Tatort Rektorat der Horber Berufsschule: Ein 19-Jähriger schlug einen 20-Jährigen mit einer Kette in der Hand. Es blieb nicht die einzige Tag des 19-jährigen Horbers. Foto: Hopp

Körperverletzung und Erpressung: Horber erhält vom Amtsgericht Rottweil fünf Jahre und sechs Monate.

Horb/Rottweil - Das Amtsgericht Rottweil verurteilte gestern einen 19-jährigen Horber zu fünf Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe. Er machte sich dieses Jahr einer gefährlichen Körperverletzung, Körperverletzung und schweren räuberischen Erpressung schuldig. Komplett absitzen muss er die Strafe wegen einer früherer Haftstrafe aber nicht.

Drei Wochen nach seiner Haftentlassung wurde der 19-Jährige wieder straffällig. Am 31. Januar beging er eine gefährliche Körperverletzung an einem 20-Jährigen, der seine Freundin von der Berufsschule Horb abholen wollte. Nach einer Meinungsverschiedenheit und Rangelei auf dem Schulhof griff der 19-Jährige den Geschädigten, der ihn provoziert hatte, im Rektorat tätlich an und schlug ihn – mit einer Kette in der Hand. Der Angeklagte gestand diese Tat gestern.

Zu den beiden anderen Straftaten machte er allerdings keine Angaben. Am 3. Juni hatte er in der Justizvollzugsanstalt Oberndorf eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Häftling. Der 19-Jährige nahm ihn in den Schwitzkasten und drückte seinen Kopf gegen ein Gitter in der Küche, sodass der Häftling eine schwere Kopfverletzung davontrug.

Während die Staatsanwaltschaft bei dieser Tat die Schuld des 19-Jährigen als erwiesen ansah, äußerte die Verteidigung erhebliche Zweifel und plädierte auf Freispruch. Es sei nicht klar, wer die körperliche Auseinandersetzung begonnen habe, so die Verteidigung.

Ebenfalls unterschiedlich bewerteten Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Vorgänge am 13. April in Horb. Der 19-Jährige wollte 40 Prozent an einer Horber Lokalität erwerben. Als sich der Anteilseigner durch den Einfluss seines Geschäftspartners nicht mehr an die Absprache halten wollte, bedrohte der Angeklagte ihn mit einem Teleskopschlagstock und forderte 5000 Euro, 1000 Euro davon sofort. Mehr als 225 Euro waren aber nicht möglich.

Schwere räuberischeErpressung

Die Staatsanwaltschaft stufte die Zeugenaussagen der Anteilseigner als glaubwürdig ein und sah eine schwere räuberische Erpressung als erwiesen an. Die Verteidigung hingegen war von der Glaubwürdigkeit und Seriosität der Aussagen nicht überzeugt und forderte einen Freispruch.

Aufgrund früherer Straftaten war der 19-Jährige seit seinem 15. Lebensjahr bereits länger hinter Gittern. Das Bundeszentralregister weist sieben Einträge wegen Diebstahl, Raub und Körperverletzung auf. Die laut Richter Kleimaier "deutlichen Entwicklungsdefizite", die der 19-Jährige durch seine Gefängniszeit habe, führten zu einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht.