Ärgerlich sind Knöllchen immer: Ein spezieller Fall wurde nun in Horb verhandelt. Foto: Holschneider Foto: Schwarzwälder Bote

Gericht: Michael Grüber zieht Einspruch zurück

Es gibt Prozesse, die bringen auf den ersten Blick keine neuen Erkenntnisse. Wer zwischen den Zeilen lesen kann, erfährt allerdings jede Menge. So wie am Donnerstag im Amtsgericht, als es um die Knöllchen gegen Michael Grüber ging.

Horb. 25 Mal Strafzettel, weil der Anwohnerparkausweis nicht lesbar ausgelegt war. Ein Mal, weil Grüber vor seinem damaligen Kreativraum Ende April diesen Jahres einen Teppich ausgeladen hat.

Grüber wehrt sich gegen die Knöllchen-Flut. Richter Albrecht Trick verhandelt nur noch über das Belade-Knöllchen vor dem Kreativraum im ehemaligen WLP Wohnlicht: "Wenn sie dort so einen Raum betreiben, warum holen sie sich keine Ausnahmegenehmigung fürs Beladen von der Stadt?" Der Angeklagte: "Das kommt nicht so oft vor. Eine Ausnahmegenehmigung wäre ein Ansatzpunkt. Damals habe ich vielleicht fünf bis sechs Minuten gebraucht, um den Teppich auszuladen und auszurollen."

Grüber war vor das Gericht gezogen, weil er sich als Opfer einer "Knöllchen-Hetzjagd" sieht. Im Herbst vergangenen Jahres hatte er unter anderem unzählige Knöllchen bekommen, weil er beim Ein- oder Ausladen vor seiner Haustür die Heckklappe seines Wagens offen gelassen hatte. Damals gab es 30 Euro – wegen Parkens im verkehrsberuhigten Bereich, und "Sie verließen ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern". Damals bekam er eine Amnestie von Bürgermeister Ralph Zimmermann (FDP).

Nach der erneuten Knöllchen-Flut im April und Mai diesen Jahres suchte Grüber wieder das Gespräch mit dem Bürgermeister – diesmal ohne Ergebnis.

Richter Trick will im Sitzungssaal wissen, ob sich das mit den Knöllchen nach dem Gespräch mit dem Rathaus gebessert hat. Grüber: "Mein altes Autos ist kaputtgegangen. Wir haben dann erst mal vier Wochen auf dem Campingplatz gewohnt, um uns aus diesem Trubel rauszuhalten. Inzwischen habe ich ein neues Auto."

Dann ist die Ordnungshüterin als Zeuge dran. Kommt in den Gerichtssaal. Hat sie Grüber aufgelauert? "Ich habe den Fall noch grob in Erinnerung. Ich beobachte immer aus der Ferne, wie die Fahrzeuge stehen. Das Auto habe ich von Foto Kreidler aus gesehen. Dann habe ich eine Runde gemacht. Nach vier Minuten war ich da, habe keine Ladetätigkeit gesehen. Dann habe ich den Strafzettel geschrieben." Richter Trick: "Ist Ihnen das Fahrzeug bekannt?" Die Ordnungshüterin: "Ja." Der Richter: "Gibt es aktuell Probleme mit diesem Fahrzeug?" Die Ordnungshüterin: "Nein, ich habe es lange nicht mehr gesehen."

Dann ergänzt die Zeugin noch, dass sie sich solche Ladungstätigkeiten genau anschauen würde. Und kulant sei, wenn beim Verladen der Fahrer sichtbar sei. Die Ordnungshüterin: "Dort vor dem ehemaligen Kreativraum ist verkehrsberuhigter Bereich und Parkverbot. Nach drei Minuten parkt man. Mit den vier Minuten habe ich noch eine Minute Kulanz dazu gegeben." Grüber: "Ich habe den Kofferraum extra zugemacht, nachdem ich den Teppich ausgeladen habe. Das letzte Mal, als ich den Kofferraum im letzten Jahr vor meiner Wohnungstür offen gelassen habe, habe ich das Knöllchen in doppelter Höhe bekommen."

Richter Trick hat genug gehört. Er fragt den Angeklagten, ob er seinen Einspruch gegen das 15 Euro Knöllchen zurücknimmt. Grüber sagt ja. Dann ist die Verhandlung zu Ende.

Grüber und die Ordnungshüterin schauen sich beim Rauchen noch kurz in die Augen. Der Angeklagte: "Ich hoffe, dass hat etwas bei der Ordnungshüterin ausgelöst. Etwas wird sich jetzt bewegen – was, warten wir ab."

Und was liest der Beobachter zwischen den Zeilen? Das alte Auto – ein grüner Opel Astra Kombi – war der Ordnungshüterin wohlbekannt. Das neue offenbar nicht.

Die Kulanz für Ladetätigkeiten beläuft sich auf bis zu 30 Minuten. Dann sollte der Fahrer aber offenbar wohl alle drei Minuten zum Auto laufen.

Und noch etwas lernen wir aus der Causa Michael Grüber. Kofferraum beim Ausladen offen lassen – unklar, ob es sich in Horb wirklich empfiehlt. Und was ist damit, einfach noch den Warnblinker anzumachen, um zu signalisieren, dass man nur kurz da steht? Beispielsweise zum Ausladen? Die Antwort der Ordnungshüterin: "Oh. Das geht gar nicht. Der Warnblinker darf nur in Notsituationen betätigt werden. Das kann das Bußgeld beim Parken sogar noch erhöhen."