31-Jähriger muss 2.700 Euro Strafe zahlen. 13-Jährige auf deren Bitte an Joint ziehen lassen.
Horb - Hat ein 31-Jähriger aus Horb unerlaubt Betäubungsmittel "einer Person unter 18 Jahren" überlassen? Diese Frage musste das Schöffengericht Horb am Dienstag klären.
Laut Anklageschrift bekam der 31-Jährige Ende Juni dieses Jahres von zwei jungen Mädchen Besuch in seiner Wohnung. Zunächst kam eine 17-Jährige, später gesellte sich eine 13-Jährige dazu, die an diesem Tag die Schule schwänzte. Vom Vorabend war ein Joint übrig geblieben, den der 31-Jährige in Böblingen erworben hatte. In Anwesenheit der Mädchen rauchte er diesen in seiner Wohnung weiter. Laut Anklage rauchte die 13-Jährige anschließen mit. Ihr wurde speiübel und sie klagte über Kopfschmerzen.
Bei Marihuana/Haschisch spalten sich Ansichten. Für die einen ist es eine Einstiegsdroge, für anderen ist es natürlich und vollkommen ungefährlich. Der Gesetzgeber hat zum oben genannten Straftatbestand eine klare Meinung: Die Mindest-Freiheitsstrafe beträgt ein Jahr. Nun mussten Richter Christian Ketterer und seine beiden Schöffen entscheiden, ob der Angeklagte hinter Gitter muss oder nicht.
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Joachim Schedler erleichterten dem Gericht die Entscheidung zunächst nicht, denn der Angeklagte leugnete die Tat. In diesem Fall hätten die sechs Zeugen aussagen müssen. Erst, als Ketterer Anwalt und Mandant auf die Aktenlage, die etwas anderes aussagte, hinwies, zogen sich beide zur Beratung zurück. Das Ergebnis: Wenn auch zögerlich gestand der Angeklagte, dass er in seiner Wohnung einen Joint in Anwesenheit der beiden Mädchen geraucht hatte. Auf Bitten der 13-Jährigen habe er sie drei Mal daran ziehen lassen. So war klar: Die Zeugen mussten nicht mehr aussagen.
Immer wieder wiederholte der Angeklagte, dass er einen Fehler gemacht habe. Er hätte das Mädchen erst gar nicht in seine Wohnung lassen sollen. Ihm tat alles unsagbar leid. Rückgängig könne er es leider nicht mehr machen. Zu den persönlichen Verhältnissen befragt, stellte sich heraus, dass der Angeklagte im Sicherheitsgewerbe tätig ist. Im Falle einer harten Verurteilung wäre die Folge ein Eintrag im Führungszeugnis und sein Beruf wäre gefährdet.
Staatsanwalt Markus Wagner baute dem Gericht die erste Brücke und plädierte für einen minder schweren Fall. Er forderte eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro, was einen Eintrag im Führungszeugnis bedeuten würde. Verteidiger Schedler war mit der Feststellung eines minder schweren Falles einverstanden, bat aber um eine Strafe unter der Eintragungsgrenze.
Richter Ketterer und seine Schöffen hatten schließlich ein Einsehen. Zum einen hatte die 13-Jährige selbst um einige Züge aus dem Joint gebeten. Sie hatte laut Polizei früher an einem Joint mitgeraucht. Zum anderen bereute der Angeklagte die Tat, entschuldigte sich und war geständig. Außerdem hatte er keine Vorstrafen und anfänglich aus Angst vor dem Verlust seines Berufes nicht gestanden.
Schließlich verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2700 Euro, was somit keinen Eintrag ins Bundeszentralregister /Führungszeugnis nach sich zieht. Ketterer in seinem Schlusswort: "Ein Gnadenurteil. Wir wollten ihm die berufliche Perspektive nicht verbauen."