Im Heiligenfeld will die Stadtverwaltung Grundstücke zur Ansiedlung von Gewerbe kaufen. Foto: Schülke Foto: Schwarzwälder Bote

Gewerbegebiet: "Gesetzliche Umlegung" soll als "Pilotprojekt" im Heiligenfeld umgesetzt werden

Das wird doppelt brisant: Bei der Gemeinderatssitzung am Dienstag werden zwei Grundsatzentscheidungen getroffen. Kommt die kalte Enteignung? Wird das Gewerbegebiet Hau und Holzwiese gestoppt?

Hor b . Das Rathaus will das Gewerbegebiet knallhart durchziehen. Jetzt kommt der Doppelschlag: Erst soll die "gesetzliche Umlegung" in einem "Pilotprojekt" eingeführt werden. Und 50 000 Euro für weitere Untersuchungen des geplanten Gewerbegebiets Hau und Holzwiese ausgegeben werden. Macht der Gemeinderat das mit?

Gesetzliche Umlegung

Damit das Rathaus überhaupt die notwendigen Grundstücke für das geplante Gewerbegebiet Hau und Holzwiese zusammenbekommt, wird die gesetzliche Umlegung gebraucht. Angeblich soll diese "kalte Enteignung", so ein Grundstückseigentümer im geplanten Ahldorfer Gewerbegebiet, erst mal im Heiligenfeld ausprobiert werden.

Allein schon diese Vorgehensweise der gesetzlichen Umlegung ist sehr umstritten. CDU-Fraktionschef Michael Kessler hatte schon in einer früheren Debatte gesagt: "Für mich persönlich ist die Frage entscheidend, wie man damit umgeht, dass 82 Prozent der Eigentümer nicht verkaufsbereit sind. Das ist ein starkes Signal. Es geht um eine grundsätzliche Ablehnung. Eigentümer und Bürger haben ein feines Gespür, für welche Projekte sie ihre Fläche zur Verfügung stellen. Dieses Signal sollte man respektieren. Die zentrale Frage, wie man mit dem Eigentum umgeht, wurde in der Fraktion intensiv diskutiert. Das Bild ist uneinheitlich. Ein Teil sagt: Ein Verfahren, welches eine gesetzliche Umlegung bedeutet und damit eine Teil-Versteigerung von Flächen ohne Einwilligung der Eigentümer – das würde ich und ein Teil der Fraktionen nicht akzeptieren." Schon in der ersten Abstimmung über die Untersuchung, ob man die Einführung der gesetzlichen Umlegung überhaupt prüfen solle, gab es im Gemeinderat sechs Enthaltungen.

Christina Nuss, Sprecherin der BI Hau und Holzwiese: "Die gesetzliche Umlegung, eine Art Enteignung, wird benötigt, um das Gewerbegebiet bei Ahldorf zu ermöglich. Das war jedoch in Horb nie dagewesene Praxis. Sollte die Kommune dies anstreben, werden jahrelange Prozesse bevorstehen. Diese Vorgehensweise hätte auch so gar nichts mit Einbindung des Bürgerwillens in politische Entscheidungsprozesse zu tun sondern eher mit Entmündigung des Bürgers."

Stadtplaner Peter Klein sagte im Ortschaftsrat Ahldorf, dass dieses gesetzliche Umlegungsverfahren "nicht sehr beliebt" sei.

Warum? Das gesetzliche Umlageverfahren funktioniert so: Alle Grundstücke in einem Gebiet – hier geht es um 13 Hektar im Heiligenfeld – werden zusammengelegt. Jeder Eigentümer bekommt anteilig einen Grundstücks-Anteil zugewiesen. Die Vorgehensweise: Wenn Gemeinderat und Rathaus beschließen, dass hier neue Gewerbefläche gebaut wird, kann der Eigentümer verkaufen. Oder behalten und muss dann anteilig die Erschließungskosten zahlen. Ein Ahldorfer Grundstückseigentümer ist sich sicher: Er würde Minus machen.

Der Heiligenfeld-Plan

Im Heiligenfeld, so das Rathaus, sind lediglich zwei Eigentümer bereit, für zwölf Euro pro Quadratmeter zu verkaufen. Zehn Eigentümern ist dieser Preis zu niedrig. Sieben Eigentümer haben sich nicht gemeldet.

Die LBBW Kommunalentwicklung, die diesen Prozess begleitet hat, empfiehlt laut Drucksache, "dass die Stadt das Preisangebot überprüft und gegebenenfalls erhöht, um in einer zweiten Gesprächsrunde weitere Eigentümer zur Verkaufsbereitschaft zu bewegen".

Das Rathaus schreibt dazu: "Eine Erhöhung des Aufkaufpreises erscheint aus Sicht der Verwaltung (...) unrealistisch. Zudem würde ein höherer Aufkaufpreis die Wirtschaftlichkeit des Baugebietes in Frage stellen." Deshalb soll der Gemeinderat das gesetzliche Umlageverfahren beschließen. Kostenpunkt: 200 000 Euro.

Das Pilotprojekt

Dieses Pilotprojekt soll wohl als Blaupause für Ahldorf dienen. Hier hat das Rathaus nur einen Flickenteppich zusammen. 30 Grundstückseigentümer haben es abgelehnt, zu verkaufen. Die Stadt hätte bei den zehn verkaufswilligen Eigentümern nur elf Hektar als Flickenteppich zusammen.

BI-Sprecherin Nuss meint: "Die Eigentümer sagen aus, dass der Preis der Stadt zwar top ist, ihnen der Erhalt von Wald und Feld jedoch wichtiger ist, was das Einwerferergebnis mit nur 18-prozentigem Verkäuferwillen eindeutig bestätigt. Damit tun die Eigentümer gut daran und liegen voll im Trend, da der Ahldorfer Wald für 85 000 Menschen Luftsauerstoff bietet und täglich CO2 von 8500 Mittelklassewagen umsetzt. Das zum Thema Klimawandel! Mit dieser Methode gehen viele Menschen nicht konform, was Michael Kessler, Mitglied des Gemeinderates und Vorsitzender der CDU-Fraktion damit meinte, als er im September in der GR-Sitzung sagte, dass seine Fraktion zum Thema Gewerbegebiet gespalten sei und dass er mit dem Thema gesetzliche Umlegung nicht mitgehen könne. Auch der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thomas Mattes, hat sich unter anderem aus oben genannten Gründen gegen die weiteren Untersuchungen ausgesprochen, weitere Gemeinderat-Kollegen aus der FW-Fraktion ebenso."

Bürgerprotest

Gibt der Gemeinderat Geld für eine vertiefende Untersuchung des geplanten Gewerbegebiets? Die BI Hau und Holzwiese ruft alle Mitglieder und Bürger auf, zur Sitzung zu kommen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung zum Thema hatten sich schon SPD, OGL und ULH dagegen ausgesprochen. Auch Silke Wüstholz (FD/FW) hat sich gegen das Gewerbegebiet ausgesprochen. Zwölf Gegenstimmen. Laut Keßler haben auch Teile der CDU-Fraktion Bedenken gegen die gesetzliche Umlegung. Wenn alle Gemeinderäte da sind, braucht es 17 Stimmen Mehrheit. Die CDU-Fraktion hat zwölf Mitglieder.