Schilder für eine Truck-Stop aufstellen? Nicht immer ganz einfach! (Symbolfoto) Foto: hin255 / Shutterstock.com

Susanne Graf möchte Hinweisschilder für Truck-Stop aufstellen - und stößt auf Mauer der Gesetzesvorgaben.

Horb - Schon seit Jahren möchte Susanne Graf Hinweisschilder für ihren Truck-Stop im Industriegebiet aufstellen. Doch der Errichtung der Schilder an Kreis- und Landstraßen stehen die Behörden im Weg.

Kriegt die Salatschüssel jetzt endlich Hinweisschilder auf ihren Truck-Stop? Seit zwei Jahren kämpft sie dafür. Doch ein Schilder-Irrsinn verhindert das.

OB Peter Rosenberger: "Wir sind gerne bereit, Susanne Graf bei ihrem Vorhaben zu unterstützen, Hinweisschilder für ihren Truck-Stop aufzustellen. Bei unseren Gemeindestraßen und im Industriegebiet ist das kein Problem. Bei Kreis- und Landesstraßen ist das anders."

Mitte März hatte Susanne Graf, Besitzerin der Salatschüssel im Industriegebiet Heiligenfeld, dem Schwarzwälder Boten ihren Schilder-Frust geschildert. Graf: "Ich kämpfe seit Jahren darum, dass es rund um das Industriegebiet Hinweisschilder auf meinen Truck-Stop gibt. Bei mir können direkt auf meinen Parkplätzen zwei Sattelschlepper parken, auf der Straße davor mindestens drei." Doch viele Brummi-Fahrer, so hat sie während der Umleitungen mitbekommen, wissen gar nicht, dass es hier einen Truck-Stop mit Dusche gibt. Graf: "Die habe ich gleich einbauen lassen, damit Brummi-Fahrer hier auch ihre Ruhezeit nutzen können." Auch die normalen Öffnungszeiten von 8 bis 20 Uhr hat sie für die Lkws so angepasst.

Deshalb kämpft sie seit Jahren darum, ein offizielles Hinweisschild an der Kreuzung zum Industriegebiet selbst und am Abzweig der Straße nach Talheim Richtung Freudenstadt zu installieren "Vor Jahren habe ich einfach mal selbst Schilder aufgestellt. Die habe ich angekettet, doch irgendwer hat die abgemacht."

Vor zwei Jahren startete sie den nächsten, offiziellen Versuch. "Ich bin ins Bauamt der Stadt und habe nachgefragt. Daraufhin wurde ich zur Verkehrsbehörde nach Freudenstadt geschickt. Dort wurde mir gesagt, wenn Horb zustimmt, würde ich auch von dort grünes Licht bekommen." Also ging sie wieder zurück ins Bauamt in Horb. Graf: "Hier wurde mir mit einem süffisanten Lächeln gesagt, dass ich zwar einen Bauantrag stellen könnte, doch dazu kam der Hinweis, dass der in Freudenstadt entschieden würde."

Beratung hat sie keine bekommen

Eine Beratung, wie sie den Bauantrag stellen müsse oder eine Unterstützung seitens der Stadt für ihre "Truck-Stop" Schilder habe sie nicht bekommen. Graf: "Ich kam mit einem Lageplan. Hatte Vorlagen für die geplanten Schilder dabei. Im Bauamt hieß es dazu nur: ›Das sind Kreis- und Landesstraßen. Das ist gar nicht unser Bereich.‹"

Denn: Die von Sue Graf bevorzugten Standorte befinden sich an der Landesstraße 355 beziehungsweise L355b.

Doch was steckt dahinter? Ein völliger "Schilder-Irrsinn" und ein Lehrstück für deutsche Bürokratie, die wohl kaum jemand versteht.

Horbs Ordnungs- und Baurechtsamtsleiter Wolfgang Kronenbitter erklärt die Rechtslage: "Entlang von Kreis- und Landesstraßen gilt ein Anbauverbot – 20 Meter entfernt von einer Landesstraße und 15 Meter entlang der Kreisstraße. Das gilt sowohl für Hinweisschilder (Beispiel: "Truck Stop, Dusche, Symbol für 5 Sattelschlepper-Parkplätze, d. Red.) als auch für Werbeanlagen. Man darf diese Schilder nur dann aufstellen, wenn der zuständige Straßenbaulastträger eine Ausnahmegenehmigung erteilt, was in der Regel nicht der Fall ist."

Darf Sue Graf die Truck-Stop Schilder auf ein Privatgrundstück neben der Landes- oder Bundesstraße aufstellen? Kronenbitter: "Nein, weil auch hier das Anbauverbot nach dem Straßengesetz gilt. Auch da hat der Straßenbaulastträger wegen des Anbauverbots ein Mitspracherecht."

Auf einem Feld neben der Straße?

Was ist, wenn Sue Graf ihre Schilder auf einem Feld neben der Straße aufstellt? Kronenbitter: "In diesem Falle ist bis zu einer Entfernung von 40 zur Landesstraße und 30 Meter zur Kreisstraße eine Zustimmung des Straßenbaulastträgers erforderlich. Und wenn es im Außenbereich aufgestellt wird, hat auch noch der Naturschutz ein Mitspracherecht."

Doch kann Sue Graf überhaupt Schilder aufstellen? Kronenbitter: "Wenn die Werbeschilder unter einem Quadratmeter groß sind, braucht sie innerorts nach der Landesbauordnung keine Baugenehmigung. Innerorts besteht auch kein Anbauverbot nach dem Straßengesetzes."

Darf die Gastronomin ihre Schilder auf der Landesstraße 355b zwischen ahg/Peugeot und real aufstellen? Kronenbitter: "Ja, sofern die Festsetzungen des Bebauungsplanes diese Werbeanlage zulässt. Dort sind Werbeanlagen grundsätzlich erlaubt."

Und was ist mit den Böschungen hinter dem Kreisel Richtung Talheim/Industriegebiet? Kronenbitter: "Auf der linken Seite gibt es zwar einen Bebauungsplan – aber nur als Wohngebiet. Gilt hier wieder das Anbauverbot und das Mitspracherecht des Straßenbaulastträgers."

Warum dieser "Schilder-Irrsinn"? Joachim Fischer, Sprecher des zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe: "Anbaurechtlich muss unser RP-Referat 45 (Straßenbetrieb und Verkehrstechnik) gehört werden. Bei Werbebeschilderung sind wir sehr restriktiv, üblicherweise stimmen wir allenfalls einem Schild ›am Ort der Leistung‹ zu und auch nur dann, wenn Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt sind. Das soll beispielsweise heißen: Verkehrsteilnehmer dürfen nicht durch Werbeschilder abgelenkt werden." Kein Wunder, dass Sue Graf vor zwei Jahren frustriert den Kampf um die Hinweisschilder aufgegeben hat.

OB Peter Rosenberger sagt dazu noch: "Bei Werbeanlagen an Kreis- oder Landesstraßen braucht man eine Baugenehmigung. Und das ist kompliziert. Das haben wir selbst am eigenen Leibe erfahren. Wir hatten dieses Theater schon bei der Eisenbahn-Erlebniswelt. Wenn Frau Graf meine Unterstützung benötigt, gebe ich ihr das gerne schriftlich.Wir schätzen ihre Arbeit im Industriegebiet sehr – das erspart vielen dort oben die Kantine."