oder Ingenieursliste notwendig, die derzeit nicht vorliegt."