Zum Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens trafen sich (von links): Amtsleiter Andreas Oeynhausen, Leitende Ingenieurin Janina Friedrich, Vorsitzender Hans Schmid, Mitarbeiterin der Stadt Horb Anja Schneider, Erster Landesbeamter Reinhard Geiser und Bürgermeister Ralph ZimmermannFoto: Landratsamt Foto: Schwarzwälder Bote

Bauabschnitt: Flurbereinigungsverfahren bei Bittelbronn entlang der B 28 nach 15 Jahren abgeschlossen

Horb-Bittelbronn. Nach einer Verfahre nsdauer von 15 Jahren wurde kürzlich die Flurbereinigung entlang der B 28 in Bittelbronn abgeschlossen. Erster Landesbeamter Reinhard Geiser übergab den Schlussfeststellungsbescheid an Hans Schmid, den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft und Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan an Bürgermeister Ralph Zimmermann.

Ziel des Verfahrens war, Flächen für den Bauabschnitt der Bundesstraße B 28 zwischen Freudenstadt und der Autobahn A 81 bei Horb bereitzustellen. Für die Straße und ihre Nebenanlagen sowie die notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen wurde etwa fünf Hektar Land benötigt. Zerschneidungsschäden an landwirtschaftlichen Flurstücken und am landwirtschaftlichen Wegenetz waren gering, da der Neubau trassennah zur bisherigen L 370 erfolgte. Die Eigentümer, deren Flurstücke unter der Straßentrasse lagen, erhielten wertgleiche Ersatzflächen innerhalb des Verfahrensgebiets, wodurch eine Enteignung der Flächen vermieden werden konnte, teilt das Landratsamt Freudenstadt mit. Außerdem wurden durch den Bund im Vorfeld Flächen gekauft, sodass die Teilnehmer keinen Landabzug zu tragen hatten.

Neben der Unterstützung beim Bodenmanagement wurden im Flurbereinigungsverfahren rund 1,9 Kilometer Hauptwirtschaftswege instandgesetzt sowie neue Landschaftselemente geschaffen und wertvolle Biotopflächen wiederhergestellt. Unter anderem wurden Gras- und Krautstreifen angelegt, rund 100 Ar Ackerfläche in Dauergrünland umgewandelt und Laubbäume gepflanzt. Zusätzlich wurde eine Obstbaumaktion durchgeführt, bei der den Eigentümern Bäume zur freiwilligen Pflanzung zur Verfügung gestellt wurden. Als Erholungseinrichtungen wurden sechs Sitzbänke im Verfahrensgebiet aufgestellt.

Die Gesamtverfahrenskosten beliefen sich auf rund 233 000 Euro, wovon rund 134 000 Euro durch Zuschüsse von EU, Bund und Land gedeckt wurden. Die zur Behebung der Zerschneidungsschäden benötigten Ausführungskosten trug die Bundesrepublik Deutschland als Unternehmensträger. Die nach Abzug des Zuschusssatzes von 82 Prozent benötigten Eigenmittel aller weiteren Maßnahmen übernahm die Stadt Horb für die in der Teilnehmergemeinschaft zusammengeschlossenen Grundstückseigentümer, heißt es in der Mitteilung weiter. Bürgermeister Ralph Zimmermann wie auch Bittelbronns Ortsvorsteher Hans Schmid zeigten sich erfreut über die Ergebnisse des Verfahrens. Als Dank und Anerkennung für den langjährigen Einsatz als Vorstandsvorsitzender der Teilnehmergemeinschaft erhielt Hans Schmid eine von Minister Peter Hauk unterschriebene Urkunde.