Kommunales: Neuer Bebauungsplan sorgt für vollen Rathaussaal / Naturschutzmaßnahmen nehmen wichtige Rolle ein

Horb-Isenburg. Im Isenburger Ortschaftsrat war am Mittwochabend einiges los. Das Gremium beschäftigte sich mit dem Bebauungsplan "Heideweg" und deshalb wurde die Sitzung auch im großen Rathaussaal durchgeführt. Das war die richtige Entscheidung von Ortsvorsteher Jürgen Grassinger.

Die Isenburger Bevölkerung zeigte großes Interesse an diesem für den kleinen Stadtteil so wichtigen Plan. Grassinger konnte zur Sitzung Katrin Edinger vom Fachbereich Stadtentwicklung begrüßen. Sie informierte die Räte und die anwesenden Gäste mit den auf einer großen Leinwand gezeigten Plänen und städtebaulichen Konzessionen sehr professionell und interessant. Und der Ortsvorsteher sagte es auch schon bei seiner kurzen Einführung sehr prägnant: "Für Isenburg ist dieser Bebauungsplan sehr wichtig, denn wir brauchen hier dringend junge Leute." Aber es gebe in Bezug auf die Größe des Bebauungsplanes gleich einen Wermutstropfen: Er umfasst gerade mal eine Fläche von 2153 Quadratmeter, auf der insgesamt drei Wohnhäuser gebaut werden können. Man hörte aber in der Sitzung, dass man ursprünglich eine größere Fläche ausweisen wollte, aber das war dann aus vielerlei Gründen nicht möglich.

In dem dargestellten Lageplan sind die Einzelheiten für die künftigen Baufenster, das Leitungsrecht und die zulässigen Pflanzungen und Naturschutzmaßnahmen ausführlich dargestellt. Eine alte Scheune soll vorläufig erhalten werden. Das für die Bebauung sehr wichtige Planungsrecht wurde ebenfalls sehr ausführlich erläutert. So können zum Beispiel Garagen, Car-Ports oder Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche bei einem zulässigen Abstand zur Straße erstellt werden.

Sehr umfassend sind die Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung der Natur und Landschaft. Im Planungsrecht gibt es sogar einen Verweis auf eine Verwendung von insektenfreundlicher Beleuchtung. Interessant ist ein Hinweis auf die örtlichen Bauvorschriften. Sie orientieren sich am Bebauungsplan "Großäcker" in Dettensee. Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde ebenfalls durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass durch das geplante Vorhaben kein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz vorliegt. Nach einer kurzen Diskussion gab es im Rat einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss zum vorgesehenen Bebauungsplanverfahren. Der in der Tagesordnung vorgesehene Sachstandsbericht zum Leader-Antrag "Isenburger Bach" musste kurzfristig von der Tagesordnung genommen werden, weil die vorgesehene Fachexpertise noch nicht vorlag. Eine spätere Beratung ist vorgesehen.