Das Horber Krankenhaus: Stadtverwaltung und Bürger ringen um die Zukunft der Akut-Klinik. Foto: Hopp

OB Rosenberger hält an Klage fest. "Wir fordern Akteneinsicht". Weitere rechtliche Schritte in Vorbereitung.

Horb - So einfach will sich die Stadt nicht ausstechen lassen. Trotz ablehnender rechtlicher Bewertung des Regierungspräsidiums, die den "Klage-Trumpf" der Stadt ausgestochen hat, will das Rathaus weiter für den Erhalt der Akut-Klinik kämpfen.

OB Peter Rosenberger: "Ich persönlich als Kreistagsmitglied will von einem Richter hören, dass wir auf dem falschen Dampfer sind." Es geht um die Klage der Stadt Horb und einiger Bürger gegen den Kreistagsbeschluss vom 17. Dezember, der zur vorläufigen Schließung der Akut-Klinik in Horb führte.

Am Mittwoch nahmen Rosenberger, Joachim Patig und Wolfgang Kronenbitter ausführlich Stellung. Rosenberger: "Wir haben ein langes Gespräch mit unserer Rechtanwältin gehabt. Wir wollen jetzt Akteneinsicht in alle Unterlagen, die das Regierungspräsidium erhalten hat." Das RP hatte dies mit Schreiben vom 4. April abgelehnt: "Das Landratsamt hat Unterlagen aus nichtöffentlichen Sitzungen vorgelegt. (...) Deren Vertraulichkeit ist zu wahren." Auch gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums, der am umstrittenen Zustandekommen des Kreistagsbeschlusses nichts zu beanstanden hat, wollen die Stadt und die Bürger Widerspruch einlegen.

Das RP hatte die vielen nichtöffentlichen Sitzungen im Vorfeld nicht als problematisch gesehen – im Rahmen einer Vorverlagerung der Entscheidung. Dabei wird ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. August 1990 zitiert.

Wolfgang Kronenbitter, auch Kreisrat und Leiter des Rechtsamtes: "In diesem Urteil steht, dass eine nichtöffentliche Vorberatung durch den Kreistag grundsätzlich der klaren gesetzlichen Regelung widerspricht. Auf jeden Fall darf eine nichtöffentliche Vorberatung nicht die Sachdiskussion vorwegnehmen. Allein die Tatsache, dass in mehreren Sitzungen nichtöffentlich vorberaten und auch der öffentlichen Sitzung noch eine etwa vierstündige nichtöffentliche Sitzung vorausging und damit fast doppelt so lange dauerte wie die öffentliche Sitzung zeigt, dass die nichtöffentlichen Sitzungen die Sachdiskussion in großen Teilen vorweggenommen hat."

Ein weiteres Indiz dafür sei auch, dass sich der Beschlussvorschlag des Landrats durch die nichtöffentliche Beratungen verändert habe. Rosenberger zitiert auch aus einer Presseinformation des Landratsamtes, in der es heißt "... nachdem in nichtöffentlicher Sitzung wesentliche Punkte geklärt werden konnten..." Auch die nichtöffentliche Diskussion über die DKI-Gutachten hatte das RP als rechtmäßig erklärt: "Die spezifischen DKI-eigenen methodischen Ansätze und Werkzeuge (...) sind als Geschäftsgeheimnis wünschenswert."

Rosenberger dazu: "Diese Einschätzung hat mich schon erheblich gewundert. Wir haben immer gefordert, die von uns identifizierten mangelhaften Stellen im DKI-Gutachten wie die fehlende Trennungsrechnung, die Höhe des Verlustes oder die Einbeziehung des MVZ öffentlich zu diskutieren und haben immer wieder nachgebohrt. Öffentlich wurde das immer abgelehnt." Was Rosenberger bei dem Entscheidungsprozedere grundsätzlich kritisiert: Es stütze sich auf nichtöffentliche Dokumente, die nicht einmal den Beschwerdeführern zugänglich gemacht wurden. Dokumente, die weder der Aufsichtsrat, noch er selbst als Kreisrat sehen durften.

Auch das Argument des RP, dass eine öffentliche Diskussion den "Interessen" der Gutachterfirma geschadet hätte, findet der OB befremdlich. "Dann könnte man ja überall auf öffentliche Diskussionen verzichten und alles die Gutachter entscheiden lassen."

Sein weiterer Kritikpunkt: Die angebliche "öffentliche Diskussion zur Unzeit", die laut RP zu "Wettbewerbsnachteilen" für die KLF geführt hätte. Rosenberger wundert sich: "Wann soll man denn eine Diskussion führen?" Dies könne nur zu der Zeit geschehen, in der Entscheidungen vorbereitet werden müssen.

Als weiteren Punkt hatte das RP die raumordnerische Komponente, die für ein Krankenhaus Horb spricht, wie folgt abgelehnt: "Der Status der Stadt Horb als Mittelzentrum wäre auch bei einer Schließung des Krankenhauses nicht gefährdet." Joachim Patig, Fachbereichsleiter zentrale Steuerung und einer der Kläger: "Wir haben formalrechtlich kritisiert, dass die raumordnerische Abwägung in der Beschlussvorlage des Kreistages nicht enthalten war. Durch das Regierungspräsidium bekommen wir hier eine materiell-rechtliche Bewertung."

Kronenbitter kritisiert auch die Stellungnahme des RPs zum Landeskrankenhausgesetz. Der Kreisrat: "Ich bin über die Stellungnahme des Regierungspräsidiums enttäuscht. Enttäuscht deshalb, weil hinsichtlich der Gewährleistung einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung lediglich auf eine Antwort des Sozialministeriums aus dem Jahr 2012 verwiesen wird. Hierin wird unter anderem festgestellt, dass die Versorgung der Bevölkerung im Bereich Horb durch die umliegenden Krankenhäuser sichergestellt werden kann. Es wird nicht darauf eingegangen, wie die Versorgungssituation seit der Schließung des Horber Krankenhauses ist. So konnten Patienten in Krankenhäusern außerhalb des Kreises Freudenstadt aus Kapazitätsgründen nicht aufgenommen werden. Patienten müssen seit der Schließung der Akutklinik und der Notfallambulanz in Horb in anderen Krankenhäusern teilweise Wartezeiten von über fünf Stunden in Kauf nehmen. Das ist für mich keine bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der hiesigen Bevölkerung."

Deshalb sehen die Kläger genügend "Rückenwind", um weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Dazu gehört auch, dass die Klage weiterhin verfolgt wird. Der Gemeinderat hatte zuletzt besprochen, dass diese Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht wird. Der Gemeinderat entscheidet dann, ob man das Verfahren ruhen lässt, wenn die Stadt ausreichend am Markterkundungsverfahren teilnehmen kann. Laut Rosenberger ist die Klage aber noch nicht eingereicht. Der OB: "Wir werden aber bei eine der nächsten Gemeinderatsitzungen klären, wie es damit weitergeht." Bisher sieht es so aus, als ob die Stadt – wie gefordert – ausreichend in der Markterkundung beteiligt ist.

Das gilt auch für die Arbeitsgruppe, die die Vorschläge der Bewerber in der Markterkundung bewerten darf. Neben Patig, Zeitler, Rosenberger sind auch aus den Fraktionen Gerhard Munding (CDU), Volkhard Bähr (SPD) und Herbert Beutter (FD/FW) dabei. Auch Peter Silberzahn von der Hospitalstiftung darf nach der Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung als Vertreter des Immobilienbesitzers die Konzepte mit bewerten.

Hat die rechtliche Bewertung des Regierungspräsidiums den "Klage-Trumpf" der Stadt Horb ausgestochen? OB Peter Rosenberger: "Das sehe ich nicht so."