Gericht stellt Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung ein

Von Gerd Karjoth

Horb. Ein 27-Jähriger musste sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt. Es ging um einen Streit zweier Autofahrer über angebliche Verkehrssünden. Zuerst wurde gesprochen, dann zugeschlagen.

Vollbremsungen, Kurvenschneiden, Fahrzeug quer stellen, ein anderes Fahrzeug abdrängen: Zu solchen Szenen soll es im März 2012 auf den Straßen des Industriegebiets Hahner gekommen sein.

Danach soll der Angeklagte den anderen Autofahrer nach einem verbalen Streit mit der Faust durch das geöffnet Autofenster geschlagen haben. Gegen einen Strafbefehl erhob der Anklagte Einspruch und nahm sich einen Verteidiger, denn er sah die Faktenlage anders. Er sei derjenige gewesen, dem der Anzeigeerstatter die Vorfahrt genommen hatte. Der Anzeigeerstatter sei es auch gewesen, der mit seinem Auto die Kurve geschnitten und ihn zur Seite abgedrängt habe. Er habe ihn mit der flachen Hand durch das Fenster geschlagen. Er habe den anderen zur Rede stellen wollen und habe ihn geschubst. Dabei sei dessen Brille zu Boden gefallen. Der Angeklagte sagte, er habe sie aufgehoben und sie (unbeschädigt) seinem Kontrahenten gegeben.

Der Oberstaatsanwalt sagte, das stimme alles nicht. Das Opfer sagte, alles sei umgekehrt gewesen. Der Angeklagte sei es gewesen, der überholt, abgedrängt und zu einer Vollbremsung gezwungen habe. Das Opfer sagte aus: "Mein Getränkekisten fielen um. Er hat mich durch die geöffnete Scheibe geschlagen. Meine Brille fiel neben das Auto. Als ich sagte, ich rufe die Polizei, ist er mit fliegenden Fahnen weggefahren."

Das Opfer beschwichtigte auch. "Der Schlag war nicht so schlimm. Die Brille ärgerte mich. Ich weiß bis heute noch nicht, warum der Angeklagte sich so verhielt." Auch der Angeklagte relativierte das Geschehene. "Ich wollte nicht, dass alles so eskalierte." Das Opfer wollte den Schaden an der Brille ersetzt haben. Fragen blieben offen, zum Beispiel, wie die Brille bei einem Schlag ins Fahrzeuginnere aus dem Auto des Opfers heraus und auf den Boden kam. Aber das Verfahren gegen den Angeklagten wurde gegen eine Zahlung des Schadens an der Brille in Höhe von 1243 Euro eingestellt.