Martin Carsten Foto: Lück

Verfahren vor Verwaltungsgericht Karlsruhe. Richter fragt, was Stadt mit gestalteten Gräbern gemacht hat.

Rechtsanwalt Martin Karsten aus Sulz ist die letzte Hoffnung der Ruhewald-Hinterbliebenen. Er steht vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe und ist zuversichtlich, das Grabschmuck-Verbot kippen zu können.

Karlsruhe/Horb - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe am gestrigen Montag. Aktenzeichen 11 K 4427/19. Dahinter steckt der entscheidende Prozess um das "Grabschmuck-Verbot" auf dem Ruhewald Horb.

Horbs Bürgermeister Ralph Zimmermann steht mit der Rechtsanwältin Emel Keremoglu auf dem Gerichtsflur, Sven von Hacht mit seinem Anwalt Martin Karsten aus Sulz. Von Hacht: "Seitdem das Rathaus verkündet hat, dass der Grabschmuck im Ruhewald bis Ende des Jahres zu verschwinden hat und ab dem neuen Jahr geräumt wird, geht es meiner über 70-jährigen Mutter sehr schlecht."

Doch die Klage seiner Mutter als Ruhewald-Urnengrabpächterin gegen das "Grabschmuck-Verbot" hat offenbar Chancen. Rechtsanwalt Carsten: "Das Verwaltungsgericht hat schon entschieden, dass das Hausverbot gegen Sven von Hacht im Ruhewald unrechtmäßig ist. Schon in der Begründung, mit der wir die Aussetzung erreicht haben, bemängelt das Verwaltungsgericht zahlreiche Verfahrensfehler. Jetzt hat es ohne Begründung entschieden, dass das Hausverbot gegen Sven von Hacht ungültig ist."

Rathaus trägt Kosten des Verfahrens

Deshalb musste Bürgermeister Zimmermann im November einen Abhilfebescheid unterzeichnen. Das Rathaus trägt damit die Kosten dieses Verfahrens.

Dann startet die Verhandlung um 14.05 Uhr. Der Vorsitzende Richer Kümpel geht erst einmal grundsätzlich auf das Problem ein: "Was ist erlaubt hinsichtlich der ausgestalteten rechtlichen Beziehungen? Worauf hat sich die Klägerin eingelassen? Die Satzung und der Inhalt des Vertrages stehen im Vordergrund. Dann schwingt auch noch mit der Inhalt des Merkblatts mit dem Titel: "Liebe Grüße im Einklang mit der Natur." Und darum dreht sich die Kernfrage im Prozess. Der Vorsitzende: "Wie ist die Stadt Horb mit dem Merkblatt umgegangen? In welchen Zusammenhängen wurde es ausgehändigt?"

In diesem Merkblatt ist der erlaubte naturbelassene Grabschmuck erwähnt. Auf den Fotos sind Rosen zu erkennen, wie Rechtsanwalt Kramer betont.

Dann darf Sven von Hacht doch als Zeuge aussagen: "Es ging darum – unser Vater war im Herbst 2017 verstorben. Er hatte nur einen Wunsch: Nicht auf christlichen Friedhof bestattet werden. Meine Mutter war gegen einen Friedwald, weil dort keine Dekoration des Grabs erlaubt ist. Sie hat sich deshalb für den Ruhewald entschieden, weil dort naturnaher Grabschmuck erlaubt ist. Das wurde vor Vertragsabschluss so beworben."

Für die Beerdigung Ende Oktober 2017 wurde von der Produktverantwortlichen im Rathaus, so von Hacht, das merkblatt als Deckblatt mit dem Grabpächter-Vertrag verschickt: "Von der Dame wurde telefonisch und auf Nachfrage mehrfach die Dekorationserlaubnis bestätigt."

Dann kommt Bürgermeister Ralph Zimmermann zu Wort: "Das Merkblatt wurde damals von uns herausgegeben. Wir dachten: Die Satzung ist unmissverständlich. Weil es sich um relativ neueBestattungsform handelt, haben wir geglaubt, Entgegenkommen zu zeigen. Im Merkblatt war kommuniziert gewesen, dass es um Tannenzapfen und anderen Schmuck ging, der im Wald vorkommt. Wir haben schnell gemerkt: Die Interpretationen gegen weit darüber hinaus, was damit gemeint war. Deshalb wurde das Merkblatt 2018 zurückgezogen." Das Merkblatt wurde umgestaltet.

Richter Kümpel stellt fest: "Bis zu einem nicht näher einzugrenzendem Zeitraum im Jahr 2018 wurde das Merkblatt auch zu den jeweiligen Vertragsabschlüssen ausgehändigt." Niemand widerspricht.

Der Vorsitzende Richter will wissen, ob und wie das Merkblatt von Pächtern falsch interpretiert wurde. Rathaus-Rechtsanwältin Emel Keremoglu: "Da lagen nicht nur einzelne Steinchen herum, sondern richtige Grabgestecke und große Blumen!"

Der Vorsitzende Richter schaut auf das Merkblatt: "Dort wird als Herkunftsort auf den heimischen Wald verwiesen. Und einzelne Blumen erwähnt. Da kann man sich fragen: Geht es nur um Blumen, die im Wald vorkommen?

Rathaus-Rechtsanwältin Keremoglu: "Auf Blumen, die in diesem Wald vorkommen."

Richter Kümpel: "Ich verstehe das so, dass ich das auf Blumen bezieht, die in dieser Waldart vorkommen. Einzelne Blumen im Wald wären demnach gestattet." Der Anwalt der Ruhewald-Pächterin erwähnt die Beispielsfotos im Merkblatt: "Auf den Fotos sind Rosen abgebildet. Ein noch entscheidenderer Faktor: Die Stadtverwaltung hat das jahrelang toleriert und damit die Dekoration, wie sie im Merkblatt abgebildet ist, dauderhaft geduldet!"

Der berichterstattende Richter will wissen, wie die Stadt mit den "Grabschmuck-Sündern" umgegangen ist.

Bürgermeister Zimmermann: "Wir haben abgeräumt, nachdem der Streit mit der Klägerin entstanden ist. Das haben wir konsequent bei allen gemacht. Der Bauhof geht aber nicht immer durch. In der Regel so alle sechs bis acht Wochen. Als sich abgezeichnet hat, dass es einen Kompromiss im Gespräch mit den Hinterbliebenen geben könnte, haben wir davon abgesehen, die Gräber räumen zu lassen. Das wird bis Ende des Jahres so belassen." Von Hacht widerspricht im Gespräch mit unserer Zeitung: "Diese Behauptung vor Gericht entspricht überhaupt nicht den Tatsachen. Es wurde zuerst abgeräumt ohne jede Begründung und danach ist der Streit entstanden."

Kläger-Rechtsanwalt Carsten: "Da ist schon die Frage, aufgrund welcher Rechtsgrundlage man davon abweicht. Es gab – folgt man Ihrer Einlassung – nie den Beschluss des Gemeinderats, dass das zu dulden ist." Bürgermeister Zimmermann: "Das haben wir mit unserem Gremium abgesprochen, als klar war, dass es einen Kompromiss geben könnte."

Dann ist der Erörterungstermin zu Ende. Der Vorsitzende Richter kündigt an, das Urteil schriftlich zu verkünden.

Und? Kippt das Grabschmuckverbot?

Rechtsanwalt Martin Carsten: "Wenn ein Autohändler das Auto schönt und sich nach dem Verkauf auf den unterzeichneten Vertrag beruft – okay. Bei einer öffentlichen Behörde wie dem Rathaus Horb müsste meiner Meinung nach der Vertrauensschutz des Bürgers gegenüber allen Zusagen das höhere Gewicht haben!"